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Data: 15.01.1949
Descrizione fisica: 4
sofort vorzuneh men. * Theateromnibus Innsbruck—Solbad Hall. Das Reisebüro*Verkehrsamt Solbad Hall teilt auf Grund vielseitiger Nachfra gen über Einführung eines Theateromni* Die erfolglos verlaufene Hinrichtung des GHomos Kons Ein Kuhurbild aus dem 17. Jahrhundert von Dr. Hans Hochenegg Dieser antwortete: ihm sei es sattsam be kannt, was in dergleichen Umständen vorzu kehren sei: und legte den annoch lebenden Thomas auf ein anderes Rad, flöchte die Glieder ein, setzte ihn also erhobener

auf einen Pfahl aus und reisete hernach aus Ver druß von Klettenheim ab: deine endlich auch das anwesende Volk von dem Richtplatz folgete. Indessen begäbe sich Honoratus Maria F r i z 1 a r, ein Layenbruder unseres Ordens und Mitgespan des P. Prior aus innerlichem Antrieb eilfertig nach Kletten* heim, eine Hacke, Bett und Trag abzuho len, nähme sodann den Thomas von dem Rad und brachte ihn unter Obdach, der auf die Frag des P. Prior, wie er sich be finde, nichts anderes als einen unbeschreib lichen Durst

ausgefolgt bekommt. Staatenlose fal len ebenfalls unter diese Bestimmungen. Landrichter schon am 28. Juli der Inns brucker Regierung das Ergebnis der Hin richtung geschildert, nur daß er weniger Stöße meldet, als sie das Wallfahrtsbuch angibt. Umgehend wurde am 1. August die Antwort abgefertigt, daß Thomas Hanns bis auf weitere Verfügung, die demnächst kommen werde, in sicherem Gewahrsam zu hälten sei. Alle weitere Exekution sei je doch einzustellen; man solle ihn fleißig warten (pflegen

) und das abgestoßene Bein heilen und kurieren lassen. Der merkwürdige Fall scheint auch bei Hof Aufsehen gemacht zu haben. Die Teilnahme des Landesherrn war erregt und die Mildherzigkeit des Fürsten wan delte das Todesurteil in gnädiges Ver zeihen. „Der hoch- und Erzfürstlichen Durch* Jaucht ist gehorsamst kundgemacht wor den," so teilt die Regierung am 21. August dem Richter zu Heimfels mit, „was sich bei der Criminalexekution des wegen be gangener Mordtaten prozessierten Thomas Hannsen zugetragen, daß ungeachtet

, eintreten möge. Am 1. September erging ein weiterer Brief nach Lienz, daß sich der Erzherzog am 30. August entschlossen hätte, den Thomas mit vollem Nachlaß jeder Strafe zu begnadigen und befehle, ihn auf freien Fuß zu setzen. Ein paar Tage darauf; am 5. September, ließ der Landesfürst dem in Innsbruck weilenden Generalvikar des Servitenordens schriftlich mitteilen, daß dem auf wunderbare Weise geretteten Tho mas Hanns die volle Freiheit gewährt worden sei. Da Thomas den Wunsch hege

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