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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 13.11.1920
Descrizione fisica: 8
kann, einver» nehmlich mit den Militärbehörden, den Fremden den Aufent- halt in bestimmten Gemeinden oder Oertlichkeiten unter sagen. und zwar aus Gründen der militärischen Ordnung. Solche Verbote können durch die Ortsbehörden oder durch öffentliche Kundmachungen verlautbart werden. Die Fremden, die dem Verbote nicht innerhalb der vor geschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicher- heitsorganen entfernt werden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwär tiger Verordnung

sind die Retchsitaliener und jene Personen befreit, die im Sinne des Frtedensvertrages von St. Ger- main, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1910 Nr. 1804 ratifiziert wurde, von rechtswegen die italienisch« Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffensttllstandslinie begrenzten Gebiete ge boren sind od«r in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit er langt haben. Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vorher

- gehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nach zukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde, betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 80 des vorerwähnten Friedsnsvertrages zu optieren. Es sind dies: a) jene, die in den Gebieten innerhalb der Waffenftill- standslinte heimatberechtigt, jedoch nicht dort geboren find,- d) jene, die in diesen Gebieten das Heimatrecht nach dem 24. Mai 1915 erworben

und dort nach Raste und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölke rung verschieden sind. Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die Anwen- dung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsverhältnisse des Mannes und kür Kinder unter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde m eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorher- öehenden Absätzen aufgezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicheryeitsbehörden

im Sinne dieser Verord nung sind der Questor für die Stadt Trient und deren Ge- dwt: die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Vene- tia Tridentina: die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind: in den übrigen Gemeinden die Offiziere und Unter offiziere der kgl. Karabinieri. Art. 13. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Ver ordnung werden polizeilich mit Geldstrafen bi« zu 200.— L. belegt oder mit Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Art

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 07.12.1921
Descrizione fisica: 8
« werden durch das Ministerium für Landwirtschaft durch Dekret er richtet, das in der „Gazzctta ufficiale' zu veröffentlichen ist. Sie haben die Rechte einer juridischen Person. Alle Produzenten und gewerblichen Erzeuger von Weinen, die als Typenweine zu betrachten sind, welche das Ansuchen stellen, sich den Abgabe-Verpflichtungen des gegenwärtigen Gesetzes, der Verord- nung und des Genossenschaftsstatuies unterwerfen, haben das Recht, an der Genossenschaft im Sinne der Verordnung und der Statuten teilzunebmcn. Auf Ansuchen

stehen. Artikel 15. Dis zur Schaffung der notwendigen Fonds im Sinne des vorstehenden Artikels hat das Ministerium für Landwirt» sckiaft fiir den Zentralnusschuß und das technische Amt zu sorgen. Artikel 16. Heber Antrag des Zentralausschusses kann der Minister stör Landwirtschaft die Verwaltung der Genossenschaft auf- lösen, falls schwere Unregelmäßigkeiten oder Verletzungen des Gesetze, vorliegen oder falls nicht wlrchame Aufsicht Im Sinne des Arstkelg 2, Absatz a) durchgeführt

- venienz-Weinmarken handeln. Das italienische Schlagwort lautete wenigstens: „Difefa dclla marca di origine dci vim', was sich eben Im obigen Sinne mit: „Beschirmung der Prooeniengmarken' über setzen ließe. Dies scheint mir im Gesetzentwurf nur schwach im Ar- tikel 2 angedcutet, da Im Gesetzentwurf über etwaige gesetzliche Be- griffe, über die Lagen selbst oder deren gesetzlichen Abgrenzungen gar nichts erwähnt ist, das nach unseren hiesigen Auffassungen eigentlich das Grundlegende fein müßte

! Wie dem nun auch sei, müssen wir ergründen, ob.unsere Wünsche im Rahmen des Gesetzes Erfüllung finden -können oder nicht. Die hie» K , im Entstehen begriffenen Vereinigungen zum Schutze d«r Pro- ! bevorzugter Lagen könnten sich nach Artikel 1 ohne Zweifel In die gesetzlich vorgesehenen Genossenschaften umwandeln. Das heißt, wenn deren Produkte als Typenweine im .Sinne des Artikels 2 zu betrachten sind, was nicht , zu bezweifeln fein wirb, da zum Beispiel der echte „Justlna' wie auch Magdalena, Leitacher

oder bei Fällen unwirksamer Aussicht im Sinne des Artikels 2, Absatz a), durch den Minister.für Landwirtschaft gemäß Artikel 16. Die gegliederte Organisation der Gesetzdurchführung mit dm ver schiedenen Instanzen vom Ministerium, Zentralausschuß, dem techni schen Amt, behördlichen Instituten bis zu den Wetntechnikern und Ge- nossenfchaftsoerwaltungen erscheint uns , weil ungewohnt, wohl be fremdlich, doch wird dies durch die Reichsverhältmsse geboten sein. Nach -allen, scheint der Gesetzentwurf vieles

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Alpenzeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 22.11.1929
Descrizione fisica: 6
. 8. Zur Designierung zum Mitglied des Neichsrates der Korporationen im Sinne des ersten Absatzes des vorhergehenden Artikels, sind sämtliche vom Wahlgesetze für das passive Wahlrecht zum Abgeordneten der Kammer er forderlichen Eigenschaften vorgeschrieben. Ein später festgestellter oder eingetretener Mangel »uch nur einer der genannten Bedingungen hat die sofortige Zurücknahme der. Ernennung zur Folge. Machtvollkommenheiten des Zteichsraies Art. 9. Der Reichsrat der Korporationen ist berufen, sein Gutachten

in folgenden Materien abzugeben: 1. Durchführung und Vervollständigung der in der Arbeitsurknnde enthaltenen Prinzipien, In Befolgung der Entwicklung des korporativen Systems und der Erfordernisse der nationalen -Produktion. 2. Gesetzvorlagen und Erlassung von Normen im Sinne des Gesetzes vom 31. Jänner 1926, Nr. 10S, wenn diese die Disziplin der Produk tion und der Arbeit zur Aufgabe haben. 3. Schutz der Interessen der einzelnen Kate gorien durch die syndikalistischen Verbände und Ausübung von Funktionen

