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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 15.09.1898
Descrizione fisica: 8
, der wieder dem Mädchen nachlaufen wollte, dann schritt er mit einem Zug von Mißvergnügen im Gesicht in da- Weichert'sche Haus. (Fortsetzung folgt.) beim k. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 19. September 1898 Vormittags 9 Uhr Josef Sartori 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, ledi ger Bahnarbeiter, wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der 17 l. 17Z und 174II d. Stg., 2. des Vergehens im Sinne des Art. I. des kaiserlichen Patentes

vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. Septem ber 1893 Vormittags 9 Uhr Josef Gasser. 20 Jahre alt, von Siffian am Ritten gebür tig und dorthin zuständig, lediger Bauern knecht, wegen des Verbrechens des Raubes im Sinne der §Z 19l), 192 und 194 Stg. lll. Am 20. September 1893 Nachmittags 4 Uhr Alois Amrein 16 Jahre alt, von Nieder dorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 Stg., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 Stg

. IV. Am 21. September l898 Vormittags 9 Uhr Emanuel Ulrich, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zu ständig. ledig. Redakteur in Tetschsn. wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 487, 488 und 489 Stg V. Am 21. September 1898 Nachmittags 4 Uhr. Olioa Zardini 18 Jahre alt, von Kortina d'Ampezzo gebürtig, und dorthin zuständig, ledige Lehramtskandidatin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 172, 173 und 174 II ä Stg. VI. Am 22. Sep tember 1898 Bormittags 9 Uhr Johann

M a- rinelli vulgo Titofola 37 Jahre alt. von Mal«5 gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brand legung im Sinne der ZZ 166 und 167 litt, e und t' Stg. VII. Am 23. 24. und 25. Sep tember 1898 a Valentin Eomino 67 Jahre alt, von Buja, Bezirk Gernona Provinz Udine gebürtig, verehlicht. Ziegelbrenner, we gen Verbrechens des Betruges im Sinne der Ktz 197 und 200 Stg. bezw. 8 Stg. I>. Ma thias Dipoli 6K Jahre alt. von -Kurtatsch gebürtig und zuständig, verehl. Kleinhäusler

in Rain bei Kurtatsch wegen des Verbre chens des Betruges i. S. d. 8,197 u. 200 Stg. VIII. Am 26. September 1898 Vormittags 9 Uhr: a. Johann Herbst. 36 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kur tatsch zuständig, verehelicht. Kleinhäusler in Margreid wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; k. Valentin Herbst, 34 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, wegen Verbrechens

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 06.06.1901
Descrizione fisica: 8
der Locomotive. Schwurgerichtsrepertoir. Bei der am 10. Juni 1901 vormittags 9 Uhr beginnenden II. ordentlichen Schwurgerichtssession kommen, soweit bis jetzt bekannt, folgende Straffälle zur Verhandlung: Am 10. Juni vormittags 9 Uhr gegen AloiS Nieolussi, 22 Jahre alt,-in Wew, Bezirk Laupheim in Württemberg, geboren und nach Luserna, Bezirk Levico, zuständig, lediger Taglöhner, zuletzt in Bozen, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§166,167s St.-G.— Am 10. Juni nachm. 4 Uhr gegen Maria Werner

, 20 Jahre alt, von Dentschuofen gebürtig nnd dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, zuletzt in Kardaun, wegen Verbrechens des Kinds mordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 11. Juni vormittags 9 Uhr, gegen Josef Küen, 48 Jahre alt, von Schönna gebürtig und dort hin zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. Ver brechens der Schändung im Sinne des § 126 St.-G., 3. der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516 St.-G. . Am 12. Juni

vormittags 9 Uhr, gegen Carl Aichinger, 42 Jahre alt, von Wien gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, verantwortlicher Re dacteur des „Tiroler' in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488, 491 St.-G. (Privatankläger: Dr. Fritz Schöppl, Director der Verlagsgesellschä'st „Austria' in Graz.) Am 12. Juni nachmittags 3 Uhr, gegen Roman Mair, 30 Jahre alt, geboren zu Meränsen und dort hin zuständig, lediger Knecht, zuletzt ohne bestimmten Aufenthalt, wegen

1. des Verbrechens des theils voll brachten, theils versuchten Betruges im Sinne der §§ 8, 197, 200, 203 St.-G.; 2. Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320o St.-G.; 3. Ueber tretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Ge setzes vom 24. Mai 1885, Nr. 89 R.-G.-M. Am Z 3. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen a) Wil helm und b) Valentin Dignös, aä » 23 Jahre alt, von Tramin gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, ledigen Müller wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der §§- 197, 200, 201 e, 203

St.-G.; b 58 Jahre alt, in Fennberg geboren und nach Kurtatsch zuständig, verehelichter Müller in Tramin wegen Verbrechens des Betruges, sowie jenes der Mitschuld am Betrüge im Sinne der §§ 197, 200, 20 l e, 203 St.-G. Am 14. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen Magda- lena Seiwald, 25. Jahre alt, von Kufstein gebürtig und nach St. Johann in Tirol zuständig, ledige Näherin, zuletzt in Bozen wegen Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171, 173, 176 I, II a und o St.-G. Tiroler! Fordert und verbreitet

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 20.10.1905
Descrizione fisica: 12
, welche im Laufe der letzten Jahrhunderte an ein fremdes Volkstum we nigstens sprachlich verloren gegangen sind. Wenn ich von Tirolern, im geschichtlichen Sinne des Wortes oder wenn ich von den geschichtlichen tiro- lischen BoVstümern spreche, so meine ich damit zwei Völker, vor allem natürlich die Deutschen. Die Deutsche« Tirols. Die Deutschen Tirols Kahlen nach der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1900 461.000, also ungefähr 56 v/g der gesamten Bevölkerung Tirols. Den größeren Teil dieser 461.000

einen noch viel höheren. Die Ladwer. Das zweite Volkstum Tirols im geschichtlichen Sinne des Wortes sind bekanntlich die Ladiner. Es ist eure Unterlassungssünde, welcher man sich in Deutschtirol sehr lMfig schuldig Macht, daß man das Bvlkstum der Ladiner sowohl in Be- Mg auf die Zahl, wie auf die geschichtliche Be deutung unterschätzt, namentlich ckber aUch die Tat sache unterschätzt, daß das ladimsche Volkstum im Bunde mit dem Deutschtums gegen gleiche, gemeinsame Gefahr ein höchst wertvoller Bun desgenosse ist. Tie

