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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 309 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 610 — i 18. bis zu seinem Tode <6. August 1374) österreichischer Kanzler. Herzog Leopold III. setzte hieraus die Ernennung seines Kanzlers Friedrich von Erdingen, Bischoss von Chur, zum Bischof von Brixen durch; Papst Gregor XI. transferierte ihn 2. April 1376; auch Friedrich blieb als Bischof von Brixen Leopolds Kanzler. Zu Anfang 1396 resignierte er und' starb 15. Juni d. I.*) Was das Bistum Chur betrifft, so gelang es Herzog Leopold III. nach der durch Papst Urban V. 1368 vollzogenen

in den Tälern Engadin, Bergell, Oberhalbstein, Dömleschg, den Herzogen Albrecht III./ Wilhelm mnd Leopold IV. von Österreich eidlich versprach, der Herrschaft zu Tirol Diener und Helfer zu- fein, auf Mahnung der Herzoge oder ihrer obersten Beamten Kriegshilfe zu leisten innerhalb des Bistums und bis zum Boden- und Walensee auf eigene Kosten, auswärts auf Kosten der Her- zöge. Überdies erneuerten die Schwörenden alle Verpflichtungen der früheren Bischöfe betreffs der Feste Fürstenburg und gelobten

Fürsten- bürg offen zu halten. Ebenso sollte der Pfleger oder Burggraf den bereit» erwähnten Eid leisten (Thommen, Urkunden zur Schweizer Geschichte aus österreichischen Archiven, II, S, 28, N. 25). ' ***) Bischof tzvhcmn II. verlieh die ihm durch den Tod Heinrichs von Neichenberg heimgefallene Feste Rotund Herzog Leopold III. Vgl. Mäher, a.a.O., I, 331. - t) Thommen, a.a.O., II, SM, N. 28g. Mäher, ä. a. O., I, SSI f., 387, 397 f. , ' § 18. — 611 — Bald nach Herzog Albrechts HI. Tode (29. August 1395

) nahmen die beiden ältesten Söhne Leopolds III., die Herzoge Wilhelm, und Leo- pold IV., im Wiener Vertrage vom- 30. März 1396 eine Verwaltungs- teilung vor, bei welcher Leopold IV. u. a. die Herrschaft zu Tirol, das Land an der Etsch und im Jnntal sowie die . Lande jenseits des Arl- .Herges erhielt. Wenn auch dieser Teilungsvertrag nur für zwei Jahre gültig sein sollte, so wurde er doch bei wiederholter Erneuerung in.den folgenden Jahren nicht wesentlich abgeändert,*) und auch der Schieds- spruch

Herzog Albrechts IV. vom 21. März 1404 beließ Leopold IV- im Besitze Tirols.**) Der Ausbruch-des Streites, um die Bormund schaff über den unmündigen Herzog Albrecht V. zwischen den Brüdern Leo pold IV. und Ernst entfremdete elfteren dem Lande Tirol. Vom März 1407 an erscheint ihr jüngster Bruder Herzog Friedrich IV. tatsächlich als Landesherr von Tirol, spätestens im Juli d. I. übertrugen ihm seine Brüder volle Gewalt über dieses Land.***) Herzog Friedrich IV. gelang es, die mächtigsten

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 120 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
des Herzogtums Österreich bis zur großen Mühel vorgeschoben wurde. ***) Herzog Otakar von Steier vermachte, da er unheilbar krank war. für den Fall seines kinderlosen Todes seinen Vetterf) Herzog Leopold V. und dessen Sohne Friedrich bei einer Zusammenkunft auf dem St. Georgen- berge nächst Enns 1186 seine Eigengüter, Ministerialen und unfreien Rittersleute sowie die unter seiner Vogtei stehenden Klöster. Nach Herzog Otakars Tode (1192) belehnte K. Heinrich VI den Herzog Leopold V. von Österreich

und dessen Sohn Friedrich mit dem Herzogtum Steier. Trotz der Bestimmung der Georgenberger Handveste, daß die Herzogtümer Öfter- reich und Steier immer von demselben Nachkommen Herzog Leopold V. (bezw. I.) beherrscht werden sollten, und trotz der Mitbelehuung Friedrich's, des Sohnes Leopold's V., erhielt nach des letztern Tode (1194) Friedrich als älterer Sohn nur das Herzogtum Österreich, Leopold, der jüngere, das Herzogtum Steier.ff) Aber schon 1198, nach dem Tode Herzog Fried- rich's I., erlangte Herzog

