Jakob Fugger und der Streit um den Nachlaß des Kardinals Melchior von Brixen
für die Fugger, denen entsprechende Beziehungen. £u den Höfen von Paris und London fehlten, als Käufer einzig Julius und übrig, der freilich in aller Welt wegen seiner Liebe zu'edlen 'Steinen berühmt war. Dieser Umstand, dass neben ihm kein anderer t'-. v nfith,'u 'ier Sammler sich um den Besitz dieser Seltenheit bewarb, gestaltete es dem Papste, den Preis des Diamanten um 2000 Dukaten drücken. Wenn der römische Gesandte der Venezianer, die im all gemeinen über ausgezeichnete Kenntnisse verfügten
, in dieser Rich tung zutreffende Nachrichten besass, dann zahlte Julius II. den Suggerii nur 1S0Ö0 Dukaten für den Agostini -Diamanten. Im Früh jahr 1510 zeigte sieh der Papst mit diesem funkelnden Kleinod, daß er neben anderen Edelsteinen am Rauchmantel trug, erstmals in der Öffentlichkeit. Daraus entstand die Annahme, Julius II. habe diesen Kauf etwa um die gleiche Zeit abgeschlossen. ' , Dieser bisherigen Vermutung lässt sich entgegenhalten, dass die lugger den Stein nachweislieh bereits ein Jahr früher
erworben haben. Und da die päpstlichen Rechnungen über dieses Geschäft genau so wenig Auskunft erteilen wie über den Verbleib jener Zehntausende von Dukaten, die von den Fuggern Julius II. auf sein Guthaben aus der Brixener Kardinalserbsehaft bezahlt wurden, so wäre immerhin denkbar, dass sie den Stein schon ein Jahr früher an die Kurie ver kaufen. Angesichts des grossen Widerstrebens, womit Jakob Fugger .sonst, aus Konkursen für Schulden Ware empfing, und wie er meist nur solche Dinge übernahm
jene Kapitalschuld abgetragen, die sie einst vom Brixener Fürstbischof eben zur Inangriffnahme dieses Unternehmens aufgenommen hatten. Mochte Julius II. in Form von Barleistungen Zinks oder viel leicht in Gestalt von Waren sich einen Teil der Schuld Jakob Fuggers an den Nachlass Melchiors von Meckau auszahlen lassen, so dürfte es dabei kaum an Vorstellungen seitens der Fugger-Bank gefehlt haben, dass einei völlige Abdeckung de? gewaltigen Einlage des Fürstbischofs in jener kurzen Zeit, die dem Papste
wünschenswert erschien, sich nicht ermöglichen liess. Aus der Einsicht, dass die Fugger ohne Be drohung ihres Unternehmens keinesfalls diese unerhörten Summen auf einmal an einer einzigen Auasensteile zur Auszahlung bringen konnten, des weiteren aus der Absicht, die Fugger-Gesellschaft nicht zu schädigen, da sie der Kurie als Übermittlerin der deutschen Zah lungen unschätzbare Dienste erwies, und endlich aus dem gleich zeitigen Wunsche Julius II., die Nutzung der Erbschaft nicht weiter hinauszuschieben