. z. B. v. u. f. T. u. lqngte, j» erweisen, als widrigen» nach Vtrfluß d«S b«- stimmten Tages Niemand mehr gehört werden, «ad di«» lenigen, die ihre Forderung hiS dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn solle» , wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht ge bührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut
von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg .befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen deS Andrä Schöpf. Bauersmann zu Rammelstein'der Ge meinde SautenS, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den 23. .März dieß JahrS die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmli chen Klage wider, diese Konkursmasse bei diesem Ge richte so gewiß
hat, wird derselbe hiemil auf weiteres Gesuch seiner Erben als bürgerlich todt erklärt. Reutte, den 27. Jän. 1845. K.K. Land- und Kriminal-UntersuchungS-Gericht Ehrenberg. Hr. Landrichter krank. Blitzburg, Adjunkt. 1 Vom t. k. Landgerichte Neumarkt wird durch gegen wärtiges Edikt allen denjenigen, denen,daran gelegen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über daS gesammte im Lande Tirol undAorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Andreas Sraito
einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch daS Recht, kraft dessey er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zn erweisen, als widrigenS nach Versiuß deS destimnrten Tageg Niemand mehr gehört werden, und die jenigen , die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksich^deS gesammten im Lande Tirol und Vor arlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschul deten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich