-Nr. l. zur unmittelbaren Einreibung, Haring Jo bann mit Los-Nr. k>. im VII. Distrikte zur nächsten Reserve bestimmt sind, so baben dieselben, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg aufhalten, binnen 4 Wochen, oder wenn sie sich außerhalb derselben be finden, binnen 8 Wochen bei diesem Landgerichte sich um so gewisser persönlich ZI, stellen, als sie sonst als Renitenten behandelt werden würden. Alle übrigen voransgcfübrten Jünglinge baben, je nachdem sie sich inner - oder anßerbalb der Provinz Tirol
Michael, Los-Nr. 2t. Hofer Jakob, Los-Nr. 42. Häuser Rupert, Los-Nr. SV. Meßner Joseph, Los-Nr. S2. Im III. Losungs - Distrikte: Für llnterkircher Veit, Los-Nr. 39. Klcinlercher Thomas, Los-Nr. 43. Ploner Georg, Los-Nr. 43. Grodcr Alois von Kals, Loszahl 5. vom II. Distrikt ist vermöge der für ihn gehobenen Loszahl zum wirk lichen Einreihen bestimmt. Derselbe hat sich daher, wenn er sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befindet, binnen vier, und wenn er sich außer derselben befindet, binnen acht
aber zur Reserve bestimmt sind, so werden dieselben kn'emit aufgefordert, wenn sie sich in der Provinz Tirol nnd Vorarlberg befinden, binnen vier Wochen, und wenn sie sich außer dieser Provinz befin den, binnen acht Wochen persönlich hieramts zu erschei nen, oder innerhalb des nämlichen Termines ihren Auf enthalt anher anzuzeigen, widrigcns, wenn sie im Ver laufe der Stellung des diesjährigen Kontingenis die Reihe znr wirklichen Einreibung treffen feilte, sie obnewciterS als Widerspenstige behandelt
I-j. Im III. Distrikte, welcher 6 Mann zu stellen hat, für Kröll Michael von Mairbosen, Loözabl 14, „ Scl'necberger Job.inu von dort, Loszabl 35. Da nun Oblajicr Michael als zweiter Reserveinanu bestimmt ist, so bat er sill>, irenu er silli in l !' Provinz Tirol nnd Vorarlberg aufhält, binnen 4 Wochen, wenn er sich anßer dieser Provinz befindet, binnen 8 Wochen dabier persönlich zu stellen, alle Uebrigen aber in gleicher Frist ibreu Anfenthaltsort anber bckäinit zn geben, wi drigcns sie im Falle
Mohr Franz ?on Vrilen mit Los;ahl !O zur wirkli- <<>en (?inrcihung bestimmt sind, so haben dieselben, wenn sie sich in d^r Provinz Tirol nnd Vorarlberg aufhallen, binnen vier Wochen, nnd trenn sie sich außer derselben be finden, innerhalb acht Vochen bei Vermeidung der Neni- reinstrafen dahier ?n erscheinen. <?benso hat Mitterntzner Johann'«.'on ^?lay mit Loszahl 2! , nenn'er sich in Tirol oder Vorarlberg aufhaltet, binnen '.'ier Wochen, wenn er aber außer diefer Provinz ist, binnen acht Wochen