, also jener Rhäter, von denen römische Geschichtsschrerber und Ge schichtsdichter so viel unfreundliche Dinge zu er zählen wissen. Die Ladiner sind ein VoÄ im vollen Sinne des Wortes, ein Rassenviolk in dem Sinne, in welchem Forscher wie Gobineau, Chiun- berlain und eine Anzahl deutscher Forscher «den Begriff Rasse auffassen, in demselben Sinne, in dem die Teutschen ein Rassevolk sind. Sie sind also ein ursprüngliches Volkstum, kein Misch- volk, wie etwa die Italiener es sind. Jene 75—80.000 Ladiner

Drittelnder Bevölkerung. Und das letzte Drittel der Bevölkerung Tirols gehört nun einem Volkstume an oder, richtiger ge sagt, gehört Volkstümern an, welche heute italienisch als Umgangssprache reden. Ich sage mit Absicht: heutzutage! Wer aber etwa nun sagen wollte, dies letzte Drittel das seien Ita liener, der würde sich eines' groben Irrtums oder -einer ethnographischen Fälschung schuldig machen. „Italiener' im geschichtlichen und ethnographi schen Sinne stich bekanntlich die Bewohner jener Halbinsel

vom Fuße der AZPen bis hinab zu <Ä- Men und den benachbarten Inseln, jenes Volk, das aus mehreren Dutzend von Volksspittern des Altertums und des Mittelalters entstanden ist, ein Mischvolk im vollsten Sinne t»es Wortes oder, wie der englische Geschichtsschreiber Chamberlain sich ausdrückte, „eines jener minderwertigen Me stizen-Völker, welche mit Vorliebe die minder guten Eigenschaften der Volksteile in sich fort pflanzen, aus welchen sie entstanden sind'. Ich berufe mich mit VorlÄbe in derlei

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 28.05.1872
Descrizione fisica: 6
dem HanvelSstande bei den Handelsgerichten und A-^iHandelSsenaten geregelt wurde, in der Weise inter« /»» n/pretirt wurde, daß nur Kaufleute im engeren Sinne v°A.!deS Wortes, d. i. nur als Handelsleute besteuerter 6-^ GeschästSunternehmnngen zum handelsgerichtlichen A ^Beisitzeramt als qualifizirt angesehen wurden. so hat k's-; der Herr Handelsminister Dr. BanhanS in erfreulich 7-i5!richtiger Würdigung des Institutes der Handels- I?AgerichtSbeisitzer, um eine derartig- irrthümliche AnS- ß^ilegung

für die Zukunft hintanzuhalten und, wie er 84Njfagt, „einen gleichmäßigen, den Intentionen der Ge- s ss setzgebung entsprechenden Borgang bei allen Handels- ^ »Klammern zu erzielen.' die Kammer in Kenntniß gesetzt, ->iv2odaß „der Begriff' Kaufleute im Sinne deSHandels- !0/i2^s'gesetzbucheS, somit in der Weise aufzufassen ist, daß -jx. Zl lauch Gewerbetreibende, welche Waaren nach vor- !a«nommener Verarbeitung und Bearbeitung ver- äußern, als urner diesen Begriff fallend zu betrach teten sind. Die treffliche

den, so konnte hiebet nur der Begriff eines Kauf mannes im Sinne der Artikel 4, 271 uud 272 *) des Handelsgesetzbuches zu Grunde gelegt worden sein. Für eine andere Auffassung des Begriffes „Kauf leute' ist in der Ministerial-Verordnung kein An- haltSpunkt gelegen, sowie auch für eine solche ab» weichende Auffassung, insbesondere aber für die Ka- thegorie der Kaufleute im engeren Sinne eine gesetz liche Grundlage überhaupt nicht zu finden ist, so bald nur in daS Handelsregister eingetragene Fir- men

in Betracht kommen. Für die Auffassung deS Begriffes „Kaufleute' im Sinne deS Handelsgesetz buches, wornach auch Gewerbetreibende, welche Waa ren nach vorgenommener Bearbeitung und Verar- li.i2jbeitung veräußern, mitbegriffen sind, spricht auch ^ ^ die Anordnung des Punktes I derMinisteral-Verord- nung, daß die Wahl von der Hanbels- und Gewerbe- k. 2', 8.20 8.42 L.5V S. !) k>x? V. !l. 6 1v v 2L 6.41 7. 7.14 7.40 L.3S S.- 0.2 9.44 10. v 10,4,' X. ZI 12. 7 12,33 1.20 1 38 1.51 2.11 2 32 2,50 3 7 3 25 3.33

4,20 5.4V V.— Art. 4. Als Kaufmann im Sinne dieses Gesetz buche« ist anzusehen, wer gewerbemätzig Handelsgeschäfte betreibt. Art. 271. Handelsgeschäfte sind: 1. DerKauf oder die anderweitige Anschaffung von Waa ren oder andern beweglichen Sachen, von Staatepapicren, Aktien oder andern für den Handelsverkehr bestimmten Werthpapicreu, um dieselben weiter zu veräußern; eS macht keinen Unterschied, ob die Waaren oder andern be weglichen Sachen in Natur oder nach einer Bcaibeitung oder Verarbeitung

