im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Jos.. Pircher, frühern GrafSarnthein'fchen Pächters auf dem Schlosse Sigmundskron, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu sey» glanht, anmit erinnert, bis den 10 Februar k. I. 1344 die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmliche» Klage wider den Vertreter dieser Konkursmasse, den k. k. Advokaten Dr. P. P. Brixner, bei diesem Gerichte
so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nachVerflnß deö bestimmten Ta- Hes Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rück sicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg be findlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen