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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1904
¬Das¬ Tiroler Volk in seinen Weistümern : ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte.- (Geschichtliche Untersuchungen ; 3)
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Pagina 104 di 230
Autore: Arens, Franz / von Franz Arens
Luogo: Gotha
Editore: Perthes
Descrizione fisica: XVI, 436 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Volkskultur ; s.Weistum
Segnatura: II 107.354 ; II 102.240 ; II 120.695
ID interno: 87425
188 Vierter Abschnitt. hat das Volk so manches Überirdische nach den Vorbildern der Èrde gemodelt, und es ist wohl bezeichnend für die allgemeine Herrschaft des genossenschaftlichen Geistes, dafs auch die Hexen eine ■wohlorganisierte Zunft mit einer Vorsteherin bilden '). Spuren anderer Verbände sind also vorhanden. Nichtsdesto weniger ist es ganz überwiegend der Gemeindeverband, aus dem heraus die Weistümer entstanden sind. Zu ihm wollen wir zurück kehren und sein Verhältnis nach aufsen

nur ungern einen mehr an ihren alten Rechten und Nutzungen teilhaben. Das Weisham Stein a. d. R. (1766) sagt denn auch ganz ausdrücklich, neue Gemeinde gerechtigkeiten sollten nicht mehr verliehen werden. Anderen Ortes wird wenigstens das Eindringen sozial Minder wertiger durch hohe Einkaufsgelder erschwert 4 ), denen sich i ö Zeiten verfeinerter Wohlfahrtspflege noch die Verpflichtung an _ 1) Vgl. Zingerle S. 297. 2) Vgl. Jäger Iii, S. 395. Ich möchte aber nicht mit ihm in Geriehteil „Vereinigungen

macht man einen scharfen Unterschied zwischen den ortsbefugten und den fremden Bettlern 2 ). In den Städten, die ja viel früher ihre geschlossene Verfassung hatten, sehen wir ganz analog schon im 15. Jahrhundert jene Betonung eines opu- lent-spiefsbärgerlichen. Charakters, verbunden mit der Abwehr aller unsteten oder gar gefährlichen Elemente 3 ). Häufig ward auch geradezu der Besitz liegender Güter in der Gemeinde ver- langt, was aber halbwegs schlaue Leute bald zu umgehen wufsten, worauf

wieder hiergegen remonstriert wird 4 ). Das vorschnelle Zusammenheiraten von Dienstleuten wird möglichst verhindert, übrigens im Einklang mit den Absichten der öffentlichen Gewalt °). Endlich sucht man unehelichen Nachwuchs durch eine ganz wunderliche Klausel los zu werden ü D : ein uneheliches Kind ist nur dann ein Dorf kind, wenn es im Dorfe erzeugt worden ist. Dabei wollte man es gar nicht einmal dulden, dafs auch nur eine uneheliche Geburt im Dorfe erfolge, wenn die Zeugung anderwärts geschah. Es gehört

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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1904
¬Das¬ Tiroler Volk in seinen Weistümern : ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte.- (Geschichtliche Untersuchungen ; 3)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeWeisth_I/OeWeisth_I_110_object_3881706.png
Pagina 110 di 230
Autore: Arens, Franz / von Franz Arens
Luogo: Gotha
Editore: Perthes
Descrizione fisica: XVI, 436 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Volkskultur ; s.Weistum
Segnatura: II 107.354 ; II 102.240 ; II 120.695
ID interno: 87425
dastanden. Aber auch, wer selbst eine Familie | gründet, geniefst höhere Achtung 2 ) als der Unverheiratete. Der ■ Mann ist zu Hause, „wo er Weib und Ofen hat', sagt das Sprichwort 3 ). Man fühlt es instinktiv heraus, dafs ein Familien vater ganz anders sefshaft ist als ein lediger Mann. Und auf diesen dem Familienleben so nahe stehenden sozialen Wert der ? Sefshaftigkeit sei damit gleich hingewiesen! Nicht minder sind die im zweiten Kapitel besprochenen so zialen Bildungen von Bedeutung für die soziale

Wertung des ein- • zelnen. Der Fremde (Gast) wird von vornherein ganz anders an gesehen als der Einheimische, mag nun Dorf und Tal oder das ganze Land den Kreis der Heimatberechtigten schliersen. Es kommt nur darauf an, zu betonen, dafs auch die Fremdbürtigkeit eine eigene soziale und rechtliche Klasse hervorbringt. Dabei wird aber doch ein Unterschied zwischen den besseren Fremden und den heimatlosen Leuten gemacht 4 ). Eben darin aber zeigt es sich, dafs die Fremdbürtigkeit wohl soziale Werte

Kraft mafsgebend für die soziale Gliederung. Die Gerichtsherrschaft lastet gleichmäfsig auf allen Bauern, sie besitzt daher keine differenzierende Kraft; wohl aber hilft sie auch die Bauern auf eigenem Grunde ihren Standesgenossen enger angliedern. Das verschiedene Recht der Stände ist aber von nun an nur mehr ein sekundäres Moment, wie ursprünglich die W irtsebaft — bis es ganz erlischt, sowie anderseits in den Anfängen der Geschichte das wirtschaftliche Kriterium im Dunkel der völligen Gütergemein

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