, so dürste es angezeigt sein, ans einen anderen, günstigeren Platz aufmerksam zu machen. Wir meinen das Terrain nmerhalb der Reitschule. Allerdings würde dieser Plan bei der Gemeinde Untermais aus Widerstand stoßen, aber derselbe ist dem jetzigen, die Friedhöfe auf dem sogen. „Fliegenanger' anzulegen, in mancher Hinsicht vorzuziehen. Nicht nur wäre die Entfernung von der Stadt keine große, sondern der bezeichnete Platz würde auch hinsichtlich der Terrainverhältnisse nnd der späte re» eventuellen
sind unsere sürivrglichen Gemeindeväter allein nicht zufrieden, sie wollen auch das Bier uud den Schnaps besteuern. Auf den Hektoliter Bier will man 2 fl. und anf den Hektoliter Branntwein 10 fl. anf- schlagen. Nicht genug, daß die äcarischen Steuern in unserer, durch fortwährende Mißjahre arm gewordenen Gemeinde fast nicht zu erschwingen sind, will die Ge meinde Heuer, nach einem Mißjahr, wie sich dessen die ältesten Leute uicht erinnern können, nene nnd im allgemeine» recht fühlbare Steuern einsühren
. Dieses regt bei den Bauern, die ohnehin nicht ans Rosen gebettet sind, gewaltig viel Stand anf. — Die In fluenza ist hier im Abnehmen begriffe». Gott sei Dank ist in der ganzeil großen Gemeinde Niemand an dieser seltsamen Krankheit gestorben. Cortina d'Ampezzo, 24. Jan. ^Berichtigung.^ Wir erhalten folgende Zuschrift: „Löbliche Redaction! Auf Gruud des 8 19 des Preß-Gesetzes vom 1.1862 stellt die gefertigte Vorstehung das Ansuchen, nach stehende Berichtigung der in Nr. 14 Ihres gesch. Jour nals
vom 18. d. M. enthaltenen Correspondenz ans Cortina d'Ampezzo in die nächste Nummer Ihres Blattes gefälligst einrücke» zu »vollen: Da die Zinsen erträgnisse des von der Gemeinde gewidmeten nnd dem Armenfonde übergebenen Capitals von 5000 fl. zur Beschaffung des Mittagbrotes sür arme Schulkinder nicht hinreichen, so wnrde anch hener — wie alljähr lich — die vor Jahre» über Einschreiten der Bürger schaft von Cortina selbst, mn das Betteln der Schul kinder zn beseitigen, eingeführte milde Sammlung vom Armenvater
ist die Behauptung des unberufenen Anonymus hin sichtlich der zu de» Leistungen unverhältnißmäßigen Entlohnung des Gemeinde-Cauzleipersonales, aus deren Reducirung er das oberwähnte Mittagbrot bestritten wissen möchte. Zur Steuer der Wahrheit sei hiermit constatirt, daß die Jahres-Entlohnung des Canzlei- personales nicht 2200 fl., sondern 1260 fl. beträgt und zwar 800 fl. für den Secretär uud 450 fl. sür deu Diurnisten, sowie daß die zeilgerechte und pünktliche Bewältigung der vielfältigeil uud immer