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Volksblatt
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Pagina 5 di 10
Data: 11.03.1899
Descrizione fisica: 10
11. März 18S9 „Tlroler Voltsblatt' Seite 5 und dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, wegen 1. Verbrechen des Mordes im Sinne des Z 134 des St.-G., 2. Verbrechen der Verläumdnng im Sinne des Z 209 deS St.-G. 2. Am 14. März um 9 Uhr vormittags: a) Ema- nuel Ulrich, 26 Jahre alt, von Badweis gebürtig und dorthin zuständig, lediger Schriftleiter der „Nord- böhmischen Volkszeitung' in Tetschen; b) Hans Kordon, 36 Jahre alt, von St. Vincenz in Kärnten gebürtig und dorthin zuständig, lediger

Schriftleiter der „Marburger Zeitung' in Marburg, wegen des Ver brechens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Airche im Sinne des § 303 des St.-G 3. Am 15. März um 9 Uhr vormittags: Alois Lud lass er, vulgo Michler, 4t Jahre alt, von Windischmatrei Land gebürtig und dorthin zuständig, verehelichter Weber, wegen Verbrechens des Todtschlages im Sinne des § 142 des St.-G. 4 Am 15. März um 4 Uhr nachmittags: Josef Gasser, 27 Jahre alt, von Brixen gebürtig und dorthin zuständig, lediger

Schuhmachergehilfe, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des Z 127 des St.-G., 2. Verbrechens der Schändung im Sinne des Z 128 des St.-G. 5. Am 16. März um 9 Uhr vormittags: Thomas Andreausch, 33 Jahre alt, von Margrrid gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Ver brechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der §§ 152, 155 litt, b und l56 litt, a des Strafgesetzes. 6. Am 17. März um 9 Uhr vormittags: Johann ! Evangelist Demetz, 32 Jahre alt, von St. Christina ^ in Gröden

gebürtig und dorthin zuständig, lediger ? Holzschnitzler, wegen 1. des Verbrechens des Diebstahles j im Sinne der 171, 173, 174 II ä und 176 a ! des St.-G.; 2 der Uebertretung gegen die öffentlichen I Anstalten und Vorkehrungen, welche zur gemeinschaft lichen Sicherheit gehören, im Sinne des § 320 litt, s des St -G.; 3. der Uebertretung der Landstreicher« im Sinne des Z 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 Nr. 89 des R.-G.-Bl. 7. Am 18. März um 9 Uhr vormittag: Krescenz Jung. 55 Jahre alt, von Burgeis

gebürtig und dort hin zuständig, ledige Wäscherin und Taglöhnerin, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166, 167 litt, e und k des St.-G. ! 8. Am 20. März um 9 Uhr vormittags: Richard ^ Zalin, 20 Jahre alt, von Laibach gebürtig und nach > Windijch-Feistritz zuständig, lediger Fabriksarbeiter und Diener, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne j der 166 und 167 lit. e. St.-G. ! 9. Am 21. und 22. März um 9 Uhr vormittags: - 1. Johann Azzolini, 49 Jahre alt, von Pfatten ! gebürtig

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Bozner Nachrichten
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Pagina 4 di 8
Data: 09.03.1899
Descrizione fisica: 8
4 „Vozner. 1. ordentliche Schwnrgerichtssefston 1899. Vom 13. März bis einschließlich 23. März 1899 kommen beim k. k. Kreisgerichte als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 13. März um 9 Uhr Vormittags: Johanna Treier, 19 Jahre alt, von Niedervintl gebürtig und dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, wegen 1. Verbrechens des Mordes im Sinne des § 134. St G. 2. Verbrechens derVerleilmdung im Sinne des § 209 St. G. II. Am 14. März um 9 Uhr Vormittags: s. Emanuel

U l r i ch, 26 Jahre alt, von Budweis gebürtig und .dorthin zuständig, lediger Schriftleiter der „Nord böhmischen Volkszeitung' in Tetschen, b. Hans Kordon, 36 Jahre alt, von St. Vineenz in Kärnten gebürtig, und dorthin zuständig, lediger Schrift leiter der „Marburger Zeitung' in Marburg, wegen des Vergehens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche im Sinne des § 403 St. G. III. Am 15. März um 9 Uhr Vormittag : Alois Lub lasser, vulgo Michler, 44 Jahre alt, von Windischmatrei-Land gebürtig und dorthin

zuständig, ver ehelichter Weber, wegen Verbrechens des Todtschlages im Sinne des § 142 St. G. I V. Am 15. März um 4 Uhr Nachmittags: Josef G a s s e r, 27 Jahre alt, von BrixeN gebürtig und dorthin zuständig, lediger Schuhmachergehilfe, wegen 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St. G. 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St. G. V. Am 16. März um 9 Uhr Vormittags 5- Thomas Andrausch, 33 Jahre alt, von Margreid ge bürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen

Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der §§ 152, 155 litt, b und 156 litt a St. Ä. VI. Um 17. März um 9 Uhr Vormittag: Johann Evangelist D e m e tz, 32 Jahre nlt, von St. Chri- stma in Gröden gebürtig und dorthin zuständig, lediger Holzschnitzer, wegen 1. Des Verbrechens des Diebftahls im Sinne der §§ 171, 173 und 176 » St. G. 2. Der Übertretung gegen die öffentlichen Anstalten und Vorkehrungen, welche zur gemeinschaftlichen Sicherheit gehören, im Sinne des § 320 litt

. 6 St. G. 3. Der Uebertretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 Nr. 89, N.-G.-Bl. .. VII. Am 18. März 1899 um 9 Uhr Vorm. : . Kreszenz I u n g, 55 Jahre alt, von Burgeis gebürtig und dorthin zuständig, ledige Wäscherin und Taglöhnerin, wegen Verbrechens der Brändlegung nach §§ 166 und 167 litt s und k St.-G. . VIII. Am 20. Märx 1899 um 9 Uhr Vorm.: Richard K a l i n, 20 Jahre alt, von Laibach gebürtig und nach Wind.-Feistritz zuständig, lediger Fabriksarbeiter und Diener wegen Verbrechens

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 06.06.1901
Descrizione fisica: 8
der Locomotive. Schwurgerichtsrepertoir. Bei der am 10. Juni 1901 vormittags 9 Uhr beginnenden II. ordentlichen Schwurgerichtssession kommen, soweit bis jetzt bekannt, folgende Straffälle zur Verhandlung: Am 10. Juni vormittags 9 Uhr gegen AloiS Nieolussi, 22 Jahre alt,-in Wew, Bezirk Laupheim in Württemberg, geboren und nach Luserna, Bezirk Levico, zuständig, lediger Taglöhner, zuletzt in Bozen, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§166,167s St.-G.— Am 10. Juni nachm. 4 Uhr gegen Maria Werner