öffentlichen Jnteres- Fortsetzung ses, die vom Staate auf Grund der Norm drei der Arbeitsurkunde denselben zugewiesen wor den sind. 4. Fiirsorgetätigkeit der -Syndikatsverbände iin Sinne des Artikels 4, letzter Absatz Gesetz vom 3. April 1926, Nr. 563 und Erklärungen der Norm 8 der Arbeitsurkunde über die pri vate Initiative und Gestierungsfreiheit der Be triebe. 5. Tätigkeit der korporativen Organe und Institute zwecks Steigerung und Förderung der Koordinierung, der Kultur und der nationalen Kunst

im Sinne des Artikels 6 der Arbeitsur kunde. 6. Beziehungen zwischen der diversen Syndi katsorganisationen und Ergänzungsinstitutio nen, sowie der korporativen Organe in Aus übung der im vorhergehenden Paragraphen angezeigten Tätigkeit. 7. Koordinierung der den Syndikatsorgani- sationen zugewiesenen Fürsorgetätigkeit mit jener der Reichswerke und der übrigen parasta tale», oder von der Parter errichteten Insti tute. 8. Fragen bezüglich -der Einreihung der ver schiedenen Berufskategorien

in die syndikalisti schen Organisationen. 2. Anerkennung der syndikalistischen Verbän de im Sinne des Artikels 4 des Gesetzes vom 3. April 1926, Nr. 563. Zurückziehung der Aner kennung im Sinne des Artikels 9 desselben Ge setzes. Zurückziehung der höheren Syndikats- organisationen zuerkannten Uebevwachung über Organisationen niedrigen Grades. 10. Anerkennung weiterer Reichsverbünde, 14. Errichtung der einzelnen Korporationeil im Sinne des Artikels 42 des Dekretes vom 1. Juli 1926, Nr. 1130. 15. Wissenschaftliche

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 11.06.1926
Descrizione fisica: 8
^Fortsetzung. — Siche Nr. S7 und Nr. 72.) Ms Gebühren und Abgaben im enden Artikels werden über «Art. 19 Sinne des vorhergehe Vorschlag des Ministers für Volkswirtschaft und im Einvernehmen mit dem Finanzminister durch tgl. «Dekret angeordnet. Die Abgaben unter den 'Buchstaben c) und d) des vorhergebenden Artikels «werden >in der Weiss und «mit den Begünstigungen des Gesetzes für «die Einhebung der direkten Steuern einge hoben«. Die Beschwerden «gegen die Einhebung der Ab gaben

werden von den Gerichtsbehörden «nach den «gewöhnlichen Normen der «Kompetenz be urteilt. «Besondere vom Provlnzwlrtschaftsrate be schlossene und vom Ministerium für Volkswirt schaft im Einvernehmen mlit dem königlichen Finanzministerium genehmigte Bestimmungen werden die Anwendung der Ratssteuern «und »Gebühren im Sinne des «vorhergehenden Ar tikels regeln. Art. 2V. Das «Dekret, welches die Steuer nach Buchstabe c) des Art. 18 einführt, bestimmt die von der Steuer befreiten Mindesteinkommen und ebenso den Höchststeuersatz

- raii wie bei den Gemeindesteuern auf Grund des Artikels 5 >des königlichen Dekretes vom 18. No-vember 1923, Nr. 25K8, erfolgen. Falls die Gemeinden mit der «Einschätzung in Verspätung sein sollten, «wird der. Wirtschastsrat sMshW^à vorrnchme». Die Prooinzwirtschaftsräte sind ermächtigt, auch jene Einkommen Ms Gewerbe, Hand el und Landwirtschaft zu besteuern, welche nicht «in den EMommoNsteuerlisten auffchleinon, die aber von der Gemeinde besteuert wurden, «im Sinne des Art. 6 des «angeführten tgl

. 21. Die Steuerrollen zu Buchstabe c) des Art. 18 werden nach Genehmigung durch den Ausschuß durch acht Tage an der Gemeindetasel angeschlagen «und dann zur Einhebung «weiter gegeben. Gegen die Eintragungen in «die Steuerrollen ist der Rekurs an den Ausschuß des Wirtschafts rates zulässig, und zwar innerhalb eines Monats nach der Verlautbarung und nur wegen Unter schieden in der Eintragung «in diese «Rollen von jenen in dm staatlichen Stvuerrollen «im Sinne «des vorhergehenden «Artikels wogen Eintragung

nicht steuerbarer Einkommen «oder wegen mate rieller Fehler. Für die direkt vom Wirtschaftsrate «im Sinne des drittletzten Abschnittes des vorhergehenden Artikels können die Steuerträger ebenfalls in nerhalb eines «Monats an den Ausschuß reku- rreron. Gegen die Entscheidung desselben kön nen sie «an den Rat returieren. Ueber die von dm «Steuerträgern vorgelegten Rekurse entscheidet der Ausschuß innerhalb eines Monats nach ihrer Einbringung. Die Entschei dung wird den Interessenten durch «dm Ge- meindediener

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 15.08.1925
Descrizione fisica: 8
sind. Diese Lage gefällt scheinbar den Sozialdemokraten recht gut, und zwar deshalb, weil ihnen die Verwaltung der Stadt Wien in die Hände gegeben wurde. .Die So zialdemokraten -,stellen. mit der Arbeiterschaft aller hand Experimente an und die Unternehmer müssen die Kosten dieser Experimente tragen. Die Sozial demokraten überwälzen die Lasten ihrer Verwal tung im Sinne des sozialdemokratischen Pro gramms auf das Publikum statt auf die Allgemein heit. Schon heute zeigen sich die Folgen davon. Di.e

und Most. Absatz I: Anmeldung der Ernte. Art. 1. Die innerhalb der Zollgrenze erzeug en Trauben müssen im Sinne der Bestimmungen ^5 Art. 184 uns 185 des Regolamento Generale Daziario Nr. 340 vom 25. Februar 1924 dem Us- Ucio daziario generale angemeldet werden. Die vor hergehende Anmeldung der Traubenernte hat demnach alljährlich bis spätestens 15. Septem- zu erfolgen und hat folgende Daten zu enthal ten: 1. Name und Vorname des Besitzers oder Pachters; 2. Benennung, Flächeninhalt und Be- bauungsart

, daß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestim mungen behufs Deckung des Dazio eine Kaution zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen falls die Direzione des Dazio dies verlangen sollte, zu bezahlen. Är t. 6. Dem Ansuchen ist auch ein Vogen in sieben Kopien beizulegen, auf welchem die Unter schrift des Gesuchstellers oder der Person, die. be auftragt ist, das Ein- und Ausfuhransuchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6. Maßgebend für die Angaben hinsicht lich der Quantität der innerhalb

der Zollgrenze er zeugten Trauben ist die im Sinne des Absatzes I des gegenwärtigen Regulativs gemachte Erklärung. Art.>7. Nach beendeter Bearbeitung der ein- .geführten und als Wein übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen anzumel den, da dann die notwendigen Eintragungen itt den Registern jedes einzelnen Erzeugers zu machen sind. Wer eine verspätete Anzeige einbringt, macht sich im Sinne der Bestimmungen des Art. 46 der legge daziaria einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne

. Art. 12. Wird Wein uird Most von den im Sinne dieser Bestimmungen hiezu berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Ufficio da ziario centrale einzubringendes Gesuch notwendig und dieses Amt wird dann Sorge tragen, daß das ein-, beziehungsweise ausgeführte Quantum in die hiezu bestimmten Register vorgemerkt werde. . A r t. 13. Wird hingegen Wein und Most solchen überlassen, welche zu dieser Vormerkungsbehand lung nicht gekommen sind, so kann dies nur nach vorgenommener Verzollung

