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Libri
Anno:
1889
Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Pagina 401 di 446
Autore: Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Luogo: Wien
Editore: Perles
Descrizione fisica: XII, 433 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Segnatura: II 107.537
ID interno: 203183
hat das kgl. bairische Staatsministerium des Innern, wie mittels 74S ItotthaUerei-Kundmachung vom 27. Jänner 1887, Nr. 1943 für Tirol und Vorarlberg verlautbart worden ist, mit Kundmachung vom 22, Jänner 1887, Z. 16878, nachstehende Verfügungen getroffen: K 1. Die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh, sowie von Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern aus Oesterreich-Ungarn und dessen Hinterländern ist, soweit nicht nachstehend Ausnahmen begründet sind, bis aus Weiteres verboten

. H 2. Den Wirthschaftsbesitzern in den Grenzbezirken gegen Oesterreich ist ausnahmsweise gestattet, Nutz- und Zuchtvieh, welches aus notorisch seuchenfreien österreichischen Grenzbezirken stammt und nicht für den weiteren Handel, sondern zur Weide oder Einstallung innerhalb des inländischen Grenzbezirkes bestimmt ist, aus Oesterreich nach Baiern einzuführen. Was als baierischer, beziehungsweise österreichischer Grenzbezirk zu gelten hat, bemißt sich nach den desfalls von den kgl. Regierungen, Kammern des Innern, getroffenen Anordnungen; etwaige

Aenderungen sind durch die Genehmi gung des kgl. Staütsministerinms des Innern bedingt. Jede solche Einfuhr ist an nachstehende Bedingungen und Beschränkungen gebunden: 1. .Es darf nur Nutz- und Zuchtvieh der in den Grenzgegenden bekannten österreichischen Landschläge zum eigenen Wirthschastsbedarfe des Einführenden em- u geführt werden. Das Einbringen von Rindvieh zum Zwecke der Schlachtung oder des weiteren Handels ist verboten. Die Zahl der Thiere, welche .eingeführt werden dürfen, richtet

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Libri
Categoria:
Economia
Anno:
1922
Bericht des Ausgleichverwalters zur Ausgleichstagsatzung am 8. Jänner 1922 : an das kgl. Tribunal für Zivil- und Strafsachen in Bozen
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Pagina 9 di 17
Autore: Schlesinger, Rudolf / der Ausgleichsverwalter im Ausgleiche der Tiroler Vereinsbank: Rudolf Schlesinger
Luogo: Bozen
Descrizione fisica: 12 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: k.Tiroler Vereinsbank;s.Ausgleich <Recht>;z.Geschichte 1922;f.Bericht
Segnatura: III 7.949
ID interno: 187729
der Umwechslungunterzogen wurden, fand nicht statt und konnte nicht slattnnden, da ja die Industrie- und Hanclelsbank vor restloser Be zahlung der Krie:gsanleihen die Titres nicht zur Verfügung stellte. Ks ist klar, dass die Bezahlung der Kriegsanleihe mit den Geldern der Einleger bezahlt wurden. Ebenso klar ist, dass die Bank Eigentümerin der nun voll bezahlten Kriegsanleihen ist. Die Bezahlung der Kriegsanleihen erfolgte vor Erscheinen des kgl. Gesctzesdekreies vom 21. Juli 1921 und gese-hah daher nicht unerlaubt

Hindernisse entgegen und zwar ' a) das Moratorium für Kriegsanleihebelehnungsschulden, dessen Aufhebung im Interesse der Bankgläubiger erlangt werden müsste. b) die Tatsache, dass sich die Kriegsanleihepapiere der Bank in Wien befinden. Diese im Auslande liegenden Papiere wurden zwar hier angemeldet. Die Ueberbringung derselben hie- h'er kann aber nur auf dem legalen Wege durch die kgl. ital. Mission in Wien erfolgen, welcher Weg allein zur Abstempelung der Papiere führen kann, welch letztere

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