Leopold I. von Steier von dem in Zwiespalt rr- wählten K. Philipp unschwer auch die Belehnung mit Österreich, wodurch die Personalunion beider Herzogtümer wiederhergestellt ward.fff) Herzog Friedrich II, von Österreich (I. von Steier) gab zuerst dem Ennsgebieie südlich der Donau (dem ehemaligen Traungau) ohne förmliche Abtrennung desselben vom Herzogtum Steier in gewisser Beziehung eine Sonderstellung, indem er einen herzoglichen Schreiber zu Enns (scriba ducis in Aneso) ein setzte, der seit 1240

von Braunau. ^ Nordwestlich von Eferding. — Eine Schwester des letzten Grafen El- bart III. von Formbach scheint Gemali» Wernhart's von Julbach und Stamm- mutter der spcitern Schannberge gewesen zu sein (Strnadt, Peuerbach 201s.). ***) Strnadt, Geburt 88 s. f) Elisabeth, Tochter des Markgrafen Leopold II. von Österreich, vermählt mit dem Markgrafen Otakar II. von Steier, war H. Otakars Urgroßmutter. ff) Der wahrscheinliche Grund lag in dem Wunsche Leopold's V.. beide Söhne mit Ländern zu versorgen

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 308 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
und des erfteren Sohne Stephan d. I., Friedrich nnd Johann von Bayern leisteten im Frieden zu Schärding (29. Septem ber 1369) gegen Entschädigung von 116.000 sl. gleichfalls Verzicht auf Tirol; die Herzoge Albrecht III. und Leopold III. von Listerreich ver- pflichteten sich u. a., Markgräfin Margareta, die frühere Herrin Tirols, zur Verzichtleistung auf Kufstein, Kitzbühel und die übrigen Güter in Bayern, die ihr als Wittum verschrieben waren, zu bewegen. Rattenberg wurde stillschweigend als zu Bayern gehörig

., ist ein ausdrücklicher Verzicht nicht bekannt.***) Der größte Vorteil, den der auf diese Weise gesicherte Erwerb Tirols den Habsbur? gern brachte, bestand darin, daß es durch seine geographische Lage die sc» nötige Verbindung der östlichen Herzogtümer, wo der Schwerpunkt der habsburgischen Macht lag, mit den Besitzungen dieses Hauses in Schwa- ben und Elsaß ermöglichte. Der letztwilligen Verfügung Herzog Rudolfs gemäß stellten die Herzoge Albrecht III. und Leopold III. dem Bischöfe Albrecht von Trient Stadt und Burg

.. ©tftffäjttft-jn ti» Land 'Tiro l bei der EM jed erman n mit.aanzer Macht auf eigene KöstM'M verteidigen sS.'November 1365, Trient).*) In der Neuberger Realteilung des österreichischen Gesamtbesitzes vom 25. September 1379 erhielt Herzog Leopold III. unter anderen Ländern auch die „Grafschaft und Herrschaft zu Tirol mit dem Land an der Etsch und in dem Jnntal', welche er schon vorher verwaltet hatte.**) Nach Leopolds Tode (9. Juli 1386) übertrugen seine vier noch sehr jungen Söhne ihrem Oheim Herzog Mbrecht

