Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
wichtigerer Kriegsangelegenheiten blieb dem geheimen Rate und später der geheimen Konferenz vorbehalten.**) In der von K. Ferdinand mit Zustimmung seiner Söhne am 25. Febr. 1554 befchlofsenen Hausordnung teilte er die österreichischen Erblande derart, daß K. Maximilian, abgesehen von Böhmen und Ungarn, Öfter- reich unter und ob der Erms, Eh. Ferdinand Tirol und die Vorlande, Eh. Karl Steier, Kärnten, Krain, Görz, Jsterreich und Trieft erhielt.***) Nach K> Ferdinands Tode (25. Juli 1654) wurde
diese Teilung wirklich durchgeführt. Die Erzherzoge Ferdinand und Karl errichteten selbständige Hofhaltungen und Zentralstellen in Innsbruck und Graz. In dieser Stadt entstanden eine Hofkanzlei, Hofkammer und Geheimrat für die innerösterreichischen Länder, im Jahre 1578, als Eh. Karl mit dem ewigen Generalrate der windischen und kroatischen Grenzen betraut wurde, ward auch ein innerösterreichifcher Hofkriegsrat in Graz errichtet, f) In Tirol standen unmittelbar unter Eh. Ferdinand das Regiment