LÄtt ö fache, einen möglichst breiten ländlichen Bauern stand und eine zahlreiche Schichte kleiner Landste- delnvgen sich zu erhalten. Grund und Boden sind unser erstes Nationalkapital, den ersten Anspruch darauf haben diejenigen, deren Vorfahren ihn seit Jahrhunderten kultiviert haben, unsere Bauern. Bauernlegung ist unter allen Umständen ein schwerer Schaden und ein grobes Unrecht am Bauervstande. Wenn dann ein solcher Prozeß, wie er seit einig«» Jahrzehnten in den Alpenländern um sich griff
einen unverhältnismäßig hohen Anteil. Die Bäter haben den Boden der Heimat bis in den Tod verteidigt und sich gehei ligte Anrechte darauf erworben. Aber unzählige Bauernhöfe schweben wegen des Heldentodes ihres ehemaligen Besitzers in großer Gefahr. Die wirt schaftliche Entwicklung im Kriege hat dahin ge führt, daß nichts so heiß begehrt wird wie Grund und Boden. Werden nicht starke Schutzdämme auf gerichtet, dann wird sich die unedle Gilde der Kriegs verdiener wie eine Raubvogelschar auf dgs Land und seine vielen
im Chor der Klageweiber laut mittönte» und sie in der Oeffentlichkeit von Sozialgefühl und Bauernfreundlichkeit überflössen. - Wir verfügen nun über genug. Erfahrungen, sie besagen, daß alle Halbheit im Bauernschutze nichts hilft, daß alle Umwege versagen. Man muß direkt auf das Problem drauf los gehen und den Liegenschastsverkehr in Grund und Boden unter klare, sichernde Bestimmungen stellen. Wir brauchen ein Verbot des Aufkaufes zu Jagd- und Luxus zwecken, weil wir mit unserem engen Heimatboden
geizen vnd in Zukunft bei der Not von Volk und Staat jedes Joch Bodens möglichst der Allgemein heit nutzbar machen müssen. Für den bestehenden Lnxusbesitz auf dem Lande wäre die Einführung des Betriebszwanges keine unbillige Forderung. Allgemeine Ernährungspflicht auch für die Großen l Es liegt unverantwortlich viel kostbaren Boden- kapitals heute brach, warum sollen wir darauf ver zichten, es in die allgemeine volkswirtschaftliche Mobilisierung einzubezieheu? Entsprechend den an fangs gegebenen
und Errichtung von Fideikommissen unter besondere gesetzliche Bestim mungen zu stellen. Insbesondere ist darauf zu achten, vom verlorenen Bauervlande, das durch staatliche Mißgriffe, behördliches Unrecht, gesetz- geberischeS Versagen und kapitalistische Uebergriffe dem Bauernstande entzogen wurde, möglichst viel wieder zurückzugewinnen. Dazu böte die kommende Vermögensabgabe Gelegenheit, indem dem Glvß- grunddesitze nahegelegt werden foll, sie in Grund und Boden zu leisten, um Land zu gewinnen für innere