III. im Wiener Vertrag vom 10. Oktober 1386 die Herrschaft über ihre Lande.***) Gleich Rudolf IV. waren auch die Herzoge Leopold III. und Albrecht III. mit Erfolg bestrebt, die Besetzung der Bistümer Brixen und Schur entscheidend zu beeinflussen. Nach Bischof Matthäus' von Brixen Tode (27. Oktober 1363) wurde allerdings auf Wunsch Kaiser Karls IV. Lambert von Born von Papst Urban V. zum Bischof von Brixen providiert, nach dessen Versetzung auf den Bischofssitz von Speier gelang es jedoch Rudolf

d. I. seine Zustimmung gab (Hub er, Rudolf IV., 142; Egg er, Geschichte Tirols, I, 414). Die Herzoge von Osterreich waren aber damals nicht in der Lage, den hiemit erlangten Rechtstitel zu realisieren; erltlö, Feber 1373 trat ihnen Franz von Carrara dije erwähnten Festen und Städte samt Primär (Fiera di Primiero) und den Hoheitsrechten über die Schloh- Herren des unteren Valsugana ab (Egger, a.a.O., I, 428, Ambrosi, a.a.O., I, 166f., M. Mayr in: ZDÖAV, XXXVIII, 82). Herzog Leopold verpfändete die erwähnten Objekte

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Pagina 63 di 85
Autore: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 80, [4] S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.389
ID interno: 87771
Karls Sohn, Kaiser Ferdinand II., in dessen Besitz nach dem Tode Kaisers Matthias 1619 neben Böhmen und Ungarn alle altösterreichischen Lande mit Aus nahme Tirols und der Vorlande vereinigt wurden, hat dann Kraft seiner kaiserlichen königlichen und landesfürstlichen Gewalt in seinem Testamente vom 10. Mai 1621 diese Grundsätze für alle seine Erbkönigreiche, Erzherzogtümer, Fürstentümer, Land und Leute angeordnet und auch seinen Bruder Leopold von der tirolischen Linie vermocht

. Durch die Thronfolgeordnungen Ferdinands II. war die Periode der Länder teilungen in den altösterreichischen Ländern tatsächlich abgeschlossen, aber nur tatsächlich, denn theoretisch hat noch Leopold I. die Möglichkeit einer Länder teilung vorgesehen. In seinem Testamente vom 26. April 1705 ordnete Leopold mit Einwilligung seines erstgeborenen Sohnes Josef an, daß sein zweitgeborner Sohn Karl für den Fall, als er aus dem spanischen Erbfolgekrieg nicht eines der spanischen Königreiche erhalten

Leopolds verlor seine Bedeutung. Im Jahre 1700 ist mit Karl IL von Spanien der Mannsstamm der spanischen Linie der Habsburger erloschen. Auf die Einzelheiten der spanischen Erbfolgefrage kann hier nicht eingegangen werden. Es sei nur erwähnt, daß Kaiser Leopold I. als das Haupt der österreichischen Linie der Habsburger auf das Erbe der spanischen Habsburger berechtigten Anspruch erheben konnte und erhob. Die Auseinander setzung erfolgte aber nicht auf Grund des Rechtsbestandes, sondern durch Waffen

gewalt. Volle 13 Jahre (1701—1714) rangen die Habsburger um das spanische Erbe, aus dem sie in den Friedensschlüssen von Utrecht (1713) und Rastatt (1714) nur die Niederlande und Mailand, Neapel und Sardinien retten konnten. Leopold I. und sein erstgeborner Sohn Josef I. übertrugen in der sogenannten cessio monarchiae Hispanicae vom 12. September 1703 ihre Erbansprüche auf die spanischen Königreiche an Leopolds zweiten Sohn Karl. Ähnlich wie bei der Länder teilung zwischen Karl und Ferdinand 1521

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 536 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- 1064 - § 18 Münzfuß und das jedem Mllnzherrn zugebilligte Quantum der zu Prägen- den Scheidemünze immer wieder übertreten wurden, während alle Re- gierungen von der Prägung der guten Taler abgeschreckt waren, da man diese doch gegen Aufgeld an die Metallhändler verkaufte. Durch die süd- deutsche Münzverschlechterung wurde auch die kaiserliche Regierung zur Nachahmung veranlaßt.^) Im März 1659 befahl K, Leopold I. die Ausprägung von Kreuzern, Zweikreuzern, Groschen (3 Kr.). Sechs-, Zehn

