des Vaters zu verwalten, am 15. Juni 1888 wurde er von sei nem mit Heldenmut ertragenen Leiden erlöst, und sein Sohn Wilhelm bestieg als Wilhelm II. den deutschen Kaiserthron. Interessante Neuigkeiten. Die Regierungsdauer der europäischen Monarchen. Von den. 38 Monarchen, die gegenwärtig in Europa vorhanden sind, befanden sich am 15. Juni 1888, als Kaiser Wilhelm II. den Thron bestieg, nur sechs an der Regierung: der Kaiser Franz Josef I. von Ästerreich, der Fürst Johann II. von und zu Liechtenstein
, der König, damals Fürst Nikita I. von Montenegro, der König Karl I. von Rumänien, der Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen und der König, damals Fürst Ferdinand I. der Bulgaren. Am längsten von ihnen, nämlich 64 Jahre, regiert Kaiser Franz Josef I. Die übrigen schließen sich ihm in folgender Reihenfolge an: Fürst Johann H. von und zu Liechtenstein, 51 Jahre; König Nikita I. von Montenegro, 52 Jahre; König Karl I- von Rumänien und Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen, 46 Jahre; König Ferdinand
I. der Bulgaren, 26 Jahre. Außerdem trägt König Otto I. von Bayern seit 27 Jahren, ohne dessen bewußt zu sein, die Krone. Nächst dem Kaiser Wilhelm H. sieht Fürst Albert I. von Monaco auf die längste Regierungsdauer zurück; er wird am 10. September 1914 . sein Wjähriges Regierungsjubiläum feiern können. Und es folgen: Fürst. Günther von Schwarzbnrg mit 23 Regie- rAygsjahren; König Wilhelm I. von Württemberg, 22 Jahre; Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, 21 Jahre; Fürst Friedrich zu Waldeck, 20 Jahre; Kaiser
Nikolaus II. von Rußland« 19 Jahre; Königin Wilhelmine der Nieder lande, 15 Jahre; König. Viktor Emanuel IH. von Italien und Großherzog August von Oldenburg, 13 Jahre; die Groß herzöge Friedrich Franz IV. von Mecklenberg-Schwerin und Wilhelm Ernst von Sachsen-Weimar, 12 Jahre; König Al fons XIH. von Spanien, 11 Jahre, ebensolange herrscht Fürst Heinrich XXIV. Reuß älterer Linie, ohne die Regie rung auszuüben; König Peter I. von Serbien, 10 Jahre; König Friedrich August HI. von Sachsen, Großherzog Adolf
Friedrich von Mecklenburg-Strelitz, - Herzog Fried rich H. von Anhalt und Fürst Leopold IV. zur Lippe, 9 Jahre; König Haakon VII. von Norwegen und Herzog Karl Eduard von Sachsen-Koburg-Gotha, 8 Jahre; König Gustav IV. von Schweden, König Albert I. der Belgier, Großherzog Friedrich II. von Baden und Herzog Ernst II. von Sachsen-Altenburg» 5 Jahre; Sultan.Muhammed V. der Türkei, 4 Lahre; König Georg V. von England, 3 Jahre; Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe,^2 Jahre; König Chri stian X. von Dänemark