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Südtiroler Heimat
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Pagina 8 di 8
Data: 15.10.1934
Descrizione fisica: 8
und damit keineswegs zu Italien gehört haben. Dürftige Nachrichten über Grenzkämpfe zwischen den Bajwaren und den Langobarden, die über Trient herrschten, im 7. und 8. Jahrhundert deutet Tolomei in dem Sinne, daß das Hochetsch dauernd dem Langobardi- schen Reiche zugeteilt gewesen sei. Und noch ungeheuerlicher wird seine Verdrehung für die Zeit nach dem 8. Jahrhundert, denn nun habe nach ihm das Hochetschgebiet in aller Folge zeit M dem Königreich Italien gehört, das die Karolinger feit 778 dem Frankenreich

und dann die deutschen Kaiser dem römisch-deutschen Reiche angegliederl haben. In Wirk- HHkeit hat auch in dieser Zeit das Gebiet Mdwärts bis einschließlich Bozen zum Herzogtum Baiem gehört, das auch immer ein Bestandteil des fränkischen und des deut schen Reiches im engeren Sinne gewesen ist. Tolo mei tut so, als ob die geistlichen Fürstentümer Brixen und Trient durch die Verfügungen Kaiser Konrad ll. von 1027 aus dem Königreich Italien hervorgegangen wären. Das stimmt in Wahrheit nur für das Herzogtum und die Graf

schaft Trient, die nordwärts auf der linken Seite der EM bis vor Bozen und auf der rechten bis vor Meran gereicht aber diese beiden Hauptorte nicht mehr erngeschlofsen hah Konrad II. hat dem Hochstifte Trient wohl die bisher bar sche Grafschaft Bozen übertragen, aber die folgenden Kai. ser haben dieses geistliche Fürstentum Trient durch eine Reihe von Verordnungen aus der staatlichen Zugehörig keit zur Lombardei losgelöst, und dem Deutschen Reiche rm engeren Sinne zugeteilt, wie auch die Bischöfe

in ver schiedenen Urkunden ausdrücklich bezeichnet haben. Wohl aber führt er das oft besprochene Gutachten des Bischofs votz Chur vom Jahre 1282 über die staatsrechtliche Stellung der Grafen von Tivol in durchaus einseitigem Mine an. Der Bischof hat nämlich u. a. erklärt, daß die Gräfen von Tirol die Grafschaft Vintschgau vom Hochstifte Trienh zu Lehen trage, das selbst zu Italien gehöre. Letzteres 'hat wohl in rein kirchlichem Sinne stets gegolten, weil eben das Bistum Trient dem Patriarchat

Aquileia und nicht wie das Bistum Brixen dem Erzbistum Salzburg unterstanden hat. Im weltlichen, staatlichen Sinne kann aber eine solche Auf fassung nur für die Zeit von 1230 bis 1260 entstanden seih, weil damals Kaiser Friedrich H. die wetliche Gewalt übch das Fürstentum Trient seinem oberitalienischen Partei- ganger, Ezzelino da Romano, Markgrafen von Verona übertragen hat. Diese staatliche Verbindung ist aber nach dem Tode dieses Fürsten gerade durch das Auftreten des Grafen Meinhard von Tirol

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 06.08.1879
Descrizione fisica: 4
II ä St.-G. zum schweren Kerker von 14 Tagen, und b) Johann Moser von Barbian, Bez. Klausen, verehelichter Fuchsbau, wegen Uebertretung der Dieb- stahlstheilnehmung nach Z 464 Sl.,G. zu 6 Tagen Arrest, verschärft mit einem Fasttage verurtheilt. Mit Urtheil vom 5. Juli wurden: 3. a) Josef Rusfmi von Sover, 17 Jahre alt, ledi ger Schneidergehilfe, und b) Anton Gistl von Schlanders, 15 Jahre alt. le- diger Schneiderlehrling, wegen Verbrechen» der Unzucht wider die Natur im Sinne der ZZ 129 litt, b und 130

St.-G. zum schweren Kerker von 3 Monaten, resp, ^wöchentlichen Kerker, und 4. Anna Kaufmann von Margreid, verwittwete Bettlerin, wegen des Verbrechens des Diebstahls nach ZZ 171, 174 II o. und 176 II a St.-G. zum schwe- 5en Kerker von 10 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 10. Juli wurde 5. Josef Netterer, lediger Viehhändler von Voran, wegen Verbrechens des Betruges durch Meineid, im Sinne der ZZ 197, 199 a. und nach ZZ 202, 204 St.-G. zum schweren Kerker von 3 Monaten verur theilt. Mit Urtheil vom 12. Juli

wurde 6. Franz Mahlknecht von Mulin, Gemeinde St. Christina in Gröden, Bez. Kastelruth, verehelichter Müllerknecht, wegen Verbrechens des Diebstahls nach ZZ 171. 173, 174 II ä St.-G. zum schweren Kerker Don 4 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 13. Juli wurden 7. Carl Mayr aus Hall, lediger Bäckergeselle, wegen Verbreche»? der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach Z 81 St.-G. und der Übertretung der Landstreicher« im Sinne der 81 und 1 des Gesetzes vom 10. Mai 1873 zum schweren Kerker von 8 Monaten

, und 8. Josef Hoppichler von Tulfes, lediger Bäckergeselle wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171, 173, 176 o St.-G.zum schweren Kerker von 3 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 18. Juli wurden 9. Pietro Dalceggio von Borgo, 50 Jahre alt, ver ehelichter Haufirer wegen Verbrechens der Schändung im Sinne des Z 128 St.-G^ zum schweren Kerker von S Monaten, und > 10. Michael Aigner von Petersdorf» lediger Knecht, 'wegen Verbrechens des Betrugs im Sinne der HZ 200, 201 L und 202