, 20 Jahre alt, von Dentschuofen gebürtig nnd dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, zuletzt in Kardaun, wegen Verbrechens des Kinds mordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 11. Juni vormittags 9 Uhr, gegen Josef Küen, 48 Jahre alt, von Schönna gebürtig und dort hin zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. Ver brechens der Schändung im Sinne des § 126 St.-G., 3. der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516 St.-G. . Am 12. Juni

vormittags 9 Uhr, gegen Carl Aichinger, 42 Jahre alt, von Wien gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, verantwortlicher Re dacteur des „Tiroler' in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488, 491 St.-G. (Privatankläger: Dr. Fritz Schöppl, Director der Verlagsgesellschä'st „Austria' in Graz.) Am 12. Juni nachmittags 3 Uhr, gegen Roman Mair, 30 Jahre alt, geboren zu Meränsen und dort hin zuständig, lediger Knecht, zuletzt ohne bestimmten Aufenthalt, wegen

1. des Verbrechens des theils voll brachten, theils versuchten Betruges im Sinne der §§ 8, 197, 200, 203 St.-G.; 2. Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320o St.-G.; 3. Ueber tretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Ge setzes vom 24. Mai 1885, Nr. 89 R.-G.-M. Am Z 3. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen a) Wil helm und b) Valentin Dignös, aä » 23 Jahre alt, von Tramin gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, ledigen Müller wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der §§- 197, 200, 201 e, 203

St.-G.; b 58 Jahre alt, in Fennberg geboren und nach Kurtatsch zuständig, verehelichter Müller in Tramin wegen Verbrechens des Betruges, sowie jenes der Mitschuld am Betrüge im Sinne der §§ 197, 200, 20 l e, 203 St.-G. Am 14. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen Magda- lena Seiwald, 25. Jahre alt, von Kufstein gebürtig und nach St. Johann in Tirol zuständig, ledige Näherin, zuletzt in Bozen wegen Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171, 173, 176 I, II a und o St.-G. Tiroler! Fordert und verbreitet

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 29.11.1935
Descrizione fisica: 6
, die in der Mundhöhle beim Kauen zurückgeblieben sind und sich durch gewöhn liches Mundspülen nicht entfernen lassen. Da auch eine Reinigung des Gebisses mit Zahnpaste und Mundwasser den Geruch nicht beseitigt, hat man in dem Laboratorium der Vale Universität einen „Geruchsentferner' gesucht und ihn in einer Chlo« raminlösung gefunden, die beim Gurgeln freie» Chlor abspaltet und dadurch jode weitere Geruchs entwicklung beseitigt. keMge und MaMrfMse er hat die schärMe» Sinne — Der kurzsichtige Atsch, ver

massenhafter Vernichtung, trotz der Hilflosigkeit der jungen Brut. Bei desi freilebenden Landtieren macht man die etwas merkwürdige Entdeckung, daß ihre Haupt sinne nicht, gleichmäßig ausgebildet sind; einer oder auch zwei zeigen sich meist viel schärfer als die anderen. Demgemäß unterscheidet man Au gen-, Ohren- und Nasentieren. Der Schluß liegt nahe, daß der schärfste Sinn für das betreffende Tier der wichtigste ist. Ein sehr deutliches Beispiel bietet der Hase, das Muster eines Ohrentieres

ein Aber em leises Zischen, ja das Scheuern des Är mels am Rock treibt ihn sofort in die Flucht. Die anderen Sinne des Hafen sind geradezu schwach zu nennen. Mit dem Gesicht erkennt er den stillsitzenden Jäger nicht, ja es kommt oft ge nug vor, daß er dicht neben ihm sein Männchen macht. Etwas besser ist wohl seine Nase. Des halb vermeidet es der Jäger, sich so anzusetzen, daß der im Walde herankommende Hase in seinen Windschatten gerät. Die Fähigkeiten der Kaninchen sind ähnlich, aber etwas schwächer

; er riecht sogar beim langsamen Dahintrotten die in der Erde streckenden Würmer und gräbt sie aus. Bei Hirsch und Reh, die ihrer Größe und Wehr losigkeit wegen besonders gefährdet sind, ist das Gesicht sehr schwach entwickelt. Das Reh schreitet dicht am Jäger vorbei, ohne ihn zu erkennen, wenn er sich nicht durch eine Bewegung verrät Erst unter Wind meldet dem Tier seine Nase die Gefahr. — Man darf allerdings nicht vergessen, daß die Sinne der Tierwelt ursprünglich von der Natur nicht auf die Gefahren

, die ihr jetzt vom Menschen drohen, eingestellt sind, sondern auf Feinde, die ihre Beute erhaschen müssen. Um sich gegen diese zu schützen, reicht das scharfe Gehör und die feine Nase der Hirschtiere aus, gegen den von fernher schießenden Menschen bewähren sie sich nicht mehr. Die Sinne der Raubtiere müssen naturgemäß schärfer sein als diejenigen der Arten, aus denen sie sich ihre Opfer holen. Die Sinne des Meisters Reineke sind ziemlich gleichmäßig ausgebildet, aber, weil keiner die andern übertrifft, nicht besonders

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 13.11.1920
Descrizione fisica: 8
kann, einver» nehmlich mit den Militärbehörden, den Fremden den Aufent- halt in bestimmten Gemeinden oder Oertlichkeiten unter sagen. und zwar aus Gründen der militärischen Ordnung. Solche Verbote können durch die Ortsbehörden oder durch öffentliche Kundmachungen verlautbart werden. Die Fremden, die dem Verbote nicht innerhalb der vor geschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicher- heitsorganen entfernt werden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwär tiger Verordnung

sind die Retchsitaliener und jene Personen befreit, die im Sinne des Frtedensvertrages von St. Ger- main, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1910 Nr. 1804 ratifiziert wurde, von rechtswegen die italienisch« Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffensttllstandslinie begrenzten Gebiete ge boren sind od«r in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit er langt haben. Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vorher

- gehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nach zukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde, betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 80 des vorerwähnten Friedsnsvertrages zu optieren. Es sind dies: a) jene, die in den Gebieten innerhalb der Waffenftill- standslinte heimatberechtigt, jedoch nicht dort geboren find,- d) jene, die in diesen Gebieten das Heimatrecht nach dem 24. Mai 1915 erworben

und dort nach Raste und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölke rung verschieden sind. Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die Anwen- dung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsverhältnisse des Mannes und kür Kinder unter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde m eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorher- öehenden Absätzen aufgezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicheryeitsbehörden

im Sinne dieser Verord nung sind der Questor für die Stadt Trient und deren Ge- dwt: die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Vene- tia Tridentina: die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind: in den übrigen Gemeinden die Offiziere und Unter offiziere der kgl. Karabinieri. Art. 13. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Ver ordnung werden polizeilich mit Geldstrafen bi« zu 200.— L. belegt oder mit Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Art

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Volksblatt
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Pagina 5 di 10
Data: 05.03.1898
Descrizione fisica: 10
h. März 1898 „Tiroler Polksblatt- Seite b M. Am 8. März, nachmittags 4 Uhr, Johann Schmid, 40 Jahre alt, von Reischach bei Bruneck gebürtig, nach St. Lorenzen zuständig, lediger Berg arbeiter und Bauernknecht, wegen a) des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 8 und 127 St.-G. und b) der Übertretung deS Diebstahls im Sinne des Z 640 St.-G. IV. Am 9. März, vormittags 9 Uhr, Jakob Heinrich, 49 Jahre alt, von Trient gebürtig und dahin zuständig, verehl. Taglöhner, wegen Verbrechens

der Brandlegung im Sinne der 166, 167 lit. k. St.-G. V. Am 10. März, vormittags 9 Uhr, Rosa Huber, geb. Oswald, 45 Jahre alt, von Tausers in Vinstgau gebürtig, nach Kaisers, Bezirk Landeck, zuständig, verg licht, wegen a) des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166 und 167 lir. « und k St.-G. und d) Übertretung des Diebstahls im Sinne des § 460 St.-G. VI. Am 11. März, vormittags 9 Uhr, Peter Gobbi, 30 Jahre alt, von Leisers gebürtig und dort zuständig, verehl. Taglöhner, wegen des Verbrechens

s) der Theilnehmung am Diebstahle im Sinne der HZ 185 und 186 lit. a St.-G. und b) des Diebstahls im Sinne der §§ 5, 171, 173, 174 N b u. ä St-G. VII. Am 12. März, vormittags 9 Uhr, Johanna Schennach, 27 Jahre alt, von Ehrwald gebürtig und dahin zuständig, ledige Bescherstochter in Ehrwald, wegen des Verbrechens a) des Kindsmordes im Sinne der ZZ 134 und 139 und d der versuchten Verleitung zur Mitschuld am Verbrechen im Sinne der §§ 9, 5 und 144 St.-G. Die Verhandlung?» leitet

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 09.09.1941
Descrizione fisica: 4
Streitfälle 71; daran interessierte Arbeiter IM. Die Kameraden Andreani, Zoboli, Falcone und Munaretto behandelten in eingehender Weise die Fragen, welche die von ihnen vertretenen Kategorien betreffen. Der Leiter des Fürsorgeamtes Doktor Dossi berichtete über Fürsorgesragcn uno brachte darüber nachstehende Zahlen- Leim Institut für Sozialfürsorge wur den 694 Eingaben gemacht, davon wur den 589 in positivein Sinne erledigt, in negativem Sinne 9. Bei der Prooinzial- krankenkasse wurden 197 Eingaben

ge macht und davon 190 in positivem Sin ne erledigt: beim Werke für Mutterschaft und Kindheit 39, in positivem Sinne wur den 35 erledigt. In 511 Fällen wurde um Unterstützung angesucht, in positivem Sinne wurden 423 erledig. Zivile Ein gaben wurden 543 gemacht und 502 in positivem Sinne erledigt. Militärische Eingaben wurden 161 gemacht und 112 in positivem Sinne erledigt. Ueber den Mitgliedsstand berichtete Kamerad Rossini. Ueber die Arbeisvermittlung berichtete Kamerad Polo in ausführlicher Weiss

— im wahren Sinne des Wortes — sein, um bei ihr Trost und Kraft für sich selbst und des Himmels Schutz für den kämpfenden zu erflehen! Als dann — /erst vor rund zehn Iah ren — die genannte Straßenbahnlinie bis hinab nach Laipes verlängert wurde, damals schon zeichnete sich das heutige große Weltgeschehen in dunklen Umrissen dröhnend am Welthorizonte ab — da haben Hunderttausende in unserer Pro vinz aufgejubelt, denn ihnen allen sollte die Verlängerung dieser Straßenbahnli nien bei Erreichung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 6
Data: 08.08.1884
Descrizione fisica: 6
hat, als ein Bündnis der In teressen und Bedürfnisse, nämlich ein Bündnis der Ueberzeugungen und der Gesinnung. In diesem Sinne haben die Völker Oesterreichs stets den er lauchten Gast ihres kaiserlichen Herrn auf österrei chischem Boden begrüßt und in diesem Sinne bringen sie dem greisen Monarchen auch heute dankbar und freudig die Huldigungen dar, auf welche er als der treueste Freund und Bundesgenosse Oesterreich-Ungarns Anspruch erheben darf.' Auch die Blätter des deuschen Reiches sprechen sich in gleichem

Sinne aus. So schreibt die „Neue Preu ßische Zeitung': „Die Völker der beiden Reiche haben die deutsch-österreichische Allianz von jeher mit Freu den begrüßt; sie seiern in jedem Jahre und auch diesmal wieder die Begegnung ihrer geliebten Herr scher als ein frieden- und glückverheißendes Ereignis. Nach außen hin aber ist die Kaiser-Zusammenkunft ein Zeichen, dass die machtvolle Verbindung der zwei Kaiserreiche Mitteleuropas eine dauernde und unzer störbare ist.' Die Münchner „Allgemeine Zeitung

hier hat sich das kunstsreundliche Pnblicum durch die von ihr im kön. Odwn veran staltete, von mir bereits erwähnte Gemälde-Ausstellung zu Dank verpflichtet. Gegenwärtig führt sie uns den Bildercyklus des Meisters der Coloristik, Hans Makarts „Die fünf Sinne' vor. Die fünf Bilder, aus welchen derselbe besteht, sind durch photographische Reproduktion so ziemlich Gemeingut aller Welt ge worden; aber es gibt kaum einen Maler, dessen Eigenstes so bedeutend in der photographischen Wieder gabe verliert, als Hans Makart

