¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
Entstellung und Verhältnis zum Landgericht; Vergabungen Erklärung der Brixener Stände von 1316 zugibt und das Privileg von 1371 darlegt, mit Gewand und Gürtel umfangen am Stadtgraben vom Richter zu Bruneck dem Landrichter des Grafen von Gorz ausgeliefert werden. Erst ein Privileg de» Kaiser Karl IV,, für den Bischof von Brixen vom 4-. Okt. 1371 hob diese Abhängig keit auf und gestattete den „Hauptleuten, Burggrafen, Pflegern, Richtern und Bürgern von Braunegg' 5 auf ewige Zeiten
an den schädlichen Leuten, die sie zum Tode verurteilen, diese Strafe selbst zu vollziehen und hiezu einen Nach- richter zu halten und einen Galgen außerhalb der Stadt, aber auf des Gottes hauses von Brixen eigenen Boden zu errichten. Bald nachher, im J. 1378 übertrug Bischof Friedrich dem Hauptmanne von Bruneck auch die Gerichtsbarkeit, die bisher das Hofgericht von Brixen in der Stadt Bruneck ausgeübt hat, was sich wohl auf die Berufungen von den Urteilen der ersten Instanz bezieht 1 ). Die Irrungen
, die im 15. Jahxh. sich zwischen den Fürsten von Görz und Brixen wegen des Stadtgerichtes zu Bruneck ergaben, wurden durch die Schiedssprüche Erzherzog Sigmunds vom J, 1495 und K. Maxens von 1498 durchaus zu Gunsten des Hoch stiftes und im Sinne des überlieferten Rechtszustandes erledigt. Das Stadtgericht behauptete die Vollziehung der Todesstrafe und den eigenen Galgen 2 ). Gegen die oben S. 562 f. mitgeteilte, die Unabhängigkeit des Stadtgerichtes schmälernde Weisung des Gerichtes St. Michelsburg vom J. 1501
hat jenes sofort Ein spruch erhoben und faktisch Recht behalten. Der Stadtrichter von Bruneck war auch später bis 1802 regelmäßig vom Bischöfe mit „Acht und Bann' versehen und das übergeordnete Kriminalgericht für das Oberamtsgericht Bruneck und das Gericht Antholz 3 ). Der Stadtrichter von Bruneck war laut der Stadtordnung des 15. Jh. vom Bischof aus der Bürgerschaft zu ernennen und war dem Hauptmanne des Schlosses Bruneck unterstellt. Als Bischof Johann 1374 dem Kaspar von Gufidaun die Feste Brimeck übertrug
, gebot er dem Richter und den Bürgern dortselbst, jenem gehorsam zu sein und 1386 verleiht der. Bischof Friedrich dem Reinhard von Wehingen die „Vest, Stat und Haubtmannschaft ze Prauneck als eine Einheit 4 ). 1421 wird Kunrat Gaiser als Stadtrichter ausdrücklich für Hans von Villanders, der Hauptmann von Brimeck war, angeführt (AB. 3 Nr. 1008). Bis ins 16, Jh. war das Amt eines Hauptmannes oder Burggrafen von Bruneck Mitgliedern der ersten Adelsfamilien Tirols anvertraut, wie jenen von Trautson