- und Fünfzehnkreuzerstücken von verschiedenem Schrot und Korn, aber „alle diese Sorten auszubringen auf 19 fl. 30 kr. aus der Wiener Mark', d. i. 16 l / 4 fl. aus der kölnischen Mark, somit 20°/» schlechter als der Reichsfuß (13V- fl. aus der feinen Mark). Dem Beispiele des Kaisers folgte Eh. Ferdinand Karl, Landesfürst von Tirol (1646—1662). Nach dem Tode des letzten kinderlosen Landessürsten, Eh. Siegmund Franz (25. Juni 1665), wurde K. Leopold Landesfürst Tirols. Während des Türkenkrieges 1663 und 1664 wurde die vom geldbedürftigen

zu 90 Kr., 12 auf die Mark fein, geprägt. Der Species- taler kam auf 120 Kr. oder 2 Gulden zu stehen*). Auch K. Leopold erhöhte mit Patent vom 28. Sept. 1692 den Wert seines Talers ans 2 sl. Da in Osterreich 9 3 /, Taler aus der feinen Kölner Mark hervorgingen, so wurde dieselbe hier zu 18 fl. 34 2 /, kr., die Wiener Mark zu 11'/, Taler, d. i. 22 sl. 17V 7 kr., verinünzt.**) War nun auch eine annähernde Übereinstimmung des österreichischen und Leipziger Fußes hergestellt, so suchten doch bald wieder zahlreiche

Reichsstände an der Münze leichten Gewinn zu machen, sie schlugen elende Münzsorten nach Art der Kipperzeit, mit denen die österreichischen Lande überschwemmt wurden. Hiezu kam die Passivbilanz des österreichi- schen Handels, da bei dem unentwickelten Stande der Industrie dieser Lande der Wert der eingeführten ausländischen Gewerbserzeugnisse den der ausgesührten Rohstoffe bedeutend überstieg. Der von K. Leopold 1702 einberufene Generalmünzkonvent der ksl. Münzämter beschränkte *) Schröder-Künßberg', 925

6
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 92 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 174 — i-10. oder Zustimmenden ober doch ein Theil derselben erscheinen seit 1281 als Mitbesiegler der landesherrlichen Urkunden. Von Einräumung des Rechtes der Ratertheilung an andere Stände als die Landherrm, so z. B. an den Stand der landesfürstlichen Städte sowie an den der Ritter und Knechte, deren sociale Machtstellung sich mittler- weile gehoben hatte, finden sich schon im 13. Jahrh. vereinzelte Spuren. Von H. Leopold VI. wurden bei Feststellung der Maut zu Stein außer den Ministerialen

es mit Ausnahme der Herzoge selbst keine weltlichen Fürsten. ihm Schwind und Dvpsch, N. 103. ttt) Lichnowsky-Birk IV, N. 319. §.10. — 175 — Von der Erbverbrüderung, welche die Herzoge Rudolf IV., Albrecht III. und Leopold III. mit K. Karl IV., K. Wenzel von Böhmen und Markgraf Johann von Mähren 1364 zu Brünn schloffen, sagen die vertragschließen- den Herrscher, daß dieselbe „nach Rat, Willen und Gunst aller unserer Fürsten, Landherren, Ritter und Knechte, Bürger und Landsassen in allen unsern Landen

und Städte bis zur Abstellung des Friedens- buches zu nichts verbunden, d. h, der Eide gegen ihn ledig sein sollen.f) Der Schiedspruch von 1404 endlich, durch welchen die Herzoge Leopold IV. und Ernst die Streitigkeiten zwischen den Herzogen Wilhelm und Albrecht IV. beilegten, ermächtigte zur Ausübung des Widerstandsrechtes gegen jenen der beiden Herzoge, der den Spruch verletzen und Geuugthuuug zu leisten sich weigern würde, in gleicher Weise alle Räte, Prälaten, Landherren, Ritter, Knechte und Städte

