Jakob Fugger und der Streit um den Nachlaß des Kardinals Melchior von Brixen
Pagina 35 di 40
Autore:
Pölnitz, Götz ¬von¬ / von Götz Freiherrn von Pölnitz
Luogo:
Tübingen
Descrizione fisica:
S. [223] - 294
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Aus: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken ; 30. - Xerokopie
Soggetto:
p.Fugger, Jakob <Kaufmann, 1459-1525>;p.Melchior <Brixen, Bischof>;s.Nachlass
Segnatura:
II 75.664
ID interno:
184850
Auch zu Hungern, Dalmacien, Croacien etc. Kunig, Ertzhertzog zu Osterreich, Hertzog zu Burgundi, zu Brabant vnd Pfallenntzgraue etc. Bekennen offenlieh mit disem brief fur vnns vnd vnser Erben vnd tun kund allermenigelich. Nachdem wir vnns mit dem Erwirdigen Cristoffen Bischofen zu Brich äsen, vnserm Fürsten,--- Rate vnd lieben andechtigen, ettlicher spenn vnd Irrung halber, so von wegen dreyer Hauptschuldbrief vnd einer namhafften Summa gelts, dar Inne angezeigt, von weyland hern Melichor der heiligen
nach Lanndtleufftger gewonheit vnd vbung im Heiligen Reiche vnd des Hauß Österreichs aller krefftigisten vnd bestendtlichisten sein oder beschehen sol, kan vnd mag, verkaufft vnd verschriben haben Vnd tun das für vnns vnd vnser Erben wissentlich incraft diß briefs Also vnd in der gestalt, das ein yeglicher vnser gegenwurttiger vnd kunfftiger Ambt- man zu Toblach demselben Bischof Cristoffen seinen nachkummen vnd Stifft auf die Heiligen Weyhennachten nechstkummend vnd hinfur alle Jar Jerlichs vnd yedes Jar besunder
in ewig zeit auf ein yede Weyhennachten Fünfhundert guldin Reynisch ewigs Zynnß auf desselben von Brichssen oder seiner nachkummen genugsam quittung von allen vnd yegclichen nutzen, Rennten, gulten, gefeilen vnd einkummen der gemelten Zoll, Ambt vnd gericht, die dann Ime vnd seinem Stifft mit allen Iren zu vnd eingeherungen darfur incraft vnd mit disem brief verpfenndt, versetzt vnd zugestelt sein sullen von vnser vnnd vnser Erben wegen on allen