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 18
Data: 08.06.1902
Descrizione fisica: 18
zur Verhandlung kommen: l. am 9.Jnni Philo- inena Demartin, geboren zu Brixen lL7l, nach Padola, Provinz Anronzo in Italien, zu ständig, katholisch, ledig, Taglöhnerin, ohne be stimmten Ansenthalt, wegen nj des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit im Sinne des § 96, >>) des Verbrechens des Betrugs im Sinue der W 197 nnd 200, c) der Uebertretnng der Geburtsverheimlichung im Sinne der M 339 uud 310 nnd <l) der llebertretuug der verbotenen Rückkehr im Sinne des H 323. 2. am lO. Juui vormittags Aloisia

Greifen berg, geboren l878 zn Gaildorf in Württemberg, zuständig nach Terzolas, Bezirk Mal^ in Tirol, katholisch, ledig, Fabrikarbeiterin, zuletzt in Bozen, wegen des Verbrechens des Kindesmordes im Sinne des i; l39. 3. Nachmittags Maria Weiß, geboren 1882 zu Stephansdorf, Bezirk Bruneck, nach St. Lorenzen znständig, katholisch, ledig, Bauern tochter in StephanSdors, wegen des Verbrechens des Kindesmordes im Siuue des H l39. 1. sam selben Nachmittag Katharina Steg er, ge boren zn Prettan in Tausers

und dorthin zu- ! ständig, 23 Jahre alt, katholisch, ledige Tienst- imagd, zuletzt zu St. Jakob in Täufers, wegen ^des Verbrechens des KindeSmordes im Sinne des F 139. 5. am ll. Juui Albiu Meughin, geb. , 1882 zu Neinnartt in Tirol, zuständig nach 'Saturn, katholisch, ledig, Hausknecht, zuletzt iu 'Bozeu, wegeu des Verbrechens des Todtschlages im Sinne des § 140. 6. am l2. Juui Martin Uuterreiuer, 33 Jahre alt, vou Schabs ge bürtig und dorthin znständig, katholisch, ledig, Steueramts-Anshilssdiener

in Windisch-Matrei, wegen des Verbrechens der Vernntrenung im Amte im Sinne des 8 l^l. 7. am 13. Jnni ! Johann U n te r pe i t i n g e r, 70 Jahre alt, ge hören zn Pichlern, Bezirk Brnneck, katholisch, ledig, Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der M l66 und 167. 8. am 11. Jnni Anna Seailler, geb. Schwarz, ^geboren 187 l zn Franndorf bei Tnlln, zuständig nach Neudorf bei Karlsbad, katholisch, Witwe, derzeit Private iu Wieu, wegeu des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre. (Ueber

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Volksbote
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Pagina 11 di 12
Data: 13.08.1925
Descrizione fisica: 12
Weinkonsumsteuer in Bozen. Dovausgeschickt wird, daß im Sinne des Kvnsumstvuevgssetzes die innerhalb der Zoll linie konsumierte Weintraubenmenge ver- zchvmvgsstsuerpfKchtig ist. Zur Regelung der Einhebung dieser Weinkonisumsteuer wird auf Grund des obbezogenen Gesetzes von der Stadtverwaltung ein eigenes RsMlamento erlassen. Unter der Führung des Bvuernbunds- fskretärs tzerm Sieger waren am 10. Aug. die Vertreter der hi esigen Ortsgruppe als die Herren: Obmann Anton Riegler, Stachel, Jofef

daraus aufmerksam gemacht, sich an das selbe zu halten. Das Bauernbundssekretarit (Mühlgosse Rr. 13, 2. St.) steht allen gerne beraterü» und aufklärend zur Verfügung. Dauernbundsortsgruppe Bozen. Nachstehend di« oben angekündigte Gemeinde-Ordnung für die Besteuerung der innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Gemeinde Bozen erzeugten Trauben und über die Ausfuhr von wein und Most. Art. 1 Die innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben müssen im Sinne der Bestimmun gen des Art. 184 und 185

die Konsumsteuerdirektion dies verlangen sollte, zu bezahlen. Art. 5 Dem Ansuchen ist auch ein Bogen in sieben Abschriften beizulegen, auf welchem die Un terschrift des Gesuchstellers oder der Person, die beauftragt ist, das Ein- und Ausfuhran suchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6 Maßgebend für die Angaben hinsichtlich der Quantität der innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben ist die im Sinne des Ab satzes I der gegenwärtigen Ordnung gemachte Erklärung. Ark. 7 Rach beendeter Bearbeitung der ekngeführ- ten und als Wein

übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen an zumelden, da die notwendigen Eintragun gen ln den Registern jedes einzelnen Erzeu gers zu machen sind. Wer eine verspätete An zeige einbringt, macht sich im Sinne der Be stimmungen des Art. 46 des Konsumabga bengesetzes einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne des genannten Gesetzes zu be strafen. Art. 8 Um Trauben von außen oder von den offenen Fraktionen der geschloffenen Ge meinde einzuführen bedarf es eines Einfuhr- gefuchen

, zurückgestellt. Das zweite Original wird zurückbehalten und dem diesbezüglichen beim Zentralamt in Evidenz gehaltenen Ein- und Ausfuhr-Register beigelegt. Hinsichtlich der Ein- und Austragung der ein- bezw. ausgeführten Mengen ist einzig und allein das bei den Konsumabgabeämtern erliegende Originalgesuch maßgebend. Ark. 12 Wird Wein und Most von dem im Sinne dieser Bestimmungen hiezu Berechtigten an deren überlaffen, so ist ein eigenes beim' Zentral-Konfumabgabenamt einzubringendes Gesuch notwendig

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 18.11.1920
Descrizione fisica: 8
die Namen der Fremden, die die Anstalt oder, Gemeinschaft verlassen und die Richtung, die sie einschlagen, zu melden. Art. 12 handelt von zweifelhaften Angaben, Art. 13 von Befugnissen der Behörden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwärtiger Verordnung sind befreit die Heichs- italiener und jene Personen, die im Sinne des Friedensvertrages von Saint-Germain, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919, Nr. 18.004, ratifiziert wurde, von Rechts wegen die italienische

Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffenstillstands linie begrenzten Gebiete geboren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, aber nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben. Hingegen haben die Meldepflicht im Sinne der vorhergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne

in denselben Gebieten heimatberschtigt 6) jene,' die obwohl italienischer Nationalität in einem zur ehemaligen österreichisch-ungari« schen Monarchie gehörigen Gebiet Heimat, berechtigt und dort nach Raffe und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölkerung verschieden sind. , Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die An- Wendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechts» Verhältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 .Iahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne

gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorhergehenden Punkten auf gezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicherheitsbehörden im Sinne dieser Verordnung sind die Ouästuren für die Stadt Trient, Trieft und deren Gebiet; die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Venezia Tridentina; die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind; in den übrigen Gemeinden. die Offiziere