der Herzoge Leopold IV. und Ernst von 1404, durch welchen dieselben im Berein mit 12 Räten die Streitigkeiten zwischen den Herzogen Wilhelm und Albrecht IV. ausglichen, wurde für den Fall der Verletzung des Spruches durch einen der beiden Herzoge und der Nicht- annähme der vom Berletzer angebotenen Genugthuung seitens des Verletzten *) Schwind und Dopsch, N. 114. **) Lichnotvsky-Birk, IV, N. 556, 557, 564—566, 5/0, 572—574, 577, 580—582, 588, 589. ***) Schwind und Dopsch, N. 103. t) A. a. O. N, 117

7
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Pagina 57 di 386
Autore: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Tempsky
Descrizione fisica: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.074
ID interno: 75617
Vorlanden die Anwesenheit eines Herzogs nothwendig war, fast immer dieser mit ziemlich ausgedehnten Befugnissen abgesendet wurde. Aber auf die Dauer begnügte sich Leopold mit dieser Stellung nicht Er verlangte eine Theilung der österreichischen Länder oder wenigstens völlige Gleichstellung mit seinem Bruder in Beziehung auf Beehte und Einkünfte, während Albrecht solchen Forderungen mit Hin weisung auf das Herkommen entgegentrat. Da aber Leopold auch vor offener Gewalt nicht zurückzuschrecken

schien, so gab Albrecht seinem Verlangen Schritt für Schritt nach. Am 25. Juli 1373 schloss Albrecht mit seinem. Bruder auf die Dauer von zwei Jahren einen Vertrag, durch den er wenigstens eine Theilung der Verwaltung und der Ein künfte zugestand. Es sollte Albrecht während dieser Zeit alle Beamten in Österreich und Steiermark, Leopold in Tirol, den Vorlanden und Krain ernennen, die Einkünfte aber zwischen beiden Herzogen gleich getheilt werden. Letzteres galt auch von Kärnten, wo damals die oberste

getheilt wurden (Realtheilung). Albrecht erhielt nur noch Österreich unter und ob der Enns mit den Gebieten von Steyr, Hallstadt und Ischl, aber ohne Wiener-Neustadt, Leopold alle übrigen Länder, also Steiermark, Kärnten, Krain, (österreichisch) Istrien. Feltre und Belluno, 1 ) Tirol und die Vorlande und dazu noch 100.000 Ducaten. Falls der eine Zweig in männlicher Linie abstürbe, sollten seine Besitzungen an den anderen fallen. Wenn einer von ihnen minderjährige Kinder hinterließe

von allen Ländern führte, wurde die ehemalige Einheit der habsburgischen *) Diese Städte hatten die Herzoge 1373 als Verbündete des Franz von Carrara, Herrn \on Padua, in einem Kriege mit Venedig erworben, doch verpfändete sie Leopold III. 1386 an Carrara.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Pagina 31 di 386
Autore: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Tempsky
Descrizione fisica: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.074
ID interno: 75617
Adalbert 1* 1055 Ilg-v. Schwaben Markgrafen v. Österreich Ernst, f 1075 I I Leopold Tl. t 1096 Kais. Heinrich 1Y. : Mkgf.Otn.knr IV. v. Stcior Elisabeth Leopold II f. 2. Ocm. v. Agnes l.Geirt. Friedr. I. Hg. v. Schwab' ■—; a. Heil. tll36 -—' Leopold d. starke Otakar V. Otakar YI. i' 111)2 (erloschen) ' VrVf.dneliII.Hg. Kais. Konrad tjl Leopold IV. Otto f 1158 Heinrich] I.Juso- fr' Friedrich L t 1141 Bischof n.irgott f 1177 ' f 111)0 I Hg.v.Uniern v. Freisinn

