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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 160 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
310 — §. 13. dieselbe nach (Wiener) Neustadt übertragen. AuchEnns erscheint seit etwa 1185 als Münzstätte. Doch vermochten sich beide der Wiener Münzstätte gegenüber nicht lange zu erhalten. Als umlaufendes Geld im Lande Steier werden hauptsächlich fremde Pfenninge, nämlich Aglaier für die südliche und Friesacher für die nördliche Hälfte, genannt. Erst 1222 wird einer herzoglichen Münzstätte in der Burg zu Graz bei Gelegenheit der VerHand- lungen Erwähnung gethan, welche H. Leopold

das Verkehrsgebiet der Gräzer Pfenninge immer mehr eingeengt, während die Wiener Pfenninge infolge natürlichen Strebens des zunehmenden Handelsverkehrs nach Münzeinheit sich auch im *) <3. oben S. 273. Luschin TU'. Numism, Ztschr. II, 491 f.; XI, 213 f. **) Die Gräzer Zahlmark wurde zu 160 Pfenningen gerechnet! dieselbe wird mitunter als umica numero bezeichnet, was besagt, daß die Mar? nach der Zahl, nicht nach dem Gewicht zu verstehen sei (vgl. Steiuherz in: MJÖG, XIV, IS). Die Gräzer Mark als Münzgewicht wog

wahrscheinlich 248 Gramm, die rauhe Gräzer Marl war um 1275 lölßtig. ) Zum Jahre I860 erscheint auch eine herz. Münzstätte zu Judenburg (Archiv LX, 107 N. 38). t) Über die Thätigkeit dieser Münzbeamten !■ oben S, 124. §. 13. — 311 — Lande Steier immer weiter ausbreiteten. H. Ernst befahl 1409 gelegent lich der Verpachtung der Gräzer Münze, die Gräzer Pfenninge, die noch vor einem Jahrh. zu l 1 /^ Wiener gerechnet worden waren, „nach Korn, Wag und Aufzahl' wie zu Wien zu schlagen, und H, Friedrich

ihrer Erhebung in den Rcichssürstenstand durch K. Sigmund (1436) u. a. auch die Münz hoheit, sie prägten jedoch, wahrscheinlich zu Cilli selbst, nur Pfenninge nach Wiener Vorbild.***) Maut- (oder Zoll-) Regal. Das Wort theloneum wurde wie in Österreich so auch in Steier ursprünglich in verschiedenem Sinne gebraucht: es bedeutete sowohl Berkaufsabgabe (Berkaufszoll) bei größeren Umsätzen, vom Käufer und Verkäufer zu zahlen, als auch Abgabe von den Verkehrs-- Mitteln (Wagen, Saumthieren), welche den Charakter

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Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 27 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
zu unterstützen. Der Magistrat hat hierüber die umfassendsten Erhebungen eingeleitet und in der That gegen eine Anzahl von Personen, welche ohne Besitz irgend einer Concession ihre Dienste zur Bersassung von Majcstätsgesuchen und anderen Schriften anboten, die Amtshandlung eingeleitet. Der Wiener Magistrat hat weiters an die säinmtlichen Inhaber von Privatgeschäftskanzleien ein Decret des Inhaltes erlassen, daß sie sich hinsichtlich ihrer Thätigkeit strenge innerhalb der Grenzen der denselben ertheilten

seiner Dienste als seinen Wirkungskreis überschreitend unter Strafandrohung zu untersagen. Endlich haben auch die k. k. Bezirkshauptmannschastcn in Sechshaus, Hernals, Korneuburg und Bruck a. d. Leitha im September d. I. von der k. k. mederösterreichischon Statthalterei die gleiche Weisung erhalten, wie sie schon im Mai d. I. an den Wiener Magistrat ergangen ist. Indem nun der Ausschuß die Mitglieder der niederösterreichischcn Advocatenkammer von diesen Verfügungen

der k. k. niederösterreichischen Statthalterei in Kenntniß setzt, richtet derselbe an die geehrten Herren Collegen das Ersuchen, die positiven Wahrnehmungen, welche sie hinsicht lich der Uebergriffe und Mißbräuche seitens der Agenten machen, von Fall zu Fall dem Wiener Magistrate, respective der compEtenteu !. k. Bezirkshauptmannschaft mitzutheilen, Fälle von Winkelschreibereien auch den Gerichten bekannt zu geben, welche über Veranlassung des gefertigten . Ausschusses in neuerer Zeit in wiederholten Fällen mit empfindlichen Be strafungen

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