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 19.10.1871
Descrizione fisica: 8
, daß eS sich nach dem gestellten/Anträge heute lediglich -nur uin dit Vornahme der Wahl?» der, Abgeordneten iiN -SiNne deS Z.:. 16 -der, LändeSordnung i.und des Anhänge« zur- Landesordnung! handelt, und halte > eS, da die^ politischen Anschauungen , in der Adressel und nicht' in»! gegenwärtigen/Antrage besprochen- werden^ nicht für ^geeignet, wenn^ man. beim Antrage 'über Bor-' nähme der Wahlen sich auf das politische Gebitt- einläßt. Ich i habe r nämlich - die.Meinung,. daß die Vornahme der Wahlen

wir nicht zulassen, das ist ja verfässüngS-^ Widrig. Stellen Sie 'sich vor, daß der ReichSräth, der in Wien zu Stände komint, die direkten Wah len^ beschließen wollt», däS lägt wenigstens in Ihrem Sinne. In diesem- Falltz sollten die Abgeordnet nach Ihrer Meinung'gewiß nicht davüygehen, son-' dern mitstiinmen. Aber die direkten Wahlen litgtn nicht im Sinne der Verfassüng,^'Sie wissen,, daß dÄ< mit die Grundvesten der Verfassung zerrüttet wer-' den. ES kann also nicht einmal in Ihrem eigetien. Sinne liegen

,' daß wir diesen ' Zusatz'änträg ünneh»' men,^ sonst waren wir gehindert, für , die dirHtxil' Wahlen zu stimmen. Nun wir werden nicht dafür, stimmen, wohl aber die Freiheit in einem andern Sinne ausüben, nämlich indem, daß wir das/ wgs' bisher in. Oesterreich formell als VerfassungSreiht gegolten hat, wieder 'irr einer solchen 'Weist ändern, daß eS den Grundsätzen des natürlichen und Landes^ rechtes, daß eS der^ der Erhaltung de» Reiches noth wendigen'Rücksicht und der dem Landesrecht gebüh renden Anerkennung entspricht

ist äufgelöSt ükd. sind im Sinne der ZK. 7 und 19 des Grundgesetz^' über die Reichsvertretung -vom 21^ Dezember 1ÄL7^' Rt G.> Bl. Nr. 14l, Neuwahlen für dasselbe vor zunehmen^'! - - ' > ' '' Gestützt auf ^dieses a. h. Patent habe ich 'an deki Hrn^ Landeshauptmann die Aufforderung gerichtet, die ' NeichSrathSwahlen hier vorzunehmen. Ich gläUbe/da-' durch ist es sicher' gestellt, daß die Negierung nur dett. verfassungsmäßigen Neichsräth gemeint habeik'^afln^ Ich halte-es auch für ungerechtfertigt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 02.06.1891
Descrizione fisica: 8
eS sich diese vermeintlich schlagende Antwort er spart. Es» ist nämlich gar nicht wahr, dass Graf Taaffe eine Stellungnahme in diesen Fragen vermie den hat. Ganz im Gegentheile. Er hat seine Mei nung mit aller wünschenswerten Deutlichkeit und Ent schiedenheit kundgegeben, genau in demselben Sinne wie vorgestern im Budgetausschusse, u. zw. lange vor jenem Parlament. Umschwünge, welcher von der im Jahre 1889 erfolgten Enunciation des CabinetS in Sachen des böhmischen Staatsrechts und der KönigS- krönung datiert

, die von den meisten in Oesterreich verstanden wird . . . . Dass der Beamte bei Antritt seines Amtes die Kennt nis der deutschen Sprache nachzuweisen hat, wird immer verlangt werden, dafür stehe ich ein. Von Seite der Regierung wird in der Sprachenfrage sich nie auf den nationalen Standpunkt gestellt werden... Die deutsche Sprache muss eine besondere Stellung haben, weil sie eine Weltsprache, weil sie die Verkehrs und Vermittlungssprache ist.' Aber nicht bloß nach der positiven Seite hin, das heißt im Sinne

des Fest haltens an der deutschen Amtssprache, hat sich damals Gras Taasfe sehr decidiert ausgesprochen, sondern auch nach der negativen Seite, im Sinne der Abweisung der inneren czechischen Amtssprache. Mau glaubte nämlich damals auf deutsch-liberaler Seite die Be fürchtung aussprechen zu dürfen, dass wir znr inneren czechischen Amtssprache gelangen könnten, sowie in Galizien die innere polnische Amtssprache schon be steht, welche dort bekanntlich durch eine deutsch-liberale Regierung eingeführt wurde

wird und welche aus schließlich nach den Bedürfnissen des einheitlichen Dienstes geregelt werden muss. Wir könnten noch an anderen Kundgebungen der Regierung erinnern, welche in eben demselben Sinne gehalten waren. Wir wollen nur eine derseben hervorheben, die noch in ziemlich guter Erinnerung sein dürfte: Die Zuschrift des Statt halters von Böhmen an den Oberstlandmarschall Fürsten Lobkowitz, welche in der Landtagssitzung vom 5. Jänner d. IS verlesen wurde. Darin wurde die Aufmerksamkeit des Landtages auf jene Verordnungen

gelenkt, in denen der Gebrauch der beiden Landes sprachen bei den landeSsürstlichen Behörden in Böh men geregelt wurde — bekanntlich im Sinne des Fest- haltenS der deutschen Amtssprache — und eS wurde beigefügt, dass die Regierung bestrebt sein wird, „unter Wahrung der Einheit des Landes und der Gleichberechtigung der VolkSstämnie den berechtigten Interessen der Rechtsuchenden, sowie den Anforderun gen des Dienstes Rechnung zu tragen. Dass mau nach solchen Präcedenzien nicht von einem neuen Programm

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 22.01.1866
Descrizione fisica: 4
von Italien ein neuer Beweis von den freund- schaftlichen Beziehungen der beide» Höfe sei, welche sich auch nenestens bei Gelegenheit deß Handelsver trages und anderen Fragen kund gaben. London, 18. Jan. Graf Russell empfing eine Volksdeputation, welche beauftragt war, von ihm die Wahlreform zu verlangen, und sagte, daß er ein Pro- ject in diesem Sinne vorlegen werde, und daß er ab danken würde, wenn es die Annahme nicht erhielte. Madrid» 18. Jan. Die Aufständischen marfchirten gestern durch Staita