; • , n . L(: °l' >Un ' ' 1 LI ' J K. Heinrich VI. Friedrich 1. Leopold VI. t 1197 — 1 1198 t 1230 K. Frm<hT^?I. Ili'iisr.f 1228 Friedr. 11.•(• Ì24(i Margareta i 1250 d. Sti'eitbare ■ . ,,, T- 77 ~ . in l.hhe verni, iv p. Heinrich \ II. Hg.v.Mndling erloschen) Wladishiv v. Mn.hr. 1. Gem. Gertrud ^^jienmum v.Hnd. (in. v. Öst. 12-1R—50) V 124i . — Ulrichs III. (rem. Agnes Hg. v. Kärnten Friedrich v. Baden-Österreich t i2i;s K'ni-ü(ft7 i 12Ö4 Konra»Jj^ t 1268J (Hiebe S. 19.) l ) pp.r iiobiles tluc.ntus enruiitlem eomiles et hamiief

9
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Pagina 54 di 386
Autore: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Tempsky
Descrizione fisica: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.074
ID interno: 75617
alte Trieb germanischen Lebens nach Ausbildung- erblichen E e c h t e s' J ) doch auch liier geltend. Schon früh wurde es Kegel, dass diese Würden vom Vater auf den Sohn übergiengen, und auch in Österreich haben sich die Babenberger bis zu ihrem Erlöschen im Jahre 1246 im Besitze des Landes behauptet. Doch folgte auf Leopold III. (1095—1136) nicht sein ältester Sohn Adalbert, der allerdings kränklich gewesen zu sein scheint, und auch nicht der zweite, Heinrich, sondern zunächst der dritte, Leo

getheilt wurden. In Österreich gieng man auch unter den Habs bürg ern 3 ) anfangs nicht so weit. Aber dem Grundsätze, dass alle Glieder des Hauses auf Waitz, 7, 9. 2 ) Dass Leopold VI. 1198 seinem Bruder Friedrich I, folgte, ist kein Beweis dagegen, weil der König Philipp, dem Otto IV. als Gegenkönig gegenüberstand, den mächtigen Babenberger zu gewinnen suchen musste. 8 ) Stammtafel der älteren Habsburger in Österreich: Rudolf t 1291 deutscher Kg. seit 1278 Johann Parricida f 1309 Albreeht I. f 1308

Hartmann f 1281 Rudolf II. f 1290 deutscher Kg. seit 1298 Kudoif Ill .f 1307 Friedrich + 1330 Leopold Albrecht II. Heinrich Otto Kg.v.Bölim. s. 1306 dentsch.Kg. s.1314- f 1326 f 1358 1 1327 ^Frolli. Rudoil'lV, d. Stift. Fried ridi 1,1. Albrcchtlll. Leopold III. ' t 1365 t 1362 f 1395 f 1386 Albrechi IV. Wilhelm Leopold IV. Ernst d.Eiserne Friedrieh IV + 1404 f 1401» t 1411 fl424 mit der leeren ir 'ti'sfilo t 14-89 Albrecht V. + 143!) Friedrich V. 1 1493 Albreeht. VI. ~ —> Kg.v.Böhm. u. Ungarn seit 1437

10
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Pagina 58 di 85
Autore: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 80, [4] S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.389
ID interno: 87771
Herrschalt und. größte G-ewalt' zu beanspruchen und tatsächlich hat er sich auch eine Zeit lang in dieser Stellung erhalten. Er nahm allein die Belehnungen vor und traf Regierungsentscheidungen ohne Zuziehung seines jüngeren Bruders Leo pold, dessen Ehrgeiz und Tatendurst dadurch befriedigt wurde, daß, wenn in Tirol oder in den Vorlanden die Anwesenheit eines Herzogs notwendig war, fast immer dieser mit ausgedehnten Befugnissen dorthin abgesendet wurde. Aber auf die Dauer gab sich Leopold

mi t, dieser untergeordneten Stellung nicht zufrieden, sondern drang immer ungestümer auf eine Teilung des Besitzstandes, die Albrecht nicht zu hindern vermochte. Die Teilungstendenzen gelangten zunächst in verschiedenen seit dem Jahre 1373 abgeschlossenen Verträgen über die Einkünfte und die Verwaltung, sogenannten Mutschierungen, zum Ausdruck, wodurch die Gesamthand nicht aufgehoben wurde. Ihren Abschluß fanden die Tei lungen im Neüberger Vertrag vom 25. September 1379 zwischen Albrecht und Leopold, der keine bloße

