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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1948
Südtirol im Jahre 1947 : eine Zusammenstellung der ""Südtiroler Monatsberichte"" vom Jänner bis Dezember 1947.- (Unterlagensammlung "; 17)
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Pagina 79 di 126
Autore: Gesellschaft der Freunde Südtirols / hrsg. von der Gesellschaft der Freunde Südtirols
Luogo: Innsbruck
Descrizione fisica: 131 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Südtirol ; s.Politik ; z.Geschichte 1947
Segnatura: III 104.499/1947 ; D III A-3.683/17 ; III A-3.683/17
ID interno: 174656
Zusammenhänge.. Die Sonderregelung Nord- und Südtirol hat in der j Geschichte ein Vorbild in der . Art, wie die Ver- 1 , hältnisse des Kantons Genf geregelt wurden. Aus = j den vorgenannten Gründen erscheint es daher not- [I wendig und zweckmäßig, sich mit diesem Vorbild I näher zu befassen: Genf und die Freizonen Im Zuge der durch die napoleonischen Kriege bedingten Regelung der europäischen Verhältnisse .wurde Genf im Jahre 1814 zum • Schweizer Kanton erklärt. Die Schweiz hatte versucht, die Abtretung

ge- handhabt, daß der Handel Genfs mit den Zonen : zollfrei durchgeführt wurde, während die Einfuhr aus <len Zonen nach Genf durch die Schweizer und kantonalen Zölle belastet blieb. Es muß Jedoch j bemerkt werden, daß diese Zölle damals sehr ge- ‘ ring waren und kein wesentliches Hindernis dar- ■ stellten. . Im Jahre 1849 wurden die Kantonszölle aufgehoben ; und für die gesamte Schweiz ein einheitliches Zoll regime errichtet. Diese Maßnahme, die als wesent liche Äenderung der anläßlich der Schaffung

war Anlaß zu langwierigen Verhandlungen, die zu einer Vereinbarung zwischen Frankreich und der Schweiz am 7. August 1921 führten, inhaltlich welcher das Zonenregime aufgehoben und durch be sondere Vereinbarungen ersetzt werden sollte. Die ser Vertrag trat Jedoch nicht in Kraft, da er vom Schweizer Volke in einem Referendum abgelehnt wurde, was Frankreich veranlaßte, das Zonenregime einseitig für aufgehoben zu erklären. Es folgten wie der schwierige und zeitraubende Verhandlungen, bis beide Vertragsteile

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1903
¬Der¬ katholisch-konservative Parteitag in Sterzing am 18. April 1903
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Pagina 44 di 52
Autore: Katholisch-Konservative Partei
Luogo: Innsbruck
Editore: Selbstverl. der katholisch-konservativen Partei
Descrizione fisica: 48 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Beil. zum "Andreas Hofer". - In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; s.Konservative Partei ; s.Parteitag ; g.Sterzing ; z.Geschichte 1903 ; f.Quelle ; <br />k.Katholisch-konservative Partei ; g.Sterzing ; s.Parteitag
Segnatura: 409
ID interno: 182726
zu behalten, damit der Gegner sich nicht mit uns aber gegen uns hinter der Schanze einrichten kann. Nicht als geistige Heloten sollen wir à Fremden gegenüber auftreten, damit sie uns nicht nach unserem eigenen Maßstab nach der Hand als Heloten behandeln. Ganze Tiroler sollen wir den Fremden gegenüber sein, dann kommen sie zu uns und achten unser Wesen. Der Schweizer ist und bleibt Schweizer mit Leib und Seele trotz der vielen Fremden, er ist und bleibt der Herr in seinem Hause, in seinem Vater lande

; er ist kein Deutschtümler und sehnt sich nicht nach der preußischen Pickelhaube, er ist auch kein IWIisniLsimo und liebäugelt ebensowenig mit der französischen Republik und mit dieser Politik macht der Schweizer nebenbei die besten Geschäfte. Auf Grund all dieser Ausführungen beantrage ich zu beschließen folgende Resolution: ^ . „Die konservative Partei hält unter allen Umständen fest am Landesgesetze vom 7. April 1866 und wird alle gesetzlichen Mittel ' anwenden, um demselben Geltung Zu verschaffen. Zugleich spricht