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 17.10.1907
Descrizione fisica: 10
Gxtra Beilage zu „Bote für Tirol und Amtlicher Teil. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandes gericht»- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7485/5^7 wurde im Sinne deS Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Friedrich Loben stock. Schulleiter, zum Legalisator in Grund- buchssachen für das Gebiet der Gemeinde Absam bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 30- Oktober 1907. K. k. LandeSgerichts-Präsidlum. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasses

des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7436/5^7 wurde im Sinne dcS Artikels X H 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Johann Kreidl, Bauer zu Gartlach, zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Kolsaßberg bestellt. Seme Wirksamkeit beginnt am 2V. Oktober 1907. K. k. LllNdesgerichtS-Präfidittitt. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Muxdma^uug. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- PräsidiumS vom 2. September 1907 Präs. 7580!5?/7 wurde im Sinne

des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Meßmer, k. k. Obervsfizial. zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Nassereith bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. Landesgerichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachnnc. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- PräsidiumS vom 4. September 1907 Präs. 7641/5l?/7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom l7. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Knapp

zum Legalisator in Grundbuchssachen für daS Gebiet der Gemeinde A m p a ß bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. K. Landesgerichts Präfidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. KundmciHuug. Gemäß Erlasses des k. k. OberlandesgerichtS- Präsidiums vom 17. September 1907 Präs. 3174/5^j7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Heim, Gutsbesitzer, zum Legalisator in Grundbuchs sachen für das Gebiet der Gemeinde Kolsaß be stellt

. seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LanveSgcrichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasse» des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiuins vom 17. September 1907 Präs. 817515^7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Prem zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Vögelsberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LandeSgerichts-Priistdium.. Innsbruck, am 14. Oktober

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 6
Data: 25.01.1923
Descrizione fisica: 6
Ermächtigung des Präsckten im Sinne des Gesetzes 00m 21. Juni IM,. Nr. 218, nötig ist: -t, über Veräußerung'!!. Kreditgewährun gen. Kontiakte über Ausnaline von Hypo theken, Servituten und Festsetzung v-m Grundsteuern. Umwandlungen von Eigen tums- und Serniiutsrcchien' l>. über dic Einlei'ung und Führung von Klagen l>ci Gericht, die Schalung von An leihen, dic Art der nutzbringenden Jn- vcstieruu-ten, V^sreiung von Steuern und pafsmen Abgaben: K. üder das Reglement der Verwendungs art der Gemeindcgülcr

in dic andere: 11. über die Zölle und Steuern, die im Jniercssc dcr Gemeinde sest-iisctzcn oder zu modifizieren sind i:»d über dic Reglements, die zur Anwendung derselben nützen können: I 12, über die Errichtung und Verlegung von Messen und Märkten: gegen diese Eni- ! fchcidiingcn kann in Streitfällen beim Pro- viiizial-Bcrwalti'ngsausfchuß im Sinne des Art. 1, Zl. 11 dcs Gesetzes vom 17. August 1W7, ?^r NM (einziger Tert) rekurriert und Vcrwn! eingelegt werden. Und >,n allgemeinen entscheidet

er über alle Dinge, die dic Gemeindeverwaltung an gehen und nicht dem Ausschusse oder dem Bürgermeister zustehen. Art. 132. Dem Geineinderate unterstehen alle Ein richtungen, die zu Gunsten der Allgemeinheit dcr Bemohncr der Gemeinde oder deren Frnkiionen errichtet sind und auf dic nicht die Bestimmungen für Wohltätigkeit!- und Cho» riias-Jnstitutc anwendbar sind, ebenso die Interessen der Psarrangehörigen, wenn diese im Sinne des Gesetzes irgendwelche Aus gaben tragen. Die Wohltäiigkeits- und Eharitas-Anftal

- ren unterliegen der Beaufsichtigung des Ge meinderates, der immer ihren Gong prüfen und ihre Rechnungen durchsehen kann. Gegen die Entscheidungen betreffend die in den zwei vorhergehenden Absätzen genann ten Dinge ist in Streitfällen auch im Meri- tum im Sinne dcs Art. I, Zl. 1 dcs Gesetzes vom 17. August 19l)7, Nr. 639 leinziger Tert) der Rekurs an den Provinzial - Vcrwal- tungsausschuß zulässig. Wcnn dic Jntcrcsscn über Eigentümer oder Patrimonialaktiva der Fraktionen oder die Interessen

der Psarrangehörigen im Ge gensatz zu dcn Interessen der Gemeinde oder anderer Fraktionen derselben sind, rust der Präsekt die Wäbler der Fraktionen, denen die genannten Eigentümer oder Aktiva ge hören oder die Psarrangehörigen zur Ernen nung dreier Kommissäre zusammen, die mit den dem Geineinderate zustehenden Vollmach ten dcn Gegenstand verwalten, über den ge stritten wird. Gegen dic Entscheidung des Präsekien ist, auch im Merittim, im Sinne des Art. 23 des Gesetzes vom 17. August 19l)7, Nr. 639 (ein ziger Text

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 05.01.1922
Descrizione fisica: 8
1 des Gefetzesdskretes vom 28. Dezember 1921, Nr. .-Sol, betreffend Modifizierung der Bestimmungen des Hände s- gesetzbuches über das Preventivabkommen (etwa unser Aus- gleich) verlangt, mit Krediten arbeitet und Depositen annimm., .st die Ersetzung der Verwalter der Gesellschaft im Sinne des Artikels-1 des genannten Dekretes obligat und wird das Geri.). . ieseibe ohne vorherige Anhörung der Gläubigerkommission ver fügen. Art. 2. Wenn die drei gerichtlichen Kommissäre, die in- Sinne des Artikels 3 des genannten

werden konrftc, daß z. B. von den ersten 20 Nummern der Na-biragswählerliste nur 7 In Bozen gemeldet ersckieincn, von diesen einer erst seit November 1921, ein anderer seit An fang des Jahres 1921. Die Seßhaftigkeit von einem Jahre weisen daher von 20 eingetragenen Wählern nur fünf auf, der sechste müßte, da er erst sechs Monate hier ist, im Sinne des Artikels 4 , letzter Absatz, durch Vorlage eines Miet- oder Pacht vertrages sein Wahlrecht beweisen. Unter diesen 20 Wählern befindet sich ein Herr

die tropische Nachtwelt ihr Niffenbacchanal, da» dein» fünf Sinne bestürmt und das deine Tagesgedanken über den Haufen wirst mit den tausend wohMstigen Düsten, mit den -riesigen unruhigen Stern bildern, mit den Myriaden von Leuchtsllegen, die dich umkreisen, mit dem unterirdischen Gelächter unbekannter Nachtvögel und mit dem langgezogenen Geheul unbekannter Raubtiere, so daß der Verstand -deiner fünf Sinne In einen Irrsinn gerät und du dich nach Betäu bungen sehnst die dir am Tage fernliegen