, denn seine Stärke liegt eben in der Herrschaft der Farbe. Die Zeich nung darf man nicht mit der streng-kritischen Brille betrachten; bekanntlich kommt es dem nur im großen wirkenden Wiener Matador auf einen etwas zu langen L-'rm oder eine unmögliche Positur nicht gcnan an: wirkt nur der Mangel schön, dann ist er im Gebiete der Herrschaft des Schönen eben schon kein Mangel mehr. „Die fünf Sinne' sind wohl auch in diese.' Beziehung die reinste der Schöpfungen ») Wegen Mangel,an Raum verspätet. D. R MakartS, ganz

. Hier wird das paradoxe Wort „mit den Augen hören' klar und begreiflich. Bei solchen Kunstwerken, zumal wenn sie, wie MukartS „Fünf Sinne', schon der Anlage nach un trennbar zusammengehören und sich gegenseitig er gänzen, sagen zu wollen, welches das schönste sei, ist eigentlich zwecklos und nebensächlich. Immerhin hat Makart selbst der mittelsten der fünf Gestalten, näm lich derjenigen, welche das Gesicht repräsentiert, den vollsten Liebreiz auch im Antlitz, gleichsam symbolisch, aufgedrückt; das Gefühl

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 10
Data: 19.10.1907
Descrizione fisica: 10
Extra-Beilage zu ..Bote für Tirol und Vorarlberg' Air. Amtlicher Teil. Kundmachung. Gemäß Erlasses des k. k. OberlaudesgerichtS- PräsidiumS vom 2. September 1907 Präs. 748ö/5l'l7 wurde im Sinne deS Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. R. G. Bl. Nr. 77. Friedrich Lobenstock. Schulleiter, zum Legal'sator in Grund- buchssachen für das Gebiet der Gemeinde Absam tiestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LandcSgerichtS-Prksidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel

. Knndmachttttg. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichte- Präsidiiims vom 2. seplember 1907 Präs. 7486/51^7 wurde im Sinne des Artikels X 8 4 des Gesetzes vom 17. März 1897. N. G. Bl. Nr. 77. Johann Kreidl, Bauer zu Gartloch, zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Kolsaßberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LllNdeSgerilhts-Präsidimii. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums

vom 2. September 1907 Präs. 7580j5?/7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes t-oin 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77. Franz Meß mer, k. k. Oberosfizial. zum Legalisator in Gtltndbüchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Nassereith bestellt. ' Snne Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. -- K. k. Landesgerichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- Prasidiums vom 4. September 1907 Präs. 7641/5^/7 wurde im Sinne des Artikels

X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Knapp zum Legalisator in Grundbuchssachen für das. Gebiet der Gemeinde Ampaß bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20- Oktober 1907. K. K. LlMdesgcrichts-Präsidiunl. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. ^ Kürzel. ÄundmaHung» Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums vom 17. September 1907 Präs. 8174,5^7 wurde im Sinne des Artikels X H 4 des Gesetzes vom 17. März 1897, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Heim, Gutsbesitzer, zum Legalisator in Grundbuchs

- sachen für das Gebiet der Gemeinde Kol saß be stellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LaiideSgerichts-Präsidiuiil. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasses des 'k. k. Öberlandesgerichts- Prasidiums vom 17. September 1907'Präs. «17515x17 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom'17. März 1897. R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Prem zum Legalisator in Grundduchssacheu für das Gebiet der Gemeinde Vögelsberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 6
Data: 13.08.1925
Descrizione fisica: 6
sie sich verpflichten, alle Bestimmun zen dieser Ordnung zu beobachten-, 4. dieselben zu erklären, daß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen be hufs Deckung der Konsumabgabe eine Kau tion zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen, falls die Konsumsteuerdirektion dies oerlangen sollte, zu bezahlen. Art. 5 Dem Ansuchen ist auch ein Bogen in sieben Abschriften beizulegen, auf welchem die Un terschrift des Gesuchstellers oder der Person, die beauftragt ist. das Ein- und Ausfuhran- sllchen

zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. S Maßgebend für die Angaben hinsichtlich der Quantität der innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben ist die im Sinne des Ab satzes I der gegenwärtigen Ordnung gemachte Erklärung. Art. 7 Nach beendeter Bearbeitung der eingeführ ten und als Wein übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen an zumelden. da die notwendigen Eintragun gen in den Registern jedes einzelnen Erzeu gers zu machen sind. Wer eine verspätete An zeige einbringt, macht sich im Sinne

der Be stimmungen des Art. 46 des Konsumabga bengesetzes einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne des genannten Gesetzes zu be strafen. Art. S llm Trauben von außen oder von den offenen Fraktionen der geschlossenen Ge meinde einzuführen bedarf es eines Einfuhr- zesuchen, welches in zweifacher Ausfertigung von den hiezu berechtigten Personen unter fertigt sein muß. deren Unterschristen wie im Punkt 2 angeführt, bei der Direktion der Konsumabgaben registriert sind. Art. 3 Die Ausfuhr von Most und Wein erfolgt

ist einzig und allein das bei den Konsumabgabeämtern erliegende Originalgesuch maßgebend. Art. 12 Wird Wein und Most von dem im Sinne dieser Bestimmungen hiezu Berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Zentral-Konsumabgabenamt einzubringendes Gesuch notwendig, und dieses Amt wird dann Sorge tragen, daß das eingeführte bezw. ausgeführte Quantum in die hiezu bestimm ten Register vorgemerkt werde. (Schluß folgt.) b Für die Mieter. Der Mieterfchutzoerein Bozen ersucht uns um Aufnahme

b Hotel Reichrieglerhöf, Guntfchnabahn. Zimmer mit und ohne Pension, beste Küche, Terrassen-Kaffee-Reftaur. schönste Fernsicht. b Bürgersaal Bozen täglich Variete-Kon zert. Eintritt L. 8. Sein Setränteaufschlag. Meran und BiMgau. m Ein Gewittermorgea war gestern, 12. August, im vollsten Sinne des Wortes. Schon gegen 5 Uhr früh ging es los und zwar schien der ganze Westen von Ulten bis Sprons ein einziges fürchterliches Unwetter auf das Burggrafenantt loszulassen. Das gefürchtete Unheil blieb zum guten