. Feuilleton Der Neptun. (Fortsetzung.) Auch soll kein Zweifel sein, daß der Verstand jener' Leute ganz derselbe mit dem unsern ist, und daß, waS hier als wahr, als gerecht, als gut erkannt wird, auch dort dafür erkannt werde, sowie, daß sie ganz dieselben Sinne haben, wie wir. Denn, sagt er, wenn sie nun z. B. keine Augen hätten, wie sMen sie ihr Futter suchen, ihre Freund erkennen, ihre Feinde fliehen, und warum sollte denn die Sonne über ihnen scheinen, wenn sie sich doch nicht sehen

nicht können. Wir würden nicht mehr Menschen sein, und die uns umgebende Natur würde uns ganz anders erscheinen, wenn uns einer unserer fünf Smne fehlte oder wenn nnS im Gegen theile noch ei» paar solcher Löcher mehr, wie unsere Augen ooer Ohren sind, in die Haut geschnitten wären und wir noch einen sechsten Sinn erhalten hatten. Aber welcher Art soll dieser Sinn sein? — Von einem Sinne kann man sich doch nur wieder eine sinnliche, keine tranScedente Vorstellung machen, und um dies zn thun, muß man zuvor den Sinn

selbst haben. So wie aber der Blindgeborne Unrecht haben würde, die Unmöglichkeit des Sehens zu behaupten, ebenso wenig dürfen auch wir an der Möglichkeit noch anderer Sinne zweifeln. Die Beschaffenheit unserer Sinne scheint der Art, daß wir alle Genüsse, die sie unS, den Menschen und den Thieren, anbieten, durch jene fünf Canäle in unS aufnehmen können. Allein ein anderer Planet, eine ander? Natur wird vielleicht auch andere Sinne voraussetzen, und wir haben keinen Grund, zn behaupten, daß auf jedem Planeten nur die Erscheinungen

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 07.12.1898
Descrizione fisica: 10
der Stadtgemeinde Bozen sür das Jahr 1897 liegt im Stadtkammerämte zur öffentlichen Einsicht auf. Dies wird im Sinne des § 42 des Ge meindestatuts mit dem Beisatze kundgemacht, dass Erinnerungen der Gemeindemitglieder hierüber bis zur Erledigung der Schlussrechnung durch den Gemeinde« rath beim gefertigten Stadtmaglstrate schriftlich über reicht werden können. ' IV. Schwnrgerichtssel)ion. Vom 5. bis ein schließlich 9. December 1898 kommen beim k.k. Kreis- als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle

zur Verhandlung: ^ I. Am 5. Dec. 9 Uhr vormittags Agnes Waldboth, 26 Jahr alt, von Kastelruth gebürtig und dorthin zu ständig, ledig. Bauerntochter, wegen Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G.; N. Am 5. December 4 Uhr nachmittags Johann Zublasing, 15 Jahr alt, von Tramin gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Bauernknecht, wegen Verbre chens der Nothzucht im Sinne des Z 127 St.-G; M. Am 6. Dec. 9 Uhr vorm. Angelo Bertoldi, 37 Jahre alt, von Trient gebürtig und dorthin zu ständig, ledig, Maurer

, wegen Verbrechens des Ge wohnheitsdiebstahles im Sinne des Z 176 I; IV. Am 7. Dec. 9 Uhr vorm. Michael Marinsek, 40 Jahre alt, von Radomlje, Bezirk Stain gebürtig und dorthin zuständig, wegen Verbrechen» des Tod schlages im Sinne des § 140 St.-G. und der Ueber- tretung der Landstreichern; V. Am 9. Dec. 9. Uhr vorm. Gottlieb Dellago, 32 Jahre alt, von Wolkenstein gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Taglöhner, wegen Verbrechens des Todschlages im Sinne des § 140 St.-G. Annonren-Straßenkalender

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Volksblatt
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Pagina 4 di 8
Data: 16.02.1907
Descrizione fisica: 8
seines Wahlrechtes oder zu dessen Aus übung in einem bestimmten Sinne zu bestechen, oder 2. für sich oder einen Dritten unter der Zu sage oder dem Scheine, sich dadurch zur Nicht ausübung seines Wahlrechtes oder zu dessen Aus übung im bestimmten Sinne bestechen zu lassen, einen Vermögensvorteil begehrt, annimmt oder sich versprechen läßt> wird wegen Vergehens mit strengem Arrest von einem bis zu sechs Monaten bestrast. Der zuge wendete Vermögensvorteil oder dessen Geldeswert verfällt zugunsten des ArmensondS

seines Wahlrechtes oder zu dessen Ausübung in einem bestimmten Sinne zu bewegen, gegen den Wahlberechtigten oder eine diesem nahestehende Person eine Tätlichkeit ausübt, ihnen Rachteile an Körper. Ehre oder an Vermögen oder Einkommen oder Schädigungen in ihrer beruslichen oder geschäftlichen Tätigkeit zufügt oder damit droht oder den Wohlberechtigten oder eine diesen nahestehende Person durch Zufügung oder Androhung anderer für sie empfindlicher Uebel einschüchtert, wird wegen Vergehens mit strengem Arrest

nach der in Absatz 1 bezeichneten Art deswegen zugefügt, weil der Wahlberechtigte einem vom ersteren vor der Wahl auf ihn ausgeübten Einflüsse zuwider ge wählt hat. Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl. Wer vorsätzlich eine falsche Nachricht über Ort oder Zeit der Wahl, über den Rücktritt eines Wahl- Werbers oder über einen anderen Umstand, der geeignet ist. Wahlberechtigte von der Ausübung des Wahlrechtes abzuhalten oder sie zur Ausübung des Wahlrechtes in einem bestimmten Sinne zu veran lassen

oder sich oder anderen nicht wahlberechtigten Personen die Beteiligung an der Wahl zu ermöglichen, fremde Legitimationskarten, Abstimmungszettel oder andere fremde Wahllegitimationsdokumente wider rechtlich sich aneignet oder an sich bringt oder ihm anvertraute Wahllegitimationsdokumente dem Be rechtigten vorenthält oder bewirkt, daß solche Doku mente an eine andere als die darin benannte Person ausgefolgt werden, 2. in der Absicht, die Ausübung des Wahl rechtes in einem bestimmten Sinne zu beeinflussen, einem Wähler die freie Ausübung

oder an Vermögen oder Einkommen zufügt oder damit droht, wird wegen Vergehens mit Arrest oder strengem Arrest von einem bis zu sechs Monaten bestrast. Wahlkommissi»». Der Wahlkommissär, die Mitglieder einer Wahl- kommission und deren Schriftführer sind als Beamte im Sinne des ^ 101 St.-G. anzusehen und genießen in Ausübung ihrer Funktion den durch das Stras- gesetz obrigkeitlichen Personen verliehenen Schutz. Verlust des Wahlrechtes und der Wählbarkeit. Die Verurteilung wegen Wahlbestechung, Wahl- nötigung