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 08.08.1935
Descrizione fisica: 6
durch Kraftwagen (einschließlich Anhänger), müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne desselben geregelt sein. Die. notwendigen Anträge müssen innerhalb dreier Monate vom Tage der Verlautbarung die ses Gesetzes (27. Juli 1S35) an beim zuständigen Circolo ferroviario gestellt werden. Bis zum glei chen Zeitpunkt (27. Oktober 193S) müssen die ob- «rwäbnten Kennzeichen auf den Kraftwagen ange bracht sein. Zmmobilienverkehr in den Grenzprovinzen. Die '^Gazzetta Ufficiale

Vorteile erwach sen könnten. Nachstehende Punkte vor Augen hal tend, könnte man hier in positivem Sinne ant worten. Die Binnenschisfahrt längs des Rheines bis Bregenz kann^di« Transportkosten auf «in Drittel, ja sogar ein Viertel der entwrech«nden Bahntarife herabsetzen. Für dies« Transporte kämen vor allem aus dem Ruhrgebiet, dem Saar becken, Elsaß und anderen Zonen Kohle, Eisen und eine Unmenge anderer Roh- und Halbfertigpro dukte jener Gebiete in Betracht. ìJn umgekehrtem Sinne wiederum

den Bodensee errei--' chen können, sicher die-Motthardt-und Brennero linie soweit belastet sein dürften, daß man nor gedrungener Weise an die Schaffung einer neuen Verkehrsader denken wird müssen. Als einzige Linie, die in diesem Sinne die italienischen Inte? essen am besten wahren kann, kommt jedoch nur die Strecke Malles—Landeck in Betracht. Jnß. Bruno Frick. 5. August! Hl. .Cyriakus u. Gefährten. Märtyrer. Cyriakus war der Sohn eines reichen Mark grafen von Luscien und wurde wegen seiner hohen

kann der Kommissär für Durchführung des Jagdgesetzes von Fall zu Fall die notwendig erscheinenden Einschränkungen m Sinne des Art. 24 des Einheii-tsxtes verfügen. MMDMilj« Albergo »»Croce bianca' Bolzano, Piazza del grano Zentral gelegen. Fremdenzimmer. Restaurant im Freien. Gute bürgerliche Küche. Garage. Tel. 2SS2 Hotel Roma ÌT à 'ti 2 D « l 1 i;! N5 i 5 mW Sk-W»

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 04.04.1935
Descrizione fisica: 6
einen ausführlichen Bericht über die im verflossenen Jahre abgewickelte Tätigkeit, Be richt, ^er von den Anwesenden einstimmig geneh migt wurde. Sodann wurden zahlreiche wichtige Probleme der Kategorie eingehend erörtert und in diesem Sinne verschiedene Vorschläge gemacht. Nach Abschluß der Sitzung begaben sich die Sachverstän digen zum Siegesdenkmal, wo sie eine Ehrenbezeu gung leisteten. Vom Gewerbeförderunge-Jnstilut Besuch der Mailänder Messe seitens der hochelschec Handwerker Das Gewerbeförderungs-Jnstitut

. In diesem Sinne ist keine Ausnahme zulässig und auch für die den Hotels, Gasthöfen, Restaurants usw. angegliederten Gara gen erscheint somit die erwähnte Lizenz der P. S. gesetzlich vorgeschrieben, dies natürlich ganz abge sehen von der Lizenz, in deren Besitz der Inhaber in seiner Eigenschaft als Hotel-, Gasthof- oder Ne staurationsbesitzer sein muß. Stempelung der Zldvokaken-Yonorarnolen Von der Finanzintendanz wird mitgeteilt: „Bekanntlich sind die Advokaten und Rechtsan wälte im Sinne des Art. SS des kgl

im Sinne des Art. 7 des Gesetzes vom 30. Dezember 1923, Nr. 3268 zur Anbringung des jeweils entsprechenden Stempels auf den vorgedruckten Formularen. Die Stempelung muß natürlich vor Ausfüllung der Formulare erfolgen und es müssen jedesmal mindestens fünfzig Formulare dem Registeramt vorgelegt werden. hennendiebslahl Den Karabinieri von Gries wurde zur Anzeige gebracht, daß in der Mazzinistraße Nr. 3 von un bekannten Dieben sieben Hennen gestohleil worden sind. «fem Wegen Diebstahls und unrechtmäßiger

Mangel an Beweisien freigesprochen, während die Anklage m Bezug auf die unrechtmäßige Aneignung des Getreides als eigonmachtige Schadloshaltung betrachtet wurde. Da in diesem Sinne kàe Klage vorlag, wurde Zangerl« jveigchprochen. Der Redner schilderte hierauf die Bestrebungen denverkehr auswirken werdev., Ralhauskeller: Jeden Abend Weinkost, Konzert! und Tanz. Dominikaner-Keller: Jeden Abend das sabelhafte! Künstler-Duo Heitler-Myon. Lenlralkwo: „Das Blaue vom Himmel' mit Marta Eggerth und Hermann

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 29.12.1940
Descrizione fisica: 6
des Patronates für geistige Betreung der Soldaten, Frau Franca Fabrizio, ist nachfolgendes Anerkennungsschreiben des Korpskommandanten General Camillo Mercalli zugekommen, das in schönster Weise die segensreiche Tätigkeit dieser Organisation beleuchtet: »Ich drücke ihnen meine volle Aner kennung und meinen lebhaftesten Dank aus für die segensreiche und wirksame Tätigkeit, die die örtliche, erst vor kur zem gegründete Sektion im Sinne der geistigen Betreung der Soldaten meines Armeekorps entwickelt

sind, sondern auch gewis sermaßen im kulturellen Sinne, weil un ter diesen Büchern sich so manches ausge zeichnete Werke italienischer und auch an derer Dichter befindet, das unsere Solda ten unter anderen Umständen vielleicht gar nicht zu Gesicht bekämen. Die Knnst des behaglichen und zugleich bildenden Lesens im Buche ist ja heutzutage leider ein wenig verloren gegangen. Das ist kein Wunder: Die Hast und Unruhe der heutigen. Zeit, die vielen Zeitungen und Lesehallen in allen Städten, die haben das Buch ein wenig

in den Hintergrund ge drängt. Ein gutes Buch, unseren wackeren Streitern in die stets kampfbereite Hand gedrückt, bedeutet demnach nicht nur eine Wohltat im Sinne der Entspannung, son dern auch im Sinne der kulturellen Er ziehung. Auch unsere Soldaten an allen Fronten haben ihre Ruhepausen und müssen sie haben, da selbst die eisernste Natur ihr unerbittliches Recht verlangt und wenn unsere Soldaten in solchen Ruhepausen sich in ein gutes Buch ver senken können, so wird auch ihnen die Welt sür Stunden

