allerhöchsten Hand' schreibens vom 7. Nov. d. I. zu eröffnen habe. (Dasselbe wird verlesen. Der Herr Vizepräsident bezeichnete hierauf die Regie rungsvorlagen, welche dcm Landlage vorgelegt werden. Diese sind: o) Der vorbereitete Entwurf der einer neuen Organi- sirung der politischen Behörden zu Grunde zu legenden Lan- des-Eintheilung. Die Regierung könne aus Rücksichten der Sparsamkeit und des politischen Dienstes in Tirol und Vorarl berg 7! kleine Bezirke nicht bestehen lassen. Nach dem neuen Entwürfe
wären in Tirol nur 27 politische Bezirke erster In stanz zu errichten, und zwar 1. Innsbruck für die Bezirke Innsbruck, Steinach, MiederS, 2. Reutte, 3. Im st für Jmst und Landeck, 4. Silz für Silz und TelfS, 5. Nau- derS für Nauderö und Ricd, 6. Schwaz für Schwaz und Hall, 7. Zell für Zell und Fügen, 8. Kufstein für Kuf- stein und Rattenberg, 9. Kitzbicvl für Kitzbich! und Hopf- ganen, 10. Bruneck für Bruneck und Taufers, II. Enne- berg für Enneberg und Buchenstein, 12. WelSberg für WelSberg
, Sillian und Ampezzo, 13. Lienz für Lienz und Windischmatrei, 14. Briren für Briren und Sterzing, !5. Klausen für Klausen und Kastlruth, 16. Bozen für Bo zen, Sarnthal, Kältern und Neumarkt, 17. Meran für Meran, Lana und P >sseier, 13. Sch landerS für Schlan- ders und GlurnS u. f. f. (Folgen die betreffenden weschtiroli- fchen Orte.) b) Entwurf einer Gemeindeordnung für Tirol. in wel chem die vom Landtage wiederholt ausgesprochenen Grundsätze „volle Berücksichtigung gefunden haben.' Der wichtigste
Theil der Eröffnung des landeSfürstlichen Kommissärs ist die über den LandtagS-Beschluß vom 25. Ftbr. 1863 die Rcligionssrage betreffend: „Hinsichtlich der Peti tionen I. und II.i), welche sich auf die Bildung evangelischer Pfarrgemeinden in Tirol beziehen, ist die Regierung beauf tragt, beim Landtage den Entwurf eineS Landetest tzeS einzu« bringen, welches die Regelung deS behördlichen Vorganges bei der Bildung von evangelischen Psarrgemeinven und Filialen in dem vom GeseZe vorgesehenen Falle
im Volke. Ohne Bewilligung deS Landtages wird sich nun in Tirol nie eine protestantische Ge meinde bilden können. Der Punkt 4 jedoch, daß die Ansäßigmachung (Ankauf oder Erwerbung von Grundbesitz) von Akatholiken von Fall zu Fall sich ein LandeSgesetz zu er wirken hätte, wurde abgelehnt. Die „Tir. Stimmen'- bemer ken hinzu: Dieser Beschluß deS Landtages erhielt leider keine Bestätigung; und doch wahrt erst dieser Punkt die wahre Einheit, den innern Frieden und den geheimnißvollen Zauber unserer