entweder selbst , oder durch jene Lokalbehörde», wo sie sich gegenwärtig befinden, anzuzeigen, als un Halle, daß sie in der Folge die Reihe zur wirklichen Asseutirung treffen sollte, undsie diesen Austrag nicht,befolgt, halten, ohne weiterS als Renitente» behandelt werden winden. Auf Magistrate der kaiser!, kömgl. Kreisstadt Bohen, de» 3o. Okt. 1L27. ^ . F. MageS, Bnrg«ri»e«ster. 1 5>'0'I'l5'ie^l0'>'k. L , all'ulto civil'» svi tu oggi 2Y sziii antv Ottokn »; !>!-'»' I' inluro Disti otto Iiv>i. (ìiliài