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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 25.08.1926
Descrizione fisica: 6
nun während seines Auftnt haltes in Bolzano den Besuch des Herrn Morandell und seit diesem Zeitpunkte war der Wechsel samt dem ordnungsgemäßen Auslandspaß des Gefertigten nicht mehr zu finden. Einige Tage darauf erklärte Monsorno dem Gefertigten, daß er im Besitze des Wechsels sei, den er von Herrn Morande!! erhalten habe. Der Gefertigte Hat Infolgedessen bei der kgl. Quästur die Diebstahlsanzeige eingebracht. Es wird daher festgestellt daß der Wechsel von 2Lvg Reichsmarl Eigentum der Firma àtmann, St. Gallen

^ ist. als deren Beauftragter der Gefertigte den Wechsel an den Dritten zu übergeben hatte. Es wird festgestellt, daß Herr Morandell gegen den Ge fertigten keine wie immer geartete Forderung hat und daß Herr Monsorno, welcher von dem Vorgehen des Herrn Morande!! wußte, gegen die Firma Gut mann, die Eigentümerin des Wechsel» ist, ebenfalls kein« Forderung hat. Schließlich ist richtige daß der Wechsellsamt dem ord nungsmäßigen Auslandspaß widerrechtlich entwendet wurde, uiÄ» daß der Auslandspaß des Gefertigten

Schenker L- Co. W Bolzano 'am Viktor Emanuel- platz Nr. 6. Tel. 41. Telegr. Reisefchenker. Eingesendet (Für bisse Rubrik übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) > In Ihrem geschätzten Blatte Nr. 14S vom 22. Aug. steht unter der Rubrik „Eingesendet' eine Berichti gung aus den Art. :Mn Wechsel verschwindet', welche von den Herren Anton Monsorno und Rudolf Morandell gezeichnet ist. Der Tndesgefertigte ersucht nun dt« löbl. Redaktton um Aufnahm« nachstehender Berichtigung: «vor allem wtrd

festgestellt, daß der Art.: „Ein Wechsel verschwindet' nicht von mir in Ahrem Blatt« eingegeben wurd«. DI« Ausführungen der Herren Morandell und Monsorno sind vollkom men unrichtig. Richtig »t, daß di« Wrma Gutmann in St. Gallen, deren alleinig» Eigentümer Nola und Alvi» àtmann sind, mit «inem Dritten «in Welnge- schäft abgeschlossen hat und sich vertraglich verpflich tete, di« Restschuld durch Hingoch« eine« Wechsel» von 2SM Reichsmark zu decken. Die Firma Gutmann übergab den gegenständlichen Wechsel

den Gefertigten mit dem Auftrage, den Wechsel dem Dritten tm Sinne de» «geschlossenen Ver trage» zu übergebe». Der Gefertigt» hat den Wechsel Paè èri s-t«««, >o^h>ui5>>!ls/^ , I Schriftleitung! PàebSutie, Tel. LV2, Poflf.vS I I Sprechstunden taglich von 4 bis b Uhr nachmltog». I Da» Meraner Strandbad. Ä» muß ja nicht'gerad« Riccione oder der Lido von Venedig sein, auch der „Lido' von Merano bie tet sein« Reiz« und Annehmlichkeiten denen, dl« gläubig zu ihm wandeln. Der Lido von Merano

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Dolomiten
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Pagina 4 di 6
Data: 20.06.1942
Descrizione fisica: 6
Lire beträgt. '.Oiit 'Art. 6 dieses Gesetzes sind auch d:c Sremoelgebiihren bei Gericht erhöht worden. Bes Verhandlungen vor den: Prätor ist eine feste Gebühr von L 10 zu entrichten: für jeden Zivilprozef; vor dem Tribunal eine solche non L 22 nnd für jeden Zivilprozef; vor dem 'Ap- pellgerichishof eine feste Gebühr von L 38. Die Slempelgebühr auf Wechsel 'Auch der Tarifsatz für Wechsel nach Art. 31 des allgemeinen Eebührentarifes hat eine Er höhung erfahren. Für die von Kanfleuten aus gestellten

und im Königreich zalslvaren Wechsel mit nicht über einem Monat Laufzeit beträgt die Gebühr L 0.5g für 1000 L oder Bruchteile von tausend L. autzer der festen Ouittungs- ael'iihr non L 0.10. Bei Wechseln und anderen Esiekten im Handel mit Fälligkeit von nicht übe^ seckis Monaten beträgt die Stempelgeüühr L o. so bis zu Beträgen von L 200: L. 0.80 bei Beträgen von 200 bis 100 L: L 1.20 bei Be trägen von 60o bis 800 L und L 2 bei Beträgen von über 1000 L und L 2 bej Beiträgen non 80g bis 1000 L. Bei Beträgen

von über 1000 L nnd Bruchteilen von >000 L betrögt die Stenipelgebühr zwei L für je 1000 L oder Bruchteile davon, außer der festen Quittungs- gebübr von L 0.10. Bei Wechseln und anderen Handelseffckten mit Fälligkeit von über sechs Monaten und bei solchen mit Datum und Fälligkeit in blanco oder bej Fehlen des Dakunis ober der Fälligkeit beträgt die Gebühr das Doppelte der vorhin angeführten für Wechsel von nicht Uber sechs 'Monaten Fälligkeit. Bei jenen im Königreich ausgestellten Wech seln. die im Auslände

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