nach Oesterreich verderb lichen Lage anstreben solle. Eben jetzt haben wir einen ersten .Sieg davongetragen. Die Klausel ist todt.ss Oesterreich-Un garn hat seinen Händelsvertrag mit Italien gekündigt.. Doch dürfen wir auf unseren Lorbeeren nicht ruhen. Zuerst waren wir von der scheinbar gleichgiltigen Haltung überrascht, mit welcher Italien die Nachricht von der Kündigung eines Ver trages aufnahm, der hm während so vieler Jahre auf unsere kosten einen so schönen Vortheil verschafft
Schnittweine bedeutend herabgesetzt werde. Der Zweck dieses Manövers ist in die Augen fallend. Denn nach dem zwei Drittel der Einfuhr italienischer Weine nach Oester reich-Ungarn eben diese Weißen Schnittweine bilden, so ist es wieder Italien, welches aus diesem Umweg auf unsere Kosten abermals begünstigt werden soll. Frankreich mutz bei dieser Gelegenheit offen und fest auftreten. Es muß zu Oesterreich- Ungarn sagen: Ein Bruch der Handelsbeziehungen wäre für Oesterreich nachtheiliger als für Frankreich
durch einen so sehr prohibitiven Zoll, wie enst ^, 21. Juli 1903. Nr.A 5 s es der projektirte Zoll von 60 Franken per Hektoliter ist; es kann weder, noch darf es Italien abernialv ,n es direkt oder indirekt, durch derlei unzulässige Spitzfindigkeiten begünstigen, wie diese Annahme eines erniedrigten Zolles auf gewisse Weine welche eben die von Italien erzeugten Weine sind. Der fran zösische Weinbau kann nicht fortwährend zuschen, wie alle Nationen die französischen Weins mit dem Interdikt belegen, und daß die Weine
in den Handelsverträgen jederzeit das Lösegeld für die übrigen Produkte bilden.' Aus dieser Notiz geht klipp und klar hervor, daß die „Oesterreichische Zentral-- stelle zur Wahrung der land- und forstwirtschaftlichen Inter essen beim Abschlüsse von Handelsverträgen' vollkommen be rechtigt war, gegen den Beschluß des Abgeordnetenhauses, wel cher über Antrag des Referenten des WeinkulturausschusseZ, Professor Marchet, gefaßt wurde, „für eine gewisse Quantität Verschnittwein Italien einen ermäßigten Zollsatz von 12 Gul
— in keinem unferer künf tigen Handelsverträge, daher auch Italien gegenüber, herab gegangen werden darf. Auswanderung der Bauern aus Galizien. Eine Korrespondenz berichtet: „Das ruthenische National- komite, das den ruthmischen Bauern Feldarbeit im Ausland besorgt, wird diese Woche abermals eine große Zahl ruthe- nischer und theilwsise polnischer Bauern nach Deutschland ent senden, womit die Zahl der bisher ausgewanderten Bauern 10.000 erreicht hat. Den Bauern, insbesondere den ruthe- nischen, werden seitens