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Autore:
Ohmann, Fritz / von Fritz Ohmann
Luogo:
Leipzig
Editore:
Duncker & Humblot
Descrizione fisica:
XI, 342 S., 2 Bl. : graph. Darst., Kt.
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Teilw. zugl.: Bonn, Univ., Diss., 1908
Soggetto:
p.Thurn und Taxis <Familie> ; s.Post ; z.Geschichte 1489-1516
Segnatura:
I 329.354
ID interno:
591020
Wenn demnach in den Dokumenten von 1425 Beförderung per caballarium postarum vorgesehen wird, so haben wir zunächst nur das Recht, Pferderelais anzunehmen. Es scheint, als ob die Organisation von Botenrelais, sowohl 1388 wie 1428 ziemlich ein wandfrei bezeugt, nur sekundäre Bedeutung gehabt habe. Man könnte sagen: nur bei mehreren sich folgenden Boten hat die Aufforderung, Tag und Nacht zu reiten, Sinn. Aber es ist ja auch gar nicht gesagt, dass der Bote 48 und mehr Stunden nicht aus dem Sattel
soll. Es handelt sich ja nur um kürzere Reisen, und warum soll ein Bote nicht auch eine Nacht durchreiten können, zumal wenn er, wie das eine Dokument besagt, erst gegen Abend abreitet? Für frische Pferde und kürzere Pausen an den Stationen ist ja ohnehin gesorgt. Gemeint ist vor allem, der Bote soll nicht die ganze Nacht im Quartier liegen. Auch in den Reisehand büchern des IG. Jahrhunderts unterscheidet man Reisen „auf der Post“, d. h. solche, bei denen eventuell auch des Nachts postiert
heintzn Mösl gesChikht vnd in abgefertigt“ am 15. Dezember 1499, nachmittags 4 Uhr, „ist widerkumen am Weihnacht abend.“ 3 ) (Möglicherweise be nutzte auch er untergelegte Pferde, wie z. B. 1496 einmal ein Bote von Innsbruck nach Wien beordert wird, „der tag vnd nacht Eylennds postieren“ soll 4 ). Es bleibt also dabei: die Dokumente von 1425—27 beweisen nur das Bestehen von Posten im Sinn eines Systems von Pferde relaisstationen, das freilich durch den Einfluss der Staatsgewalt eine höhere