IS Uhr im Gasthof „Martello' in Gandc! ich einfinden. Die Ansuchen jener Besitzers deren Waldungen schon — im Sinne dei Abwnnderungsausmaàngen geschätz wurden, und jener, die niemals Besitzer eines Waldes waren, um Bewilligung von Schlägerungen von Bauholz für not! wendige Systemisierungsarbeiten am Wohngebäude, Stall oder Stadel odcij aber von Brennholz für den Eigengeì brauch in den Gemeinde- oder Fraktion?« Wäldern werden vom Präfekturskommis är überprüft und, wenn die Dringlich keit

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 11.01.1894
Descrizione fisica: 6
, R. G. Bl. Nr. 51, geahndet werden. Innsbruck, am 4. Jänner 1894. K K. Statthaltcrri für Tirol und Vorarlberg. Die Wahl des Josef Braun in Waidbruck und des Josef Bauer in VillanderS zum Obmann, be»w. Obmann Stcllmrtretcr der landwirtschaftlichen BezirkSgenossenschast in Klausen für das Trieunium 1894 inelus. 1896 hat im Sinne des tz 7 deö Lau- deSgesetzeS vom 8. November 1881 die behördliche Be stätigung erhalten. Verordnung drS k. k. Statthalters vom 30. December 1393 Z: 31.516, womit zufolge der internationalen Uebcr

oder sogenannten Nachtschnüren, in soweit die politische Bezirksbehörde den selben sür bestimmte Gewässer oder Reviere mit Rück sicht auf daselbst obwaltende besondere Verhältnisse aus Grund und im Sinne des K 62 dcS Fischereige- sctzcö untersagt. 4. Der Fischjang mit jedem anderen Geräthe, als der Angelruthe, bei der Einmüiiduua.^>'r Burcau niniiiit Annoncen cnigegcn. mäßig gefangen werden, sofort !» das betreffende Was ser zurückzuversetzen: Bachforellen unter 20 cm Huchen „ 50 cm von der Kopfspitze

Fische und Krebse. Artikel 2l. Von den Vorschriften in Betreff der Orffnnngeii der Fanggeräthe (Art. 15), der Mindestmaße (Art. 13) und dcr Schonzeiten (Art. 19) können von der zuständigen politischen Bezirksbehörde zu wissenschaft lichen Zwecken, sowie zuni Zwecke der künstlichen Zucht, einschließlich dcr Anzucht in anderen Gewässer», Aus nahmen bewilligt und hierüber besondere Erlaubnis scheine ausgestrllt werden. Uebrigens finden (iui Sinne des H 63 des Fische- reigesctzeS) die Bestimmungen dcr

Art. 15, 17, 18 und 19 auf Teiche, sowie auf andere Wasserbehälter, welche zu Zwecken der Fischzucht angelegt sind, über haupt keine Anwendung, unbeschadet der auch sür die Fische oder Krebs? au« derlei Wasserbehältern giltigcii Verbote des Art. 20. Artikel 22. In Betreff dcr Einsetzung neuer Fischartcn in solche Gewässer des Landes, welche Zuflüsse dcS BodeusceS bilden, ist sich nach Art. 11 zu bcnehmen. Artikel 23. Im Sinne des letzten Absatzes Z 53 des Fischerei- gesetzcs werden außer

die cinstwcilige Aus übung der Fischerei bis znr andcrwcitigcn richtcrlichea Verfügung anzustreben Kommt ein solches Ucbereinlommen zustande, so sind die Fischerkarten auf Grundlage desselben und mit ausdrücklicher Bezugnahme darauf auszustellen; kommt hingegen das Uebercinkomme» nicht zustande, so sind die Parteien im Sinne der Bestimmungen dcr ZA 343 —343 des allgeni. bürgert. Gesetzbuches auch hin>icht- lich dcr zu erwirkenden einstweiligen Verfügungen an das zuständige Gericht zu verweise

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Der Burggräfler
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Pagina 2 di 8
Data: 18.12.1909
Descrizione fisica: 8
. Man kann sie noch „christlich' nennen im weiteren Sinne und nennt sie auch so, aber nicht mehr katholisch oder christkatholisch kann man sie nennen. Nun in diesem Sinne ist die Frage im Katechismus: „Was heißt christlich glauben?' nicht zu nehmen, sonst wäre es nicht mehr ein katholischer Katechismus, sondern im Katechismus ist das Wort „christlich' im engeren Sinne genommen und da hat es ganz die gleiche Bedeutung wie christkatholisch, nur daß das Wort „katholisch' auch noch den Sinn von „allgemein' hinzufügt

. Der Katechismus lehrt ja nur die Wahrheiten der katholischen Kirche, von ' den andern sogenannten christlichen Konfessionen aber will er nichts wissen. Wohl aber nimmt die Wiener christlichsoziale Partei das Wort „christlich' im weiteren Sinne (und dieser Partei haben sich Schöpfer und die Seinigen vollständig angeschlossrn). Sie redet ja immer vom Christentum „aus der breiteren Basis' (um eben auch Anhänger der verschiedenen protestantischen Bekenntnisse als Mitglieder werben

zu können, wie sie auch solche tatsächlich besitzt), sie anerkennt kein echt katholisches Programm, sondern höchstens ein Programm mit der „christlich-deutschen Gesittung'. Sie legt bei jeder Gelegenheit Verwahrung gegen die Zumutung des Klerikalismus ein usw. Da» ist also der gewaltige Unterschied, mein lieber Herr Doktor: „christlich' im Sinne von „christkatholisch', das steht im Katechismus und damit sind wir voll kommen einverstanden, aber christlich im Sinne der christlichsozialen Partei, das bedeutet nur das Christen- tum

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 02.06.1891
Descrizione fisica: 8
eS sich diese vermeintlich schlagende Antwort er spart. Es» ist nämlich gar nicht wahr, dass Graf Taaffe eine Stellungnahme in diesen Fragen vermie den hat. Ganz im Gegentheile. Er hat seine Mei nung mit aller wünschenswerten Deutlichkeit und Ent schiedenheit kundgegeben, genau in demselben Sinne wie vorgestern im Budgetausschusse, u. zw. lange vor jenem Parlament. Umschwünge, welcher von der im Jahre 1889 erfolgten Enunciation des CabinetS in Sachen des böhmischen Staatsrechts und der KönigS- krönung datiert

