« in Wirksamkeit trat, ihre Thätigkeit begannen. Dieses Gesetz, die betreffenden Behörden und Executivorgane, insbesondere aber die daSGefällS- amt in Mermi versehen, die obgenannten 2 Beamten und der in Innsbruck seinen Ansitz habenden LandeSgesällS-Jnspector Joh. Demetz wurden alsbald von der „Meraner Zeitung' zur Ichen Druckschrift vom 7. September 1833 (Seite.? Spalte l) erschien unter dem Schlagworte „Noch eine Branntwein steuer' ein, als eine aus den dortigen Geschäftskreisen her stammende Beschwerde
des Landtages verkündet, daß der Landesznschlag im kommenden Jahre blos 24 Procent betragen werde gegen 30—25 Procent in srüheren Jahren — dann vom Verfasser des Artikels beigefügt wird, daß der Landeshauptmauu aber anzugeben vergessen habe, wieviel die Landescasfe aus der von ihm gleich daraus citirten Spiritusstener zu ziehen hofft und ferner die Vermuthung ausgesprochen wird, daß dem Lande die bei den Zuschlägen „geschenkten' 6—10 Procent bei der Steuer für die gebrannten geistigen Flüssigkeiten doppelt
Schmähartikel, in welchen«, nachdem in erster Reihe bemerkt wird, daß zufolge der von verschiedenen Seiten ein lausenden Klagen die in Meran neu eingetrossenen landschast- lichen Steuerbeamten einer Ausklärung über die Meraner Verhältnisse bedürftig zu sein scheinen und daß man sich da her ganz bescheiden erlaube, dieselben daraus aufmerksam zu machen, daß das von ihnen beliebte Vorgehen ganz und gar nicht geeignet sei, die Bevölkerung mit einer ohnehin schwer auf ihr lastenden Steuer zu versöhnen, gesagt
Angaben ihren« Sinne nach ausrecht erhalte und deßhalb in der Nr. 113 die authentischen Thaten eines Falles mittheile, für dessen wortgetreue Wiedergabe der Ge währsmann, ein Meraner gutsituirter Geschäftsmann, einstehe. Hiebet wird u. A. erwähnt, daß der Jnspector einem Ge schäftsmann, der bei ihm erschienen war, um die Anfrage zu stellen, ob es denn wirtlich nothwendig sei, von angesessenen Geschäftsleuten in dieser (strengen) Weise Steuern zu betrei ben, insbesondere eine Steuer, von deren