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 04.04.1935
Descrizione fisica: 6
einen ausführlichen Bericht über die im verflossenen Jahre abgewickelte Tätigkeit, Be richt, ^er von den Anwesenden einstimmig geneh migt wurde. Sodann wurden zahlreiche wichtige Probleme der Kategorie eingehend erörtert und in diesem Sinne verschiedene Vorschläge gemacht. Nach Abschluß der Sitzung begaben sich die Sachverstän digen zum Siegesdenkmal, wo sie eine Ehrenbezeu gung leisteten. Vom Gewerbeförderunge-Jnstilut Besuch der Mailänder Messe seitens der hochelschec Handwerker Das Gewerbeförderungs-Jnstitut

. In diesem Sinne ist keine Ausnahme zulässig und auch für die den Hotels, Gasthöfen, Restaurants usw. angegliederten Gara gen erscheint somit die erwähnte Lizenz der P. S. gesetzlich vorgeschrieben, dies natürlich ganz abge sehen von der Lizenz, in deren Besitz der Inhaber in seiner Eigenschaft als Hotel-, Gasthof- oder Ne staurationsbesitzer sein muß. Stempelung der Zldvokaken-Yonorarnolen Von der Finanzintendanz wird mitgeteilt: „Bekanntlich sind die Advokaten und Rechtsan wälte im Sinne des Art. SS des kgl

im Sinne des Art. 7 des Gesetzes vom 30. Dezember 1923, Nr. 3268 zur Anbringung des jeweils entsprechenden Stempels auf den vorgedruckten Formularen. Die Stempelung muß natürlich vor Ausfüllung der Formulare erfolgen und es müssen jedesmal mindestens fünfzig Formulare dem Registeramt vorgelegt werden. hennendiebslahl Den Karabinieri von Gries wurde zur Anzeige gebracht, daß in der Mazzinistraße Nr. 3 von un bekannten Dieben sieben Hennen gestohleil worden sind. «fem Wegen Diebstahls und unrechtmäßiger

Mangel an Beweisien freigesprochen, während die Anklage m Bezug auf die unrechtmäßige Aneignung des Getreides als eigonmachtige Schadloshaltung betrachtet wurde. Da in diesem Sinne kàe Klage vorlag, wurde Zangerl« jveigchprochen. Der Redner schilderte hierauf die Bestrebungen denverkehr auswirken werdev., Ralhauskeller: Jeden Abend Weinkost, Konzert! und Tanz. Dominikaner-Keller: Jeden Abend das sabelhafte! Künstler-Duo Heitler-Myon. Lenlralkwo: „Das Blaue vom Himmel' mit Marta Eggerth und Hermann

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Bozner Nachrichten
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Pagina 4 di 8
Data: 12.08.1925
Descrizione fisica: 8
Seite 4 „Bozner Nachrichten', den 12. August 1.925 Nr. 181 Weinkonsumsteuer Bozen. Gemeinde-Regulativ für die Besteuerung der n«inde Bozen erzeugten Trauben und Absatz I: Anmeldung der Ernte. Art. 1. Die innerhalb der Zollgrenze erzeug ten Trauben müssen im Sinne der Bestimmungen des Art. 184 und 135 des Regolamento Generale Daziario Nr. 540 vom 25. Februar 1924 dem Uf- ficio daziario generale angemeldet werden. Die vor hergehende Anmeldung der Traubenernte hat demnach alljährlich

und die Lager befin den;^ 3. eine Erklärung abzugeben, worin sie sich verpflichten, alle Bestimmungen dieses Regolamento über die legge daziaria zu beobachten; 4. zu erklären^ baß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestim mungen behufs Deckung des Dazio eine Kaution zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen falls hie Direzione des Dazio dies verlangen sollte, zu bezahlen. . Art. 5. Dem Ansuchen ist auch em Vogen m sieben Kopien beizulegen, auf welchem die Unter schrift des Gesuchstellers

oder der Person, die be auftragt ist, das Ein- und Ausfuhransuchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6. Maßgebend für die Angaben hinsicht lich der Quantität der innerhalb der Zollgrenze er innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Ge über die Aussuhr von Wein und Most. zeugten Trauben ist die im Sinne des Absatzes I des gegenwärtigen Regulativs gemachte Erklärung. Art. 7. Nach beendeter Bearbeitung der ein geführten und als Wein übernommenen Weintrau ben find dieselben innerhalb drei Tagen anzumel

den, da dann die notwendigen Eintragungen in den Registern jedes einzelnen Erzeugers zu machen sind. Wer eine verspätete Anzeige einbringt, macht sich im Sinne der Bestimmungen des Art. 46 der legge daziaria einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne des genannten Gesetzes zu bestrasen. Art. 8. Um Trauben, welche von außen oder von den offenen Fraktionen der geschlossenen Ge meinde einzuführen wären, bedarf es eines Ein- fuhrgesuches, welches in zweifacher Ausfertigung von den hiezu berechtigten Personen untersertigt

und den diesbezüglichen beim Zen- tralamt in Evidenz gehaltenen Ein- und Ausfuhr- Register beigelegt. Hinsichtlich der Ein- und Aus tragung der ein-, beziehungsweise ausgeführten Mengen ist einzig und allein das bei den Uffici da- ziari erliegende Originalgesuch maßgebend. Art. 12. Wird Wein und Most von den im Sinne dieser Bestimmungen hiezu berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Ufficio da ziario centrale einzubringendes Gesuch notwendig und dieses Amt wird dann Sorge tragen

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Meraner Zeitung
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Pagina 9 di 20
Data: 17.08.1902
Descrizione fisica: 20
LGR. Tr. .Hirn, als Beisitzer fungierten LGR. Müller, Festuer und Tiesner. StaatSan waltsubstitut Tr. Ganahl vertrat die Anklage, während Tr. Panizza ans Tajo, Tr. Bertolini aus Trieut und Tr. Ossanna ans Mezzocorona die Verteidigung sämtlicher Angeklagten über nommen. hatten. 17 Angeklagte waren des Ver gehens des Auslaufes nach Z 283 St.-G., ferner 3 des Verbrechens der öffentlichen Gewalttätig keit im Sinne des 8 ^1 St.-G., 1 der Uebertretuug der Einmeugnng im Sinne des Z 3ll