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 94 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
über haupt, also müssen nach dem landläufigen Sprachgebrauche alle diesseits des Kreuzes zu Bund weil, daher auch jene zu Taufers, Rifair und Bundweil damit einbegriffen sein. Die oben (S, 78) genannten Schweizer Historiker nehmen aber an, daß die Hoheitsrechte des Hochstiftes bzw. der Bünde über die Gotteshausleute zu Täufers im J. 1665 ersteren noch gewahrt worden seien. Erst im J. 1728 bzw. 1734 seien mit dem Ankauf der Rechte des Hochstiftes Chur ,,im Halbscheid Münstertal' durch das Haus Österreich

hatte, von einem Vorbehalte be treffs der Tauferer Gotteshausleute findet sich im Verkaufsinstrumente von 1762 nichts. Auch aus den Akten des I. St. A. konnte ich nichts über eine derartige Trans aktion, wie sie die Schweizer Historiker annahmen, entdecken, ich halte also dafür, daß die Tauferer Gotteshausleute im J. 1608 bzw. 1657 mit Tirol vereinigt wurden, was eben dem Wortlaut des Vertrages von 1657 auch durchaus entspricht. Das Jahr 1608 nennen hiefiir etmrisclie Aufzeichnungen (Foffa, Mimstertal 331) und tiro

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Libri
Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
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Pagina 69 di 114
Autore: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 108 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. 3 - 6;
Soggetto: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Segnatura: II 7.873
ID interno: 468255
” enthielt. Die österreichi schen Nationalitäten sahen in der Bestimmung des deutschen Textes des Reichsgesetzblattes als authentisch keine Verletzung der im Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger verkündeten Gleichberechtigung. Es hatte sich nämlich, die juristische Unmöglichkeit erwiesen, alle zehn verschiedensprachigen Ausgaben als authentischen Wortlaut gelten zu lassen. In ähnlicher Weise bezeichnet die Verfassung des deutsch-französischen Schweizer Kantons

Bern vom 4 . Juni 1893 den deutschen Wortlaut der Gesetze, Dekrete und Verord nungen als „die Ursprache” und die Verfassung des französisch-deutschen Schweizer Kantons Freiburg den französischen Text der Gesetze, Dekrete und Beschlüsse als den „Urtext”. Das für ganz Tirol bestimmte Landes gesetzblatt, in welchem sowohl die vom Landtag beschlossenen Gesetze als auch die Verordnungen der Statthalterei erschienen, wurde zweisprachig deutsch-italienisch gedruckt. Die einzelnen

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Libri
Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
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Pagina 72 di 117
Autore: Reut-Nicolussi, Eduard / Eduard Reut-Nicolussi
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 108 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich-Ungarn ; g.Italiener ; s.Minderheitenrecht
Segnatura: II 58.599
ID interno: 233973
) Textes' enthielt. Die österreichi schen Nationalitäten sahen in der Bestimmung des deutschen Textes des Reichsgesetzblattes als authentisch keine Verletzung der im Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger verkündeten Gleichberechtigung. Es hatte sich nämlich die juristische Unmöglichkeit erwiesen, alle zehn verschiedensprachigen Ausgaben als authentischen Wortlaut gelten zu lassen. In ähnlicher Weise bezeichnet die Verfassung des deutsch-französischen Schweizer

Kantons Bern vom 4. Juni 1893 den deutschen Wortlaut der Gesetze, Dekrete und Verord nungen als „die Ursprache' und die Verfassung des französisch-deutschen Schweizer Kantons Freiburg den französischen Text der Gesetze, Dekrete und Beschlüsse als den „Urtext'. Das für ganz Tirol bestimmte Landes- .gesetzblatt , in welchem sowohl die vom Landtag beschlossenen Gesetze als auch die Verordnungen der Statthalterei erschienen, wurde zweisprachig deutsch-italienisch gedruckt. Die einzelnen

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