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Pagina 2 di 4
Data: 23.05.1921
Descrizione fisica: 4
6 t\it 8 Es Ist selbstredend, dag von der sozialdemokratischen Ge werkschaft Hand in Hand mit der Derkürzung der Arbeitszeit eine Erhöhung der Löhne gefordert würde, wodurch die Ver luste für die Volksgemeinschaft von Südtirol bis auf das Dop pelte der angeführten Summe steigen würden. Mit diesen rein rechnerisch ermittelbaren Verlusten allein hätte es aber nicht sein Bewenden, sondern eine ganz sichere Folge dieser verteuer ten Produktion wäre eine weitere Ausdehnung der jetzt schon In vielen

Fällen zutage tretenden Konkurrenzunfähigkeit, damit verbunden die Lahmlegung der meisten Betriebe und daher der unvermeidliche vollkommene wirtschaftliche Zusammenbruch von Südtirol. Diese Sonderstellung käme lediglich jenen Betrieben, bzw. Unternehmern zu, die umfangreiche Aufträge seitens der Re gierung aufzuwcifen hätten und wobei die letztere bereits vor Vergebung der Arbeiten sich deutlich für die achtstündige Ar beitszeit und daher siir die verteuerten Herstellungskosten aus- sprechen

arbeitenden Volkes von Südtirol abermals aufwerfen wollte. Die Gewerkschaft täte gewiß besser, viele derzeit noch schwebende Angelegenheiten, wie Ernährungsverbesserungen für Schwerarbeiter, Reformienmg des Krankenkassenwesens, Einführung billiger Arbeiterbäder, insbesondere aber die Frage einer raschen Arbeitsvermittlung durch Zentralisierung dersel ben, womit Arbeitsuchenden viel Zeit und damit Geld erspart blieben, und vieles andere zum Gegenstands ihrer Fürsorge zu machen. In diesen Bestrebungen

, welche in der gegenständlichen Frage von Bedeutung sein könnten — vorzu- legcn. So muß in der Angabe, das; der Eingetragene, um dessen Streichung angesucht wird, im Königreiche oder im Auslande von nach dem Trentino oder Südtirol zuständigen Eltern gebo ren Ist, angeführt werden: 1. Beglaubigte Abschrift des Geburtsscheines dos Vaters (wenn die er unbekannt, der Mutter). A 2. Bestätigung der Gemeinde, daß der Vater, wenn unbe kannt, die Mutter) durch Abstammung nach einer kraft des Friedensvertrages van St. Germain

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