St.-G. und 1 der Uebertretnng der Wachebeleidigung im Sinne des § 312 St.-G. beschuldigt. Nach der Verlesung des Tatbestandes und der Einverneh- nehmnng der einzelnen Angeklagteil wurden 10 Wachmänner mit dem Inspektor Ertl an der Sp'.tze als Belastungszeugen vorgeführt und ver nommen. Hierauf stellten die Verteidiger An träge auf Vernehmung von einigen Entlastungs zeugen. Ter Staatsanwalt trat den Anträgen entgegen mit der Begründung, daß sämtliche Zeu- i gen als Kollegen und Freunde der Angeklagten ihm unzuverlässig

und höchst bedenklich erscheinen. Sämtliche Anträge wurden vom Gerichtshof zurückgewiesen. Tr. Ganahl hielt hierauf iu langer Rede die Anklage aufrecht, während Tr. Panizza, Tr. Bertoliui und Tr. Lssanna die Schuldlosigkeit ihrer Klienten zn beweisen snchlen. Um 7 Uhr abends wurde das Urteil verkündigt: Karl Watschinger wurde im Sinne der 283 und 312 St.-G. schuldig erkannt und iu Anbetracht seines Vorlebens zu l Monat Arrest verurteilt. mit stilgerechten Einrichtungsstücken, Gemälden und Massen. Merauer

in kleinen Städten, neugierig, wohlwollend, rede lustig; Häuslichkeit, geselliges Zusammenwohnen, Carrlo Rosmini, sschuldig im Sinne der 88 285 schöne Nachbarlichkeit blühen, unberührt von der neuesten Unsitte, in alter Redlichkeit fort. Be suche nehmen sie gerne, besonders aber von Frem den, die mit größter Aufmerksamkeit, mit einer Art augeborner und unwillkürlicher Bewun derung behandelt werden. Ter Adel war einst in der Gegend sehr zahlreich, aber es war ein Adel l?i> ininiaturo, bestimmt, dem Hose

des geist lichen Fürsten Glanz zu verleihen, ohne ihm durch seine Macht gefährlich zu werden. Tas Städt chen selbst führte in der guten alten Zeit dasselbe *) Siehe Mer. Ztg.« Nr. öS, 91, 03, 93. 88 und 28l St.-G., uud Giovanni Ambrosi, schuldig im Sinne der 8Z 283 nnd 2l l St.-G., wnrdeii zu je 5 Tagen strengen Arrests verurteilt. Carlo Ealloviui, Liuo Chiuetti und Tesiderato Mio- rando wurden gänzlich freigesprochen. Alle anderen Angeklagten, nämlich: Silvio Zanetti, Attilio Passerim, Silvio Conci

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 16.07.1877
Descrizione fisica: 6
, verstand. Sich von dem selben zu ema^izlpirin,''-ist'.daher das Streben der Bischöfe und jener Parteiniänner. welche ernste Politik treiben wollen und einsehen, daß eine klerikale Reak tion unmöglich und nichts anders zu erreichen ist. als höchstens eine konservative (im bessern Sinne des Wortes) Regierung. Natürlich sind die Radikalen darüber höchst erbost, daß man sie beseitigen .vill und sie schieben die ganze Schuld, daß die katholisch- politischen Verein spärlich besucht werden, zum Theil sogar

und des Herrn StaatSanwalteS Dr. Johann Linser. 1. Wider Josefa Härtl, SchlosserSgattin von HStting bei Inns bruck, wegen Uebertretung des Diebstahls. L. Wider Alois Spielmann, Kaminkehrer In Hötting bei Inns bruck, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit deS Eigenthums im Sinne des s. 444 St. G. B. 4. Wider Johann Schmid, Wirth in Kranewitten bei Innsbruck, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit und gegen die Sicherheit der Ehre nach ZZ. 421 und 437 St. G. 4. Wider Josef Sauer, Zim» mermann

von AxamS, — Egid Pittl, Zimmermann, und Josef Hilber, Bauernknecht von JglS, — Josef Wörndle. Bauernknecht von SistranS, und Franz Hölzl, Müllerknecht von Bill, im Gerichtöbezirke Innsbruck, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit, dann gegen die Sicherheit des Eigenthums und der Ehre im Sinne der Z8- 411, 463 und 496 St. G. B. 5. Wider den Oberförster Karl Hotter in Scharnitz, Gerichtöbezirk TelfS, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit nach §. 411. St. G. 6. Wider Josef

Platzer. Maurer von Hall, wegen Uebetretung des Diebstahls. 7. Wider Peter Schraffl, Bauer von Münster, im VerichtSbezirke Rattenberg, wehen Uebertretung des Betruges. 3. Wider Philipp Weirather, Frühmesser in VilS, Gerichtöbezirk Reutte, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des s. 431 St. G. B. 9. Wider Ma thias und Katharina Moser, Kleinhausler in Fiecht, Gerichtsbezirk Schwaz, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre nach Z. 496 St. G. 10. Wider Andrä Greiderer

, Gutsbesitzer am Erlerberge, im Ge richtöbezirke Kufstein, wegen Uebertretung der Ehren beleidigung im Sinne des Z. 437 St. G. B- 11. Wider die Wittwe Anna Lassen egg, geb. Deläini, in Innsbruck, wegen Uebertretung gegen die Sicher heit der Ehre nach Z. 437 St.'G. 12. Wider Josef Zöhrer, Bauersmann von Mötz, Gerichtsbezirk Silz, wegen Uebertretung der Ehrenbeleidigung im Sinne des s. 496 Sil G. B. Telegraphische HepesHeu des „Boten'. St. Petersburg, 15. Juli. Offiziell wird aus dem Kaukasus vom 14. Juli

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Der Burggräfler
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Pagina 4 di 12
Data: 20.01.1917
Descrizione fisica: 12
verurteilte, eine Krise entstanden. Diese ist jetzt betgelegt worden und zwar offenbar im Sinne jener Antragsteller, also vor allem des Minister präsidenten selbst. Daß es so kommen werde, ließ sich voraussehen, namentlich seitdem aus den Kreisen, die den Antrag abgelehnt hatten, versichert worden war, daß die Gründe, die dazu geführt halten, keineswegs mit einer Nachgiebigkeit gegen jene hoch verräterischen Wühlereien znsammenhingen. Wie jetzt die mit den konservativen böhmischen Kreisen Fühlung haltende

wird 'auch die zukünftige Richtung in diesem Sinne das Ministerium Clam-Martinicunter stützen. Es müssen ein für allemal diejenigen Elemente vollständig ausgcschaltet werden, welche in diesem Kriege alle Nationen des Reiches durch ihre bösen Geister vergiftet hatten, und ein ganz neuer, kräf tiger, österreichischer, streng dynastischer Geist wird unsere Monarchie verjüngen und wie ein Phönix aus dem Feuer des von unseren Helden vergossenen Blutes gekrästigt und groß hervorgehen. Wist werden keine Jrredenta mehr hulden