, die von den meisten in Oesterreich verstanden wird . . . . Dass der Beamte bei Antritt seines Amtes die Kennt nis der deutschen Sprache nachzuweisen hat, wird immer verlangt werden, dafür stehe ich ein. Von Seite der Regierung wird in der Sprachenfrage sich nie auf den nationalen Standpunkt gestellt werden... Die deutsche Sprache muss eine besondere Stellung haben, weil sie eine Weltsprache, weil sie die Verkehrs und Vermittlungssprache ist.' Aber nicht bloß nach der positiven Seite hin, das heißt im Sinne

des Fest haltens an der deutschen Amtssprache, hat sich damals Gras Taasfe sehr decidiert ausgesprochen, sondern auch nach der negativen Seite, im Sinne der Abweisung der inneren czechischen Amtssprache. Mau glaubte nämlich damals auf deutsch-liberaler Seite die Be fürchtung aussprechen zu dürfen, dass wir znr inneren czechischen Amtssprache gelangen könnten, sowie in Galizien die innere polnische Amtssprache schon be steht, welche dort bekanntlich durch eine deutsch-liberale Regierung eingeführt wurde

wird und welche aus schließlich nach den Bedürfnissen des einheitlichen Dienstes geregelt werden muss. Wir könnten noch an anderen Kundgebungen der Regierung erinnern, welche in eben demselben Sinne gehalten waren. Wir wollen nur eine derseben hervorheben, die noch in ziemlich guter Erinnerung sein dürfte: Die Zuschrift des Statt halters von Böhmen an den Oberstlandmarschall Fürsten Lobkowitz, welche in der Landtagssitzung vom 5. Jänner d. IS verlesen wurde. Darin wurde die Aufmerksamkeit des Landtages auf jene Verordnungen

gelenkt, in denen der Gebrauch der beiden Landes sprachen bei den landeSsürstlichen Behörden in Böh men geregelt wurde — bekanntlich im Sinne des Fest- haltenS der deutschen Amtssprache — und eS wurde beigefügt, dass die Regierung bestrebt sein wird, „unter Wahrung der Einheit des Landes und der Gleichberechtigung der VolkSstämnie den berechtigten Interessen der Rechtsuchenden, sowie den Anforderun gen des Dienstes Rechnung zu tragen. Dass mau nach solchen Präcedenzien nicht von einem neuen Programm

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Volksbote
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Pagina 10 di 16
Data: 21.06.1934
Descrizione fisica: 16
werden, welche noch schulpflichtig sind und öffentliche oder gesetzlich erlaubte private Volksschulen besuchen, unter der Bedingung, daß die bezüglichen Stunden, und Lehrpläne das regelmäßige und ersprießliche Funk- tionieren der obgenannten Volksschulen nicht störe». Art. 2. Unter Einhaltung der Bestimmungen der folgenden Artikel können die Schulen oder Kurse nach Art. 1 von ttalienischen Staats bürgern errichtet werden, welche im Sinne des Einheitstextes der Gesetze und rechtlichen Bestimmungen über den Unterricht in Volks

schulen. Nach-Schulen und Ergänzungsschulen, der mit kgl. Dekret vom 5. Februar 1928, Nr. 577, genehmigt wurde, die Voraus setzungen besitzen, um zur Leitung einer öffentlichen Volksschule erwählt zu werden und gleichzeitig im Besitz der notwendigen Titel sind, welche die gesetzliche und moralische Fähigkeit beweisen. Das Reifezeugnis einer klassischen oder technischen Mittelschule gilt als Befähigungstitel. Unter den gleichen Bedingungen steht den italienischen Vereinen, welche im Sinne der Gesetze

des Staates die gesetzliche Anerken nung erhalten haben, die gleiche Befugnis zu. Ark. 3. Der Unterricht in den privaten Schulen und Kursen nach Art. 1 darf in nicht mehr als vier Stunden wöchentlich erteilt werden. Die im Sinne des folgenden Art. 5 den zuständigen Schulbehörden zur vorherigen Genehmigung vorzulegenden Lehr- und Stunden-Pläne der obgenannren Schulen und Kurse müssen bis ins Einzelne verfaßt sein und die Angabe der Textbücher und anderen schriftlichen (gedruckt, maschin- geschrieben

Nach weisen. Art. 5. Zur Erreichung der Ermächtigung zur Er- richtung der Schulen oder Kurse im Sinne der vorausgehenden Artikel müssen di« Inter essierten dem zuständigen kgl. Schulinspektor wenigstens zwei Monate vor Beginn des Unterrichtes ein entsprechendes Gesuch auf Stempelpapier vorlegen und darin den oder die für den Unterricht bestimmten Räume, angeben und folgende Dokumente bezüglich jener Person beischließen, welche um die Bewilligung der Errichtung der Schule oder des Kurses ansucht sowie

bestellt werden. Dem Gesuch ist weiters im Original oder in beglaubigter Abschrift ein Dokument bei- zuschließen, aus welchem die ordnungsgemäße Konstituierung der Körperschaft oder des Ver eines ersichtlich ist. Ark. 7. Die Aufsicht über die privaten Schulen und Kurse im Sinne der vorausgehenden Artikel obliegt gemäß den geltenden Gesetzen dem kgl. Schulinspektor des Bezirkes, in welchem die genannten Schulen oder Kurse errichtet sind, vorbehaltlich der besonderen Inspek tionen. die der kgl

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 21.11.1921
Descrizione fisica: 4
. Mit kurzen Dankcsmorten an die Abgeordneten und mit ' der Bitte, sie möchten weiterhin im gleichen Sinne im kölnischen Parlament für die Interessen Südtirols eintreten, schloß Herr Ortne r unter lebhaften und herzlichen Beifallskundgebungen die Versammlung. Es kann mit großer Befriedigung festgestellt werden, daß der glänzende Verlauf des Volkstages einen überwältigenden. Beweis für' die Geschlossenheit des Südtiroler Volkes lieferte, das die ruhige, maßvolle und doch feste Politik seiner Abgeord neten

und stellt den Antrag, dse Angelegenheit zur neuerlichen Ausarbeitung an die Wasser kommission zurückzuleiken. Walser betont, daß während der ganzen Krlegszcit in Meran kein Turnus für die Einquartie rungen eingehalten worden sei, wie an anderen Orten. Gobbi unterstützt den 'Antrag Abart und erinnert daran, daß die Sache schon seinerzeit (2ö. Rov. 1920) an die Wasserkommission zurück- geleitet umhin sei, jedoch diese habe sich damit nicht im Sinne des damaligen von Baumgartner eingebrachten

und vom Ge meindeausschuß beschlossenen Antrages befaßt. Prader unter stützt ebenfalls den Antrag Abart. Baumgartner ist dafür, daß jene Besitzer, die durch die Einquartierung van der Entrichtung des Wasserzinses ungerecht betroffen wurden, eine Abschreibung genießen rnögen, lenen, die schon bezahlt haben, sollen die Be träge zurückerstattet werden. Dr. Marlart wendet dagegen ein, daß eine Beschlußfassung In diesem Sinne erst dann möglich sei, wenn die' Höhe der.diesbezüglichen Summe festgestellt sei. Es müsse daher

und ihrer Wirksanlkoit als würdige Butggräfler Haus- und Bürgerfran ein rasches Ende ge setzt. Obwohl im Sinne der Verstorbenen Kranz- nnd R(u- menspenden zuWnsten des Jesuheimes in Gkrl'an (für Nnheich, bare Kranke) Zngedacht waren, bedecken ihre letzte Ruhe stätte 'am ckl'ten südlichen Maiser Friedhof, wo die Beisetzuitg in der FaiinilienWabstätte unter allen kirchlichen und welt lichen Ehren erfolgst, eine Menge von Kränzen und Blumen. Möigje die a%'em'eute Anteilnahme den hintchblieblenow 'Fa- milienangehiörigen

