>der Besitzer und auch der Etschwerke liegt, haben wir bereits oben zur Genüge dargelegt. Die Etschwerke mögen dann zusehen, woher sie die Mit tel- zur Bezahlung der Verwaltungsspesen nehmen, wenn sie Plötzlich vor einem so gewaltigen Ein-» nahmemanko stehen; denn einerseits ist der Mieter nicht in der Lage, die Kosten der Installation zu tra gen und anderseits wird er auch ab 1. Jänner 1933 den dreifachen Pauschaltarif nicht zahlen wollen, dessen Einhebung von den Etschwerken beschlossen wurde
, wenn zu diesem Zeitpunkte der Zähler nicht eingeführt ist. Die dargelegten Gründe haben daher den Ver band der Mieterschutzvereine im Hochetsch bewogen, gleichzeitig mit dem Erscheinen dieses Artikels im Annoncenteil dieses Blattes die Hausbesitzer auf die Beschlüsse des Verwaltungsrates der Etschwerke aufmerksam zu machen und vor der Illusion zu warnen, daß etwa die Mieter diese ungerechte und rechtlich unbegründete Forderung auch noch erfüllen werden. Das Maß der Forderungen würde damit voll gemacht
und das ordentliche Gericht das letzte Wort zu sprechen haben. Wir hoffen aber, daß dies nicht eintreten wird und daß die Hausväter endlich einmal auch zur Vernunft kommen. Boze 'n, am 12. November 1924. Vom Verbände der Mieterschutzvereine im Hochetsch. 5 Wer must die Zähler - Installation bezahlen? Das ist gegenwärtig die brennendste Frage der Stromabnehmer der Etschwerke. Der Mieterschutz verein von Bozen hat diese Frage von seinem Stand- p»nkt rasch gelöst und entschieden. Die Hausbe sitzer. Die Hausbesitzer
hinwiederum sehen es nicht ein, für eine Sache die Kosten zu tragen, an der sie nicht im geringsten interessiert sind. Sowohl die Hausbesitzer als auch die Mieter habeu weder das geringste Interesse noch einen wirtschaftlichen Vor teil an der Einführung der Zähler und ihn daher auch nicht gewünscht. Wer hat also den Vorteil an der Einführung des Zählers. Und wer hat die Zäh ler in Massen bestellt und oaher die Aufgabe, sie an den Mann zu bringen? Niemand anderer als die Etschwerke