, 'woher sie auch komme, und unsere Volksver treter werden sich alle ausnahmslos ihr Heil in Oesterreich suchen müssen und, wenn sie diesen Weg gehen werden, auch finden. In diesem Sinne werden die altbewährten Führer des historischen Adels des Landes die Wege zeigen, die auch zwei felsohne gegangen werden. Schwarzgelb war die Fahne, die unsere tapferen, unvergleichlichen Helden zum Siege geführt hat — schwarz-gelb ist auch die Fahne, zu der alle guten Geister des Reiches schwören

werden, um einig und stark ein neues, nach innen und nach außen kräftiges Reich dem tatkräftigen Kaiser Karl zu sichern.' ! Wenn also zeitweise eine gewisse Unsicherheit be stand, so ist sie heute allem Anschein nach beseitigt. Und zwar ganz im Sinne der stramm österreichischen (Sella gestatoria). Die auS Akazienholz bestehenden Teile mit elfenbeinernen Einlagen, auf denen die Arbeiten des Herkules etngestochen sind, sind erst später htnzugefügt worden. 2. Bedeutung: In den ersten Zeiten des Christentums war es Sitte

sich ver einigen und woher sie ihr Glaubenslicht und Glau bensleben und ihre oberste Führung und Leftung im übernatürlichem Sinne erhalten. So sind alle Katholiken der Religion nach Römer (also „Ultra montane' tm eigentlichsten Sinne des Wortes), weil sie alle tu religiösen Fragen über die Berge nach Rom schauen und von dort unzweifelhaftesten Bescheid erwarten. (Benutzt Punkes' Artikel „Cathedra' in Wetzer und Welte's Kirchenlexikon B. II. und Scherben „Apostolische Kirche' ebendort B. I.)

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 09.01.1900
Descrizione fisica: 8
hat im Sinne des H 7 des LandeSgesetzeS vom 8. November 1831 die behördliche Bestätigung erhalten. Kundmachung» Im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai 1399, R. G. Bl. Nr. 81, und der zu derselben er lassenen DurchsührungS-Verordnung von, 6. Mai 1899, R. G. Bl. Nr. 82, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, wird hiemit allgemein bekannt ge macht, dass der ermittelte Durchschnittspreis für ge schlachtete Schweine aller Qualitäten in der Landes hauptstadt Innsbruck im Monate December

1899, 55 kr. per Kilogramm betrüg und dieser Preis in Tirol und Vorarlberg als Maßstab der Entschädigung dienen wird, für die im Monate Jänner 1900 auf Grund der bezogenen Verordnungen im Verwaltungsgebiete getödteten Schweine. ^ Innsbruck, am 3. Jänner 1900. K K. Statthaltcrei für Tirol und Vorarlberg Kundmachung. Im Jahre 1900 treten die fünf ständigen Stel ln ng scom Missionen in Innsbruck, Bozen, Brixen, Trient und Bregenz im Sinne des Z 102:3 W. B. I. Theil am 5. und 20. jeden Monats

sich: I. In Innsbruck, 10 Uhr vormittags im Ge bäude der I. k. Bezirkshauptmannschaft; II. In Bozen 10 Uhr vormittags im Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft; III. In Brixen 11 Uhr vormittags in der städti schen Bärcnkaserne. Zimmer Nr. 3 und 4; IV. In Trie't 9 Uhr vormittags im Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschast. ErdgeschosS; V. In Bregenz 'zll Uhr vormittags in der St. Anna Kaserne. Bezüglich der Ueberprüfungscommissionen ist im Sinne des s 112:3 der W. V. I. Theil mit dem k. u. k. 14. Corpscommando

vorzubeugen, das Ge biet der Gerichtsbezirke Zell a. Z. und Fügen, sowie jenes der Gemeinde Straß im Sinne des H 26 des all gemeinen ThierseuchengesetzeS vom 29. Februar 1880, R. G. Bl. Nr- 35 als verseuchten Landstrich zu erklären und demnach den Ein- Aus- und Durch trieb und die Ein- Aus- und Durchfuhr von lebenden Klanenthieren in, aus und durch das gesperrte Ge^ biet, sowie die Abhaltung von Klauenviehmärkten inner halb desselben bis auf weiteres zu verbieten. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Schw

.,z wird gleichzeitig ermächtigt, zu ApprovisionierungSzwecken von Fall zu Fall Bewilligungen zur Einfuhr und zum Eintriebe von Schlacht- und Slechthieren zum Zwecke der sofortigen Schlachtung unter entsprechenden Cau- telen zu gestatten. Uebertretuugen dieser mit dem Tage ihrer Verlaut barung in den amtlichen LandeSblättern in Krast tretenden Verfügung unterliegen der Ahndung im Sinne des mit den« Gesetze vom 24. Mai 1882 R. G. Bl. Nr. 51 abgeänderten 8 45 des allgemeinen ThierseuchengesetzeS vom 29. Februar 1830

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 22.11.1906
Descrizione fisica: 8
S«le>.4. Nr. 140, Donnerstag, Die große Frage derhentigen Zeit. Die Kulturvölker befinden sich in einer großen Umwälzung aller gesellschaftlichen Ver hältnisse, welche sich weder aufhalten oder zurück- stauen, noch einfach wegleugnen läßt. Die eine große Frage ist nur: Wird die Regelung zu einer Ordnung führen oder das Verderben, die Revolution über die Völker bringen, mit anderen Worten: wird diese neue gesellschaftliche oder soziale Gestaltung im christlichen Sinne ge schehen

oder in religionslosem Sinne? Nur das erstere kann die Revolution aushalten. Mehrere Ereignisse und Kundgebungen neuesten Datums gerade beleuchten diese ernste große Angelegen heit unserer Zeit. Der deutsche Kaiser hat am 17. November in dem sozialpolitischen Jahrestag einen Erlaß herausgegeben, welcher die soziale Gesetzgebung im christlichen Sinn auszugestalten verspricht und also lautet: „Der heutige Tag, an welchem vor 25 Jahren der in Gott ruhende Kaiser und König Wilhelm der Große seine unvergeßliche Botschaft

und Parlament, im Sinne der kaiserlichen Botschaft und der kaiserlichen Erlässe die deutsche Sozialreform tatkräftig fortzuführen.' Eine merkwürdige Neuerung im Militär be stätigt gleichfalls diese Auffassung von der Not wendigkeit sozialer Gesetzgebung. Das General kommando des 18. Armeekorps (Frankfurt) hat in seinem Bereiche (21. und 25. s^großherzoglich hessisches Division) den sozialpolitischen Unterricht mit in den Ausbildungsgang der Rekruten und alten Leute aufgenommen. Der komman dierende General