Sie uns. was Sie zur Klä rung des Falles beitragen können. Da jedoch die Aussagew der Zeugin zu belanglos erscheinen, schloß kurz darauf der Präsident dir Sitzung. Für den Inhalt ist tm Sinne des Pxeßgesetzes den Behör den gegenüber verantwortlich: Franz Ladurner. Herausgeber: Südtirolec Zeitungsverlag, G. m. b. H. — Rotationsdruck Buch- und Kunstdruckerei S. P ö h e ! b e r g > r, Meran. t

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Dolomiten
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Pagina 2 di 8
Data: 04.05.1936
Descrizione fisica: 8
sein, aus .ihnen mit realistischem Sinne Nutzen zu ziehen iuitb uns dabei das grundlegende Ziel der briti- ischen Außenpolitik gegenwärtig zu halten, näm lich die Erhaltung des Friedens.' Stichwahl ttt Frankreich Paris, 3. Mai. Sonntag. 3. Mai. waren die Stichwahlen zum .Abgeordnetenhaus. Die Beteiligung war sehr 'groß. Das Ergebnis ist bis zur Stund« noch nicht bekannt. Herriot ist in seinem Wahlkreise wicdergewählt worden, dagegen soll Franklin Bouillon durchgcfallen sein. Kunterbunt *** Großbritannien. Außenminister Eden

katholischen Zeitungcr Betätigung des Glaubens und des kirchlichen Lebens ausdriicken müsse'. Monsignore Pizzardo verwies schließlich auf das apostolische Schreiben vom November 1933, in welchem der Gedanke des Heiligen Paters über die „katholische Presse' festgetegt wurde und das ein für allemal als Regel auf stellte, daß zur katholischen Presse in dem engeren Sinne nur ein Druckerzeugnis zu rechnen sei, das „nicht nur in keinem Wort etwas enthält, was gegen die Glaubens« und Sittenlehre der Kirche

verstößt, sondern das sich auch positiv die Aufgabe stellt, diese Prinzipien als Maßstab und Regel wirken zu lassen.' Don diesen päpstlichen Festlegungen aue- gebend. folgerte Msgre. Pizzardo. die katho lische Presse im engeren Sinne dürfe keine politische Partei vertreten, noch weniger von einer solchen in Abhängigkeit sich befinden. Sie müsse unparteiisch und informativ sein und keine politische Tendenz verfechten, auch wenn diese selbst katholisch in spiriert und einer katholischen Partei zu Nutzen

sei. Aus dem im „Osservatore Romano' ver öffentlichten Wortlaut dieser Rede ergibt sich, daß mit der Bezeichnung „katholische Presse im engeren Sinne' vor allem die „Presse der Katholischen Aktion' gemeint war. Gewisse Zweifel, welche in dieser Hinsicht in Belgien und Holland laut geworden sind, wo eine blü hende katholische Tagespresse besteht, die zugleich die natürliche Vertretung der politischen katho lischen Parteien dieser Länder in der Oeffent« lichkeit ist. sind also offenbar grundlos

. Der artige Blätter sind zweifellos als katholische Blätter in weiterem Sinne zu betrachten. Immerhin wird sich die „Internationale Ber einigung der katholischen Journalisten' an läßlich ihres Kongresses in Rom ebenfalls mit diesem wichtigen Thema beschäftigen und dazu beitragen können, jede falsche Auffassung der Worte des Erzbischofs Pizzardo unmöglich zu machen. Die Ansprache des Kardinal-Staatssekretärs ? !acelli über das „Laienavostolat der Presse' «zog jeden katholischen Zeitunger

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Dolomiten
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Pagina 2 di 12
Data: 25.06.1927
Descrizione fisica: 12
ist. In solchen Fällen setzt der Bezirks richter. irach der ihn: am besten scheinenden Methode annäherungsweise die damalige Miete fest. Die allgemeinen Bestimmungen über die Zulässigkeit der Beweise sind fiir den Bezirksrichter nicht bindend. 11. Bei der Anrufung der Entscheidung des Bezirksrichters im Sinne des Gesetz dekretes vom 16. Juni braucht nicht zuerst die Schiedskommission angerufen zu werden. Wo jedoch solche bestehen und sich die Par teien freiwillig an dieselben um eine Ent scheidung wenden

nicht das Ausmaß der Wohmmgsmiete. Der Präfekt der Pro vinz kann die bereits bestehenden Schieds kommissionen auslösen, wenn sich als Folge der vorausgchenden Einschränkung deren praktische Zwecklosigkeit ergibt. 13. Dieser Artikel beinhaltet Instruktionen über eine Rückgängigmachung von Woh nungskaufverträgen im Sinne des kgl. Ge- sctzdckretes vom 6. Mai 1927, Nr. 650. 11. Zu den staatlichen Bauten im Sinne des Art. 3 des Dekretes vom 6. Mai 1927, Nr. 650, gehören auch die früheren feind lichen Untertanen

waren. Im deutschen Reichstag hielt am Donners tag, 23. Juni, der Reichsaußenminister Dr. Stresemann die angekündigte Rede, welche in der Hauptfach« die deutsche Erwiderung auf die Herausforderung seitens des fran zösischen Ministerpräsidenten Poincare in seiner letzten Sonnraasrede bildete. Herr Poincare hat Deutschland als die wahre Gefahr des europäischen Fricdens hingestellt, weil es nieder militärisch und organisatorisch im Sinne des Friedens diktates. noch weniger moralisch abgerüstet habe und beständig

aus Wiedererlangung seiner alten Machtstellung sinne. Darin liege aber die Friedensgefahr. Die Antwortrede des deutschen Leiters der Reichsaußenpolitik wurde allenthalben mit Spannung erwartet. In der Diplomotenloge wohnten die hcniptfächlichsten Vertreter des Auslandes der Sitzung bei. Die Rede war durch Anfragen der Regierungsparteien und der Sozialdemokraten über die außenpoli- tifdje Lage veranlaßt. Eingangs versicherte Stresemann, daß Deutschland nicht unter die Gegirer Rußlands gegangen sei. Das Aus land

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