, nicht abep jene, welche von Natur aus verdorren und schwächer werden.' In, diesem Sinne bittet Redner das Haus, bei jener Be grenzung zu verbleiben, welche H l vorschlägt. K'1 wird nach dem Ausfchussautrage mit der vom Abg. R. v. Biliuski bei Alinea 2 beantragten Aenderung (S. den Sitzungsbericht in Nr. 122. D. R) ange nommen. Die übrigen Anträge werden abgelehnt. Die von der Minorität beantragte Resolution, die Regierung zur Einbringung eines die gewerblichen sowie die land
der gemeinsamen Eisenbahnen müsse erst eine Einigung mit Ungarn angebahnt werden, denn^es wäre dvch unstatthaft, dass österreichische Arbeiter, die auf einer gemeinsamen Bahn in Un garn verunglücken, keine Entschädigung erhalten. Er ist gegen den Antrag, hätte aber gegen eine ent sprechende Resolution nichts einzuwenden. Abg. Klaic beantragt eine Resointion im Sinne des Antrages Jaques, dass die Regierung ein Gesetz betreff der Arbeiter bei Eisenbahn- und Schiffahrtsbetrieben ein bringn, möge. Abg. Rufs