und wettern, weil diese Neuerung geeignet ist, ihr Abtrag zu tun. Und betrachten wir nun im Lichte dieser Verhältnisse die Wahlreform in Oester reich, so müssen wir sagen, es ist eine Großtat im Sinne dieser Bestrebungen. Die Heranziehung der arbeitenden Stände zur Gesetzgebung besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß ihre Interessen Berücksichtigung und Förderung finden sollen und die Gesetzgebung vor allem auf den Schutz und das Wohl der wirtschaftlich Schwachen und der Bedürftigen bedacht

sein müsse. Es zählt zu den vornehmsten Christenpflichten, in diesem Sinne an der Ordnung der sozialen Ver hältnisse mitzuarbeiten. Grig.-lkorrLfpondenzen. Abdruck uns«« Ortg.»Korr«sp. «ur mit Quellenangab« Neil?, 19. November. Die Taschenspieler gesellschaft Uferini gab am Samstag abends eine und gestern, Sonntag, zwei Vorstellungen, welche alle einen guten Besuch aufwiesen. Die Leistungen sind sehr anerkennenswert. In den Produktionen ist bisher nichts vorgekommen, was als unan ständig bezeichnet

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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Pagina 10 di 12
Data: 20.01.1923
Descrizione fisica: 12
an die sich Meldenden (wenn auch Aus länder und ins Ausland) ausgefolgt werden. KGL. PRAETUR BOZEN Abt. III, am 29. Dezember 1922. ABRAM 1034. T III 322-22-2. EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR TODESERKLAERUNG des Dezini Karl des Andrii und der Anna Hans peter, geb. am 5. IQ. 1!S97, in Söll-Tramin, Bauern sohn daselbst, welcher 1918 einrückte und seit Oktober 1918 an der südtiroler Front bei Rove reto verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liehe Vermutung des Todes im Sinne des § 24 ZI. 2 abGB

- UND STRAF SACHEN BOZEN Abt. III, am 11. Dezember 1922. DR. UNTERRICHTER. 1935 T III 179-22-3. EINLEITUNG DES VERFAHRENS-ZUR' TODESERKLAERUNG des Andrii Inama, ,s.;eb. 11. 11. 1890 in Neumarkt, zu ständig Kurtatsch, zuletzt in Untermais, welcher 1914 zum 2. KJ R. einrückte und seit November 19.15 in Galizieu verschollen 1 ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des § 24, ZI. 2 abGB., eintreten wird, wird auf Ansuchen des Andrii Inama, Gutsbesitzer Untermais

. 13-5 - 1384 in Laas des Franz und der Theresa Blaas, Besilzerssohn aus Laas, ' welcher 1914 zum 2.-K. Sch, Reg. einrückte, in russische Gefangenschaft geriet und seit Oktober 1917 ver schollen ist. ' ■ • . Da. hienach anzunehmen ist', dass'die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des§ 24, ZI. 2 abGB. •eintreten wiijd, wird auf* Ansuchen des Theis Martin, Laas*Nro. 11 'das Verfahren zur Todes erklärung des Verrnissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, derii Gerichte

. in Tiers am' 1'-3-1880; Taglöhner daselbst, welcher, 1914 einrückte, an die Galizianische 'Front kam, und' seither verschönert ist. . Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des § 24 Zf 2 abGB. eintreten wird, wird auf Ansuchen der Fi lomena Elsler, Tiers 35, das Verfahren zur To deserklärung des Vermisten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine' Aufforderung erlassen dem gefertigten Gerichte Nachrichten .über den Genannten zu gfeben, - ; Jacob Elsler

1914 einrückte, nach dem russischen Kriegsschauplatz abging und seit Dezemher 1914 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne der § 24 ZI. 2 abGB. eintreten wird, wird auf _ Ansuchen des Johann Erlacher das Verfahren zur Todeserklärung des Verrnissten eingeleitet.

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 1 di 8
Data: 19.03.1914
Descrizione fisica: 8
hat, ist Reformtätigkeit im besten und schön sten Sinne. Einige Monate vorher, als Bischcif Cölestin den Thron des hl. Vigilius bestieg, hatte die katholische Kirche einen neuen Papst erhalten. Dieser hatte sich als Ziel seines Pon- tifikates gesetzt: „Alles in Christo zu erneuern.' Dieses Losungswort des hl. Vaters hat sich dann der neue Bischof von Trient auch zum seinigen gemacht. Und in getreuer Befolgung desselben sind die zehn Jahre seines Hirten amtes wahrhaft Jahre der religiösen Erneu erung geworden

zu verschaffen. Vor allem war ihm darum zu tun, den Klerus für die Wichtigkeit der sozialen Frage überhaupt und der katholi schen Organisationen im besonderen zu interes sieren. In diesem Sinne sollten die Vorlesun gen über die soziale Frage im Priesterseminar wirken. Auch ein ausführliches Hirtenschreiben „Der gute Priester und die modernen Bedürf nisse der Seelsorge' dienten diesem Zwecke. Bei Visitationen machte er ebenfalls immer wieder auf die soziale Seite der Seelsorge auf merksam. Alle katholischen

seiner Regierung als wahrhaft sozialer Bischof im Sinne Leo's XIIi. und seines glor reich regierenden Nachfolgers erwiesen. Wenn trotzdem dem deutschen Anteil der Diözese in der Entfaltuug der katholisch-sozialen Tätigkeit noch viel zu tun übrig geblieben ist, so war eben der leidige Unfrieden uuter den katholischen Parteien daran schnld. Das soll und wird min anders werden. Der erste Schritt zum Frie den ist in den letzten Wochen geschehen. Mit Freuden hat der Fürstbischof d-.e.Tnnde hievon aufgenommen

be deutende Kaufabschlüsse in Wein anläßlich des Weimnarktes erledigt. Wenn der Weinmarkt in einem für diesen Zweck besser ausgestatteten, einfach aber künstlerisch gehaltenen Räume ab gehalten werden könnte, würde die Sache frei lich einen noch ganz anderen Eindruck machen. Das Bürgersaal-Milieu ist gerade nicht beson ders im Sinne des Heimatschutzes gehalten. Vorläufig ist es aber leider sehr aussichtslos, in diesem Sinne eine Besseruug zu wagen. Die Pflanzendekoration zum Weinmarkte lieferte

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