Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
. Das steuerfreie Noten- kontingent wird von 400 auf 600 Mill, erhöht und die Gewinnbeteiligung der beiden Staaten dahin abgeändert, daß die Dividendengrenze von 6°/« weg- fällt, aber nach Überschreitung der Dividende von 7°/„ der Anteil der beiden Staaten auf drei Viertel des Restes steigt. Die Bank wird verpflichtet, „mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß der im Kurse der ausländischen Wechsel .zum Ausdruck gelangende Wert ihrer Noten entsprechend der Parität des gesetzlichen Münzfußes der Kronenwährung
dauernd gesichert bleibt'. In der Tat hatte die Bank seit 1892 allmählich die Beherrschung des Devisenmarktes, die zur Aufrechterhaltung der Goldparität erforderlich war, erreicht. Im Durchschnitt stiegen die fremden Devisen nicht mehr als V2°/o über die Parität. Ende November 1913 belief sich der Notenumlauf der Bank auf 3.239,940.000 K, der Goldschatz derselben auf 1.228,979.000 X, die in Gold zahlbaren Wechsel aus 60,000.000 X, die Silbermünzen auf 253,475.000 1!. Als 1914 der Weltkrieg ausbrach
, war man dem rechtlichen Übergang zur Barzahlung wieder nahe, der Krieg machte diesem Plan ein Ende. Durch ksl. Verordnung vom 4. Äug. 1914 wurde eine Reihe von Artikeln des Bankstatutes außer Kraft gesetzt. Die Darlehen an die Regierungen wurden in drei verschiedenen Formen erteilt: 1. Lombarddarlehen (Darlehen gegen Handpfand) gegen Hinterlegung neugeschaffener Goldfchuldver- fchreibungen beider Staatshälften, insgesamt 2807-5 Mill. K. 2. Darlehen gegen Wechsel (eskontierte Wechsel, Warrants und Effekten), insgesamt