so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigeuö nach Verfluß dsS bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens der benannten Ver lassenschaft ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sol len
: ^ ^ Es sey von dem Gerichtein di- Eröffnung eines Kon kurses über das gesammt- im Lande Tirol und Vorarl berg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Verlassenschaft des Johann Bosch, SandschmidS zu Lustena«, gewilliget worden. Daher wird Zedermann, der an die gedachte Vers lassenschaft eine Forderung zustellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, biö den 5. Februar d.J. di» Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmli chen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Ge richte