a St. P. O. die Privatanklägerin zu ersetzen." ß Mehrere saftige Titel bekam in jüngster Zeit die Wirt- schäfterin Paula A. in A b s a m von der Frau Johanna D. tax frei verliehen, indem sie zu ihr „schlechtes Mensch", „nichtnutziges Mensch" und „verlogenes Luder" sagte. Dies und der Umstand, daß auch der Ehegatte der D. zum Dienstgeber der A. gesagt haben soll: „Daß du so ein Schwein im Hause hast", genügten zu einer Ehrenbeleidigungsklage. Das Resultat war 628 22 g Kosten zahlen und die Erklärung der beiden Geklagten
zu erzählen, denn er war noch seit dem Jahre 1926 das Kostgeld von 44 8 schuldig und mußte nun mit vollem Ernst ans Zahlen denken, damit er nicht in Strafe komme, nach dem ihm das Geld von seiner ehemaligen Kostgeberin, der Frau Ursula Sieger in Wattens, nicht ohne weiteres geschenkt wurde. Bei der Verhandlung ließ sich noch der goldene Mittelweg finden, indem nämlich der Angeklagte einen Teil gleich bezahlte und sich ansonsten zur Zahlung verpflichtete, dafür aber vom Betrug frei gesprochen wurde
in der Dunkelheit ohne Feststellung der Identität ver schwinden und wurden auch wegen Mangel der Schuldbeweise frei gesprochen, da ein Zeuge negativ aussagte und zwei andere Zeugen, nämlich Eduard Fuchs und Rudolf Platzer, zur Verhandlung nicht erschienen sind und dafür anscheinend lieber die je 30 8 betragende Geldstrafe bezahlen. 8 Ein nächtlicher Austritt ereignete sich am 9. September um 1 Uhr früh auf der Straße in Wattens, indem mehrere Buxschen wegen nächtlicher Ruhestörung beanständet wurden und hiebei