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 18.09.1897
Descrizione fisica: 10
bei Meran, wegen des Verbrechens des Betruges durch Meineid. II. Am 21. September, vormittags 9 Uhr a) Domenico Coser, 65 Jahre alt, verehlicht, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Baumann in Leifers; b) Claudian Coser, Sohn des Domenico, 31 Jahre alt, ledig, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Arbeiter in Leisers, »wegen deS Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der §§ 127 und 128 des Strafgesetzes. III. Am 21. September, nachmittags 4 Uhr, Aloisia Franz

der Sittlichkeit im Sinne der §§ 8, 125, 127, 128 des Strafgesetzes. „Tiroler Volksblatt- VI . A m 23. September, Nachmittags 4 Uhr, Josef Welt schreib er, geboren am 6. März 1881 in Prad, dorthin zuständig, Dienstknecht, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 127, 128, 129 Ila des Strafgesetzes und der Uebertretung im Sinne der ZH 460 und 516 des Strafgesetzes. VII. Am 24. September, vormittags 9 Uhr, Peter Masarei, 24 Jahre alt, von Contrin in Buchenstein gebürtig und dorthin zuständig

, 42 Jahre alt, von Villanders gebürtig und zuständig, verehlicbt, Taglöhner in Klausen, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des § 125 des Strafgesetzes. X. Am 27. und 28. September, a)Vigilio Litterini, 33 Jahre alt, verehlicht, von Villa Canale gebürtig und dorthin zuständig, Postexpeditor, d) Gio vanni Albert i, 52 Jahre alt, verehlicht, von Rovereto gebürtig und zuständig, Agent, e)Arturo und Pietro Visconti, 39 Jahre alt, verehlicht, von Como gebürtig und dahin zuständig, Inhaber

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 07.10.1892
Descrizione fisica: 10
und Bestrafung des Angeklagten im Sinne der bezüglichen Anklageschriften auf Grund des Wahl- sprucheS der Geschworenen Zu Recht erkannt: Franz Eduard Hoffmann, 40 Jahre alt, aus Dresden gebürtig und nach Meran zuständig, evangelisch, verehelicht, Redacteur der „Meraner Zeitung' und Schrift steller,' wird von der Anklage wegen Vergehens der Be leidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche im Sinue deS Z 3V3 St.-G., angeblich begangen dadurch, daß er in seiner Elgenschast als Redacteur der periodischen

iuchte, gemäß Z S24 St.-P.-O. freigesprochen und von den dies fälligen Kosten des Strafverfahrens los gezählt; dagegen ist Franz Eduard Hoffmann schuldig I. deS Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre Im Sinne der ZZ 483 und 493 St.»G., ferner II der Uebertrelung der Ehrenbeleidignng im Sinne des § 488 St.-G., endlich III der gleichnamigen Uebertretung im Sinne des Z49l St.-G., begangen dadurch: aä l. daß er als verantwortlicher Redacteur der „Meraner Zeltung' die nachfolgenden Sätze: „Wahrest

der Weüerverbreitung der Nc. 248 vom 3t>. October I8i>1 der „Meraner Zeitung' ausgesprochen. Endlich w'rd auf Grund des vom Vertreter des Privat anklägers gestellten Antrages im Sinne des H 39 P. G. dieses Urtheil 8 Tage »ach eingetretener Rechtskraft in den Tagesbiättern und zwar in der „Meraner Zeitung' und im „Bnrggräfler' auf Kosten des Vernnhellten veröffentlicht werden. K. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen, am 23 September >892. Der Schwnrgerichls-Pcäsldeiit Koeps m. p. Der Prolokollsiihrer

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Der Burggräfler
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Pagina 6 di 14
Data: 28.06.1911
Descrizione fisica: 14
. Bei seiner Aufnahme wurde tägliche Kündigung vereinbart und tatsächlich wurde dem R. am 1. September o. I. gekündet, respektive er wurde kurzerhand entlassen. Er wandte sich nun an den Verein der Derstcherungsangestellten um Rechtsschutz, welcher ihm auch gewährt wurde. Recht« anwalt Dr. Freundlich klagte beim Bezirksgerichte die Universale auf Zahlung eines Schadenersätze» von 200 K. Er führte zur Begründung diese« Anspruches aus, daß R. als Inkassant Handlung« gehilfe im Sinne der Gesetze« fei, somit

eine kürzere al» einmonatliche Kündigung unzulässig und wenn auch vereinbart, ungültig ist. Da« Bezirksgericht entschied aber nicht im Sinne de« Handlungsgehilfen gesetze«, sondern nach § 77 der Gewerbeordnung und wie« die Klage ob. Gegen diese» Urteil brachte Dr. Freundlich die Berusungsklage an das Handel« gericht, welche« entschied, das Urteil erster Instand sei ausgehoben und die Sache zur neuerlichen Ur tellrfällung an da« Bezirksgericht zurückzuleiten Die Begründung lautete: Im Handlungsgehilfen

. Da« Beru- fungsgerlcht kann sich daher der erstgerichtlichen Auf fassung nicht anschlirßen, daß nur jener kaufmännische Dienste leistet, welcher kommerzielle Bildung besetzt, deshalb ist e« im Gegenstandsfalle vollständig be deutungslos, daß der Kläger auch das Schuhmacher gewerbe ausübt. Die Tätigkeit, welche beim Waren handel als kaufmännischer Dienst gilt, muß daher im Sinne de« H-G.-G. auch bei anderen Unter nehmungen und Anstalten, welche sich nicht mit Warenumsatz beschäftigen, al« kaufmännische

Tätig- kett gelten. Wenn daher die Tätigkeit de« gewöhn- lichen Kassier« beim Warenhandei al» kaufmännischer Dienst gilt, so muß die Tätigkeit eine» Inkassanten umsomehr al« eine solche angesehen werden. Sie steht sogar noch auf einer höheren Stufe, weil sie mehr Routine erfordert. Der Kläger verrichtet daher als Inkassant kaufmännische Dienste im her gebrachten Sinne de« Worte«, ist al« Handlungs gehilfe anzusehen und findet da» Handlungsgehilfen- gesetz nach Artikel III, § 20 Anwendung

angesiellter Inkassant deren Handlungs gehilfe im Sinne de» § 1, Absatz 1, d?» Gesetzes »om 16. Jänner 1910, R-G.-Bl. Nc. 20 gewesen st, wonach auf da« Dienstverhältnis Insbesondere auch der § 20 diese« Gesrtz-s Anwendung zu fin den hatte und eine eintägige Kündigungsfrist rechts gültig nicht vereinbart werden konnte. Dieses Irteil ist klar und bündig. Der oberste Gerichtshof jaf entschieden, da» Einkassieren in jeder Form ist eine eminent kaufmännische Dienstleistung, daher die Inkassanten

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 22.11.1906
Descrizione fisica: 8
S«le>.4. Nr. 140, Donnerstag, Die große Frage derhentigen Zeit. Die Kulturvölker befinden sich in einer großen Umwälzung aller gesellschaftlichen Ver hältnisse, welche sich weder aufhalten oder zurück- stauen, noch einfach wegleugnen läßt. Die eine große Frage ist nur: Wird die Regelung zu einer Ordnung führen oder das Verderben, die Revolution über die Völker bringen, mit anderen Worten: wird diese neue gesellschaftliche oder soziale Gestaltung im christlichen Sinne ge schehen

oder in religionslosem Sinne? Nur das erstere kann die Revolution aushalten. Mehrere Ereignisse und Kundgebungen neuesten Datums gerade beleuchten diese ernste große Angelegen heit unserer Zeit. Der deutsche Kaiser hat am 17. November in dem sozialpolitischen Jahrestag einen Erlaß herausgegeben, welcher die soziale Gesetzgebung im christlichen Sinn auszugestalten verspricht und also lautet: „Der heutige Tag, an welchem vor 25 Jahren der in Gott ruhende Kaiser und König Wilhelm der Große seine unvergeßliche Botschaft

und Parlament, im Sinne der kaiserlichen Botschaft und der kaiserlichen Erlässe die deutsche Sozialreform tatkräftig fortzuführen.' Eine merkwürdige Neuerung im Militär be stätigt gleichfalls diese Auffassung von der Not wendigkeit sozialer Gesetzgebung. Das General kommando des 18. Armeekorps (Frankfurt) hat in seinem Bereiche (21. und 25. s^großherzoglich hessisches Division) den sozialpolitischen Unterricht mit in den Ausbildungsgang der Rekruten und alten Leute aufgenommen. Der komman dierende General

und wettern, weil diese Neuerung geeignet ist, ihr Abtrag zu tun. Und betrachten wir nun im Lichte dieser Verhältnisse die Wahlreform in Oester reich, so müssen wir sagen, es ist eine Großtat im Sinne dieser Bestrebungen. Die Heranziehung der arbeitenden Stände zur Gesetzgebung besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß ihre Interessen Berücksichtigung und Förderung finden sollen und die Gesetzgebung vor allem auf den Schutz und das Wohl der wirtschaftlich Schwachen und der Bedürftigen bedacht

sein müsse. Es zählt zu den vornehmsten Christenpflichten, in diesem Sinne an der Ordnung der sozialen Ver hältnisse mitzuarbeiten. Grig.-lkorrLfpondenzen. Abdruck uns«« Ortg.»Korr«sp. «ur mit Quellenangab« Neil?, 19. November. Die Taschenspieler gesellschaft Uferini gab am Samstag abends eine und gestern, Sonntag, zwei Vorstellungen, welche alle einen guten Besuch aufwiesen. Die Leistungen sind sehr anerkennenswert. In den Produktionen ist bisher nichts vorgekommen, was als unan ständig bezeichnet

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 13.06.1860
Descrizione fisica: 6
letzteres mit Stimmeneinheit beschlossen wurde, fordert daS Präsidium zur Wahl der Comitö- mitglieder auf. Graf Barkoczy erhebt sich hierauf, um in einer langen Rede, welche die Kennzeichen großer Lebhaftigkeit an sich trug, die Zweckmäßigkeit einer gleichmäßigen GrundbuchSordnung für alle Kronländer in Abrede zu stellen. Er spricht die Ansicht aus, daß dieser Gegen stand den Landesvertretungen überlassen werven müsse. Er verlangt, daß dem Comitö Instruktionen in diesem Sinne gegeben werden. Speciell

des Grundbuchs auf bestimmten und unverrückbaren Principien deS bürger lichen Gesetzbuches beruhe. DaS Gesetzbuch aber müsse unter allen Umständen im ganzen Reiche gleiche Gel tung haben. Graf Hart ig ist der Meinung: eS sei Pflicht, die Sprach- zu achten, nicht bloS die der einen oder der andern Nationalität, sondern die Sprachen aller. Daraus ergibt sich aber, daß man auch die Sprache deS. Monarchen achten müsse, und diese sei die deutsche. Graf Hart ig spricht sich deS Wettern im Sinne der ReichSeinheit

auS. Der Vicepräsident und ständige ReichSrath Herr v. Szögyeny sowie Graf Szecsen sprechen im Sinne deS Grafen Barkoczy. - Graf Clam-Martinitz ist erstaunt, daß man ge legentlich eines so materiellen Gegenstandes wie die GrundbnchSsührung Veranlassung nehme, eine Frage zn di'Skutiren, welche so hoch stehe und von so um fassender Wichtigkeit für die Monarchie sei, daß sie in speciell ihr gewidmeten Verhandlungen erörtert wer, den müsse. Dr. Hein wünscht, daß möglichst alle Kronländer oder doch die wichtigsten

