ia»'. V. Partie, Räumungshitb im Losfeuer 3 g. S39 Stück Föhren- und Fichien-Sagholz, 4—5 «» lang, von 22 bis über36 onr mittenstark, mit 132 S1 ?K1 Stück Jöyren- und Fichten-Werkholz. 3—l- w lang, mit 84 09 kra^. ^ Zusammen 1300 Stück mit 217 tin'. Ausrufspreis I» lL Per Die detaillieiten Verzeichnisse über vorstehende Nutzholzpartien sind bei der k. k. Forst- und Do mänen-Verwaltung Jmst während der gewöhnlichen Amtsstunden ersichtlich. Vor dem oben angeführten Zeitpunkte des Beg'nnens der mündlichen
Versteigerung werden von der k k. Forst- und Domänen-Verwaltung auch schriftliche, verschlossen einzubringende, niit oem steuerämtlichen Erlagscheine über den als Vadium erlegten Betrag von 2»o X versehene Offerte entgegengenommen, welche nach Erreichung des höchsten mündlichen Anbotes ge öffnet werden. Auf dem Umschlag ist anzugeben auf welche Partie sich das Offert bezieht. Jeder Teilnehmer an der Versteigerung hat vor der selben ein Vadium im Werte von 200 X in Barem oder pupillarsicheren
sein werden, wird das erlegte Vadium nach Abschluß des Berstei- gernngsprotokolles rückgestellt werden. Unter den Ausrufspreijen wird kein Anerbieten an genommen. Die Ersteher haben außer dem Vadium den Kauf schilling binnen 8 Ta?en für das erstandene Holz bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung in Jmst zu bezahlen und das gekaufte Materials bis Ende März ISVS auf eigene Kosten aus dem ärarischen Walde zu schassen, widrigenfalls das Aerar berechtigt ist, entweder die Abfuhr des Materiales aus dem ärariichen Walde
auf Gefahr und Kosten des Käufers vorzunehmen oder einen entsprechenden, vom k. k. Forst verwalter in Jmst zu bestimmenden Lagerzins einzu- heben. Die Käufer hasten bei der Abfuhr der Hölzer für alle am ärarischen Eigentume durch sie oder ihrer Arbeiter Verschulden erwachsenen Schaden, zu dessen Schätzung der k. k. Forstverwalter in Jmst berechtigt ist, nicht nur mit der Kaution, sondern auch mit ihrem ganzen beweglichen und unbeweglichen Vermögen. K. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Jmst, am 7. November