Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
von Dorfe Vilpian bis nahe zum Dorfe Moriizing und grenzte an die Gerichte Burgstall (Gargazon) und Tisena, Molten, St. Jenesien, Gries und^ Alten bürg; es umschloss im Anfanar, de» 1*7 <-» ««»ffwitoM im Anfange des 17. Jahrhunderts i Pfarrkirche, 5 Kirchen, H Schlosser und andere Adelsansilze und 13 Dörfer und Weiler (Burglechner 3, 4, 1061 f Wolkenstein Chronik 14, 100) und war zugleich für Flaas und Campidell Maleßzgericht. Von den Schlössern waren schon um 1600 die drei ober Andrian gele genen
ist, der andere gerade darunter in der Ebene, nun spurlos verschwunden. Dieser muss von bedeutendem Umfange und von einer Mauer umgeben gewesen sein, denn in Urkunden König Heinrichs werden Grundstücke und Häuser genannt, die innerhalb der Mauer lagen, und ist von einer obern und einer untern Pforte, letztere gegen Gries gelegen, die Rede (ScKònachs Urkunden-Sammlung. Tirol. Arch. 2 , 49. 51). Dieselbe hiess Neuhaus und gab dem ganzen Gerichte den Na men; bald, wahrscheinlich in den Kämpfen Herzog Meinharts