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Pagina 3 di 4
Data: 28.06.1941
Descrizione fisica: 4
auf den Almen der Provinz oder des Grenz gebietes befindet. Mit dem im Zuge der Veröffentli chung befindlichen Dekret vom 1. Juli inuß jeder Besitzer von Rindern 30 Pro tare della Zootecnica) hatten, und zwar zum Zwecke, um die Versorgung der Wehrmacht und der Bevölkerung zu ga rantieren. Diese Quote muß wenigstens zu fünf Sechstel niit Rindern des Gewichtes über 180 Kilo und zu einem Sechstel kann sie mit Rindern unter 180 Kilo gestellt wer den, wenn sie das für die Schlachtung zulässige Gewicht erreicht

haben. Es werden dann die Stellungen fort gesetzt, da die Fleischversorgung keine Un terbrechung erleiden darf und es werden zuerst die Mengen der vlockierten Quote des vergangenen Jahres eingezogen und andererseits werden die Mengen, die im vergangenen Jahr zu viel gestellt wor den sind, für das neue Jahr in Abzug gebracht. Das oben erwähnte Dekret gibt dem Settore della Zootecnica die Befugnis, die Mengen von Rindern, die trotz der Aufforderung nicht gestellt worden sind, direkt von den Stellen zu beheben. Für diese Behebung

kann die Bich stelle, wenn es notwendig ist, den Bei stand der öffentlichen Gewalt anfordern. Für das behobene Vieh werden die lau senden Preise, abzüglich des Transportes der behobenen Stücke bis zur Schätzungs stelle und der erzwungenen Behebung, gezahlt. Es liegt im Interesse jedes Züchters, den Stellungsaufforderungen, He von Fall zu Fall von der Sezione della Zoo tecnica des Consorzio Provinciale tra i Produttori dell'Agricoltura ausgegeben werden, nachzukommen, um Behebung? maßnahmen zu vermeiden

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