Elemente derselben in dem Con»'t6 vertreten seien, dann werde dasselbe in der Lage sein, seine Ausgabe vollständig zu erfüllen. Die Rede dieses schlesischen Vertreters ist gleichfalls im Sinne der ReichSein beit. Graf Apponyi spricht einige wohlgemeinte Worte zur Vermittelung. Graf Almasy (ständiger Reichörath) will, daß man aus der heutigen Diskussion keine Conftquenzen für die Zukunft Ungarns ziehe. Herr v. Toperczer weist darauf hin, daß die Versammlung gleich vom Anfang an die Einsetzung eiiieS

- KriegSversassung dein Bedürfniß deS deutschen Volkes und den thatsächlichen Verhältnissen entspreche.' Schließ lich spricht die „Preußische Ztg.« den Wunsch auS, daß ihre Worte mit demselben „wohlwollenden' Sinne, mit welchem sie geschrieben, aufgenommen, und daß ihr hin fort die Nothwendigkeit erspart werden möge, ähnliche »Irrthümer und Mißgriffe' abzulehnen. Arankreirb. Paris, K.Juni. An der Börse sprach man von der Ankunft KossuthS in Paris, was ein merkwürdiges Zu- sammentreffen mit dem Erscheinen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 07.05.1900
Descrizione fisica: 8
der Hoheiten den wärmsten Dank ausgesprochen hatte. Weriniscktes. ,*5 Die Kaiser Franz Joseph Jubiläum s- Stiftung der Officiere und Militärbeamten in Bud- weis ist heute in der angenehmen Lage, den ?. 1'. Herren Mitgliedern mitzutheilen, daß genügend Geld mittel vorhanden, um einen zweiten Slislungsplatz im Sinne teS H 3, Punct k der Satzungen mit 600 Kronen jährlich für Mittelschüler schon für daS Schuljahr 1900—1901 zur Ausschreibung zu bringen. Nachdem die Reihenfolge der zu aetivierenden

StiftnngSplätze im Sinne -des vorletzten Absatzes dieses H davon abhängig, ob ein geeigneter Eandidat vorhanden, so werden die l'. Herren Mitglieder schon heute ersucht, die un gestempelten Gesuche unter Beilage der nachbenannten Docuniente hieher vorzulegen, und zwar: 1. Geburts schein, HeimatSschein, 3. SchnlzeugniS 4. Mitglieder- karie, 5. ärztliches Zeugnis von einem Militärazte ausgestellt. Die Bewerber müssen die Zuständigkeit in einer der beiden Reichshälften nachweisen, voraus sichtlich

zu k. k. Kriegsdiensten untauglich, und im Domicil eine Mittelschule nicht vorhanden sein. Für den Fall, als geeignete Eaudidatrn nicht vorhanden, werden weibliche Candidatinnen berücksichtigt werden, welche im >sinne des Z 2 eine fernere Ausbildung (Lehrerbildungsanstalt, Eonservatorium etc.) anstreben; derlei Gesuche können ebenfalls sofort im vorstehenden gleichen Sinne wie für Knaben vorgelegt werden. Zur allgemeinen KnrntniS wird noch gebracht, dass die ab- geä 'derien Satzungen bei allen Commanlien, Truppen

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 27.07.1861
Descrizione fisica: 8
das Gegentheil dessen, worüber die Czechen sich be schweren. an den Tag zu legen geeignet war. indem sie ihrem Haß. ihrer Verfolgungssucht und ihrer Verachtung gegen die Deutschen, deren unfreiwillige Auswanderung in den beleidigendsten Spottliedern verkündet wurde, den «»zweideutigsten Ausdruck gab. Es mag dieser Vorgang als ein neuer Fingerzeig dienen, wie der Föderalismus und die Provinzial - Autonomie. in jenem Sinne, den die feudale Partei jenen Begriffen beilegt, früh oder spät un fehlbar

zu einem Racenkampfe sichren würde. Auch in Tirol ist bis jetzt noch sehr weniges geschehen um die künstlich hervorgerufene Aufregung gegen das Pro testantengesetz im Sinne des ergangenen MinisterialerlasseS zu beschwichtigen, uno jene Partei im Lande, welche ihre unbedingte Hingebung und Anhänglichkeit an die erlauchte Person des bisherigen Erzherzog Statthalters beständig im Munde führt, fände keinen geeigneteren Anlaß, das Anden ken an den durchlauchtigsten kaiserlichen Prinzen auf eine würdigere Weise zu ehren

Zeitpunkt wahrzunehmen, um zur Feststellung der zur Be schlußfähigkeit jedes Hauses erforderlichen Anzahl von An- wesen»en nach dem Sinne der ursprünglichen Geschäfts ordnungen eine Regierungsvorlage einzubringen. Als Redner für den CommissionS-Antrag hat sich Graf Leo Thun gemeldet. Graf Leo Thun: Die Verschieden Znseralianszebühr für den Raum einer drelsvaltlze, P-Iilzeile »der deren Raum bei einmaliger Itnrackmig 4 Neulr., bei zweimaliger Vnrückung 7 Neutr, bet drei«»» liger Siarückung s Zleukr

folgende zwei Interpellationen eingebracht: 1. Interpellation des Abg. Zgnaz Kuranda und 2V Ge nossen an den Justizminister: Die Nothwendigkeit einer Re vision der PreßgesetzeS im Sinne des Fortschrittes ist an erkannt. In welchem Stadium der Ausarbeitung befindet sich der angekündigte Preßgesetzentwurf, oder gedenkt die Regierung wegen eventueller Meinungsverschiedenheit die bezugliche Initiative dem Reichsrathe zu überlassen? 2. Interpellation des Abg. Jlintz nnd Genojien an den Staatsmiilister

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