¬Die¬ Traditionsbücher des Hochstifts Brixen : vom zehnten bis in das vierzehnte Jahrhundert.- (Acta Tirolensia ; Bd. 1)
B.Brunos entgegen. Sie füllen Lage fol. 163—169 und Lage fol. 143—150 bis fol. 145. Hier ist von einer chronologischen Aufeinanderfolge im Codex auch nicht im mindesten die Rede. Von-Cod. n. 591—601 z. B. herrscht gleiche Hand und Tinte; diese Reihe entspricht aber den Nummern 597,630,604 b ,611,613,591 l> unserer Edition. Das früheste Stück gehört in die Zeit von c. 1269, das späteste in das Jahr 1276, also kann diese ganze Reihe im Codex erst nach dieser letztem Zeit nach Vorlagen eingetragen worden
sein. Der Schluss, alles im Codex noch weiter folgende müsse dann auch erst nachträglich aufgezeichnet sein, ist jedoch in .unserm Falle durchaus nicht zulässig, denn God. n. 612, 613 (n. 601) aus der Zeit von c. 1270 — c. 1280 sind sicher gleichzeitig eingetragen, wie es der Schluss von n. 612, einem kurzen Acte, beweist: et ego magister Badmarus interfui et notavi. Von eben diesem Magister Hadmar sind dann noch Cod. n. 629 (637) von 1281 und in Lage fol. 143—150 n. 497 (641) von 1282 geschrieben
der vorhandene Raum erlaubte und die Willkür der Schreiber bequem fand. In den noch folgenden Theilen des Codex, welche die letzten Zeiten des 13. und die zwei ersten Decennien des 14. Jahrhunderts umfassen, macht sich nun entschieden eine gleichmässigere und geregelte Führung des Traditionsbuchs bemerkbar. Es herrscht von nun an eine nur wenig unterbrochene chronologische Ordnung in der Reihenfolge der Stücke im Codex. In Lage fol. 143—150 beginnen mit fol. 14.5' n. 514 die Stücke aus der Zeit nach Bruno
und reichen bis fol. 150 n. 533, während die Rückseite dieses letzten Blattes der Lage zu Nachträgen aus der Zeit Brunos benützt wurde (n. 534—536 = Ausg. n. 642, 620). Hand, Tinte und Zug wechseln in allen Combiuationen dieser Factoren. N. 520 (658) ist entschieden einzige und unmittelbare Eintragung wie der Schluss des Stückes beweist: In enins rei testimonium presens scriptum huie libro appositum est. Eine Reihe von Stücken sind jedoch Abschriften förmlicher Urkunden und wir haben eben überhaupt
und ihnen gegenüber zeigt sich die Regelmässigkeit in der Aufzeichnung unter den Bischöfen Landoif (1296—1300) und Johann II. (1300—1306) in noch höherem Grade darin, dass hier ein Schreiber hauptsächlich die Führung des Traditionshuches besorgt. Die Hand, welche die letzten Traditionen unter Bischof Heinrich V., n. 532, 533, 565, 566, 573 (Ausg. n. 671, 674,676, 672,675) eingetragen, schreibt fast alle Traditionen unter Landoif (Lage fol. 157, 158 n. 567—569, 572, Lage fol. 170, 172 n. 635, 636, Lage fol. 151