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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 339 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
ZK) Das Grundbuch im allgemeinen. werden, welcher die Liegenschaft zufolge gerichtlicher freiwilliger Veräußerung vor der Einantwortung erworben Hai.') Pfandrecht auf den dem Erben angefallenen Hansanteil mit der Beschränkung des Z 822 a. b. GB. Sachverhalt: Am Besitze des Hauses in der Josefstädterstraße in Wien Konskr.-Nr. 712 steht der Erblasser Josef Deim. Die testamentarischen Erben sind Theodor, Johann und Emilie Deim zu gleichen Teilen, welche sich bereits erbserklärt haben. Abraham

Sachs, der Gläubiger des Johann Denn, schreitet zur Sicherstellung semer Forderung per 16.000 X um die Einverleibung des Pfandrechtes auf den dem Johann Deim angefallenem Anteil ein. L. Auf Grund des Schuldscheines ^ àà Wien den 14. Oktober 1902 und des Beschlusses L (Erbs erklärung) vom 10. September 1902 GZ. — wird die Einverleibung des Pfandrechtes auf den dein Johann Deim nach dem am 3. Juli 1902 verstorbenen Josef Deim erblich angefallenen ^/g Anteil des Hauses in der Josefstädterstraße Konskr

.-Nr. und Einlage Z. 712 des VIII. Bezirkes in Wien für die Forderung des Abraham Sachs im Betrage von 16.000 X samt 6'/g Zinsen und der Kaution im Betrage von 400 mit der Beschränkung des Z 822 a. b. GB. bewilligt. Hiev on werden 1. Herr Abraham Sachs unter Anschluß der Originalbeìlage 2. Herr Johann Deim unter Anschluß der Ori ginalbeilage B, 3. Herr Theodor Deim, 4. Frl. Emilie Deim, die drei letztgenannten als Erben nach Josef Deim, 5. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß

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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 468 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
verlängert. 158. Konvertierung durch Übertragung einer HyMhekarfordmmg und Löschung von Zmsenperzmteu. Gleichzeitige Bestellimg des Pfandrcchtcs für Berzugsziuseu und für eine Kaution. Sachverhalt: Auf dem Hause des Samuel Kohn haftet für Johann Mandl eine Forderung im Betrage von 80.000 X samt 6'/^ Zinsen. Johann Mandl zediert diese Forderung an die Salzburger Sparkasse samt nur 5°/g Zinsen, wobei zwischen der letzteren und Samuel Kohn weiters 5'/g Verzugs-, rücksichtlich Zinseszinsen und eine Kaution

für die Nebengebühren per 1800 X neu bedungen werden. L. Auf Grund der Zession ^ àà Wien den 5. Juni 1904 wird 1. die Einverleibung der Löschung des Pfand rechtes in Ansehung eines Zinsenperzentes von der auf dein Hause in der Erlachgasse Konskr .-Nr. und Einlage Z. 413 des X. Bezirkes in Wien in L! Postz. 2 ein verleibten Fordernng des Johann Mandl im Betrage von 80.000 X samt 6'/<, Zinsen, 2. die Einverleibung der Übertragung der vor stehend bezeichneten Forderung des Johann Mandl im Betrage von 30.000 X samt

5'^ Ziuseu an die Salzburg er Sparkasse, 3. die Einverleibung des Pfandrechtes anf das-' selbe Hans sür die in Ansehung der obigen Forderung Per 80.000 X nenbednngenen 5 Verzugs-, rücksichtlich Zinseszinsen uud die Kaution für Nebengebnhren im Betrage von 1800 X zugunsten der Salzbnrger Spar kasse bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Die Salzburger Sparkasse zuhanden des Herrn . . ., 2. Herr Johann Mandl, 3. Herr Samuel Kohn nnd zwar die erstgenannte unter Anschluß der OriginaIbeilage und

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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 641 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
Das Grundbuch im allgemeinen. Personen unter Anschluß der Originalbeilage ver ständigt. > K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den!. . . Löschung der Beschränkung des § 822 a. li. GB. bei einem haftenden Pfandrechte. Sachverhalt: Beisp. 70. Johann Deim ist auf Grund der Eincmtwortungsurkunde nunmehr Eigentümer des ihm erblich angefallenen ^-Anteiles des Hauses in der Josefstädterstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 712 des VIII. Bezirkes in Wien geworden. Es schreitet daher der Gläubiger Abraham Sachs

um die Löschung der Beschränkung des Z 322 a. b. GB. ein. L. Die Löschung der bei der Einverleibung des Pfandrechtes auf dem dem Johann Denn nach dem am 3. Juli 1900 verstorbenen Josef Denn erblich angefallenen ^-Anteile des Hauses in der Josefstädter straße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 712 des VIII. Be zirkes in Wien in 0 Postz. 15 für die Forderung des Abraham Sachs per 16.000 IL samt Anhang einge tragenen Beschränkung des Z 822 a. b. GB. wird bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Herr Abraham Sachs

, 2. Herr Johann Deim. K. k. Laudesgericht Wien, Abt. X den . . . S61. Vollzug des Gerichtes der Nebeneinlage infolge Löschung des Pfandrechtes bloß von der Hanptàlage. Sachverhalt Beisp- 167. V. Infolge Beschlusses des k. k. Landesgerichtes. Wien v. — GZ. — wird dem Gruudbuchsamte verordnet, bei der Einverleibung des Simultanpfand rechtes auf dem Hanse in Pottensteiu Konskr.-Nr. 32> Grundbuch der Gemeinde Pottensteiu Einlage Z. 60 in Pvstz. 21, als Nebeneinlage für die Forderung, des Michael Eckl

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1880
Zur Entstehungsgeschichte der Theresianischen Halsgerichtsordnung, mit besonderer Rücksicht auf das im Artikel 58 derselben behandelte crimen magiae vel sortilegii
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Pagina 15 di 69
Autore: Maasburg, Michael Friedrich ¬von¬ / von M. Friedrich von Maasburg
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VI, 60 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich / Strafgesetzbuch ; z.Geschichte 1769-1787 ; s.Entstehung ; <br />g.Österreich ; s.Halsgerichtsordnung ; s.Entstehung
Segnatura: II 75.243
ID interno: 232169
Zur Entstehungsgeschichte der Theresjamschen Halsgerichtsordnniig :c. 7 Mit dem a. u. Vortrage vom \8. Juni ^756 legte ferner die oberste Iustizstelle das Gnadengesuch des „in denen Gistebnitzer Frohn- vesten insitzenden, Fürst Lobkowitzischen unterthänigen Viehhirten' Johann polaf, welcher „ex capite superstitionis et respective Magiae de rigore juris zum Schwertschlag' verurtheilt worden war, der Aaiserin zur höchsten Entscheidung vor. 1S) ) Laut des diesfalls vom Iustizhofrathe Franke nbusch

ausführlich verfaßten Referates, hatten mehrere Be- wohner der Stadt ^)istebnitz und Umgebung'^') wider Johann Aolak die Anzeige erstattet: derselbe verhexe ihre Hausthiere, so daß sonst ganz gesunde Aühe Blut statt lìtilch geben, Ochsen und Pferde durch Schlangen- bisse verletzt erscheinen, einige davon bereits in Folge dieser Zauberei verkrüppelt und ümgestanden sind und sich der hiedurch verursachte Gesammt- schade auf sechzig Gulden beziffere. Das Iistebnitzer Halsgericht zog in Folge

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