Verwaltungsteilung mehr, sondern eine Realteilung darstellt mit der Schaffung zweier vollkommen selbständiger Linien. Albrecht, der Begründer der albrechtinischen Linie, erhielt Österreich ob und unter der Enns mit Einschluß der Gebiete von Steier, Hallstatt und Ischl, Leopold, der Begründer der leopol dinischen Linie, erhielt alle übrigen Länder, also Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol und die Vorlande. Für den Fall des gänzlichen Aussterbens einer Linie wurde ein wechselseitiges Erbrecht vereinbart

und in der Haus ordnung Albrechts II, vom Jahre 1355 und dem Hausvertrag Rudolfs und seiner Brüder vom Jahre 1364 niedergelegte Sukzessionsrecht, also Gesamtnachfolge mit Vorzugsrecht des Erstgeborenen. Das Haupt der leopoldinischen Linie Leopold III. ist in der Schlacht bei Sempach 1386 gefallen. Auf Bitten seiner Söhne, von denen nur der älteste Wilhelm das im Neüberger Vertrage für die Volljährigkeit vorgeschriebene Alter von 16- Jahren hatte, übernahm Herzog Albrecht III. auf Lebenszeit auch die Regierung

11
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Pagina 29 di 386
Autore: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Tempsky
Descrizione fisica: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.074
ID interno: 75617
hatte, solche zu erhalten, so beschloss er, Steiermark dem Herzoge Leopold Y. von Osterreich (1177—1194), seinem Verwandten, zu verschaffen, und zwar, wie er in der Vermlichfnlsurkunde von 1186 sagt, weil Osterreich und Steiermark, als benachbart, besser von einem Fürsten regiert würden. Allerdings konnte Ottokar über sein Land und die herzogliehe Würde nicht beliebig verfügen, weil diese Reichslehen waren und nach seinem kinderlosen Tode an das Eeicli zurückfielen. 2 ) Aber wenn er dem Herzoge Leopold

seine ausgedehnten Allodialgüfcer und seine zahlreichen Dienst mannen wie die unter seiner Vogtei stehenden Klöster vermachte, so hatte derselbe eine so feste Stellung im Lande, dass ein anderer sieh schwer als Herzog neben ihm hätte behaupten können. Doch seheinen seit 1184 auch Unterhandlungen mit dem Kaiser stattgefunden zu haben, und nachdem dieser seine Zustimmung gegeben hatte, setzte Ottokar am 17. August 1186 auf dem Georgenberge bei Enns den Herzog Leopold und dessen älteren Sohn Friedrich zu Erben

ein, indem er verfügte, dass jener von Leopolds Nachkommen, der Österreich innehätte, auch Steier mark besitzen, also beide Länder nie mehr getrennt werden sollten. 3 ) Ottokar starb schon im Mai 1192, und noch im nämlichen Monate - wurden Leopold V. und sein Sohn Friedrich vom Kaiser Heinrich VI. mit Steiermark belehnt. Doch folgte nach dem Tode Leopolds V. (31. December 1194) diesem Friedrich I. nur in Österreich, während nach 1 ) „Coniitutvx et dominium T//rotensc' kommt in diesem allgemeinen Sinne zu erst

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Pagina 59 di 386
Autore: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Tempsky
Descrizione fisica: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.074
ID interno: 75617
sollte keiner ohne Zustimmung des anderen beginnen. That sachlich ent wickelten sich dann freilich die Verhältnisse so, dass zwar Wilhelm Mit regent in Österreich wurde, nielit aber auch. Albrecht IV., der überhaupt Freund eines zurückgezogenen Lebens war, auf die Verwaltung der anderen Länder Eintiuss übte. Wilhelms ältester Bruder Leopold IV. hatte schon seit mehreren Jahren die Verwaltung der Vorlande geführt, setzte es aber am 30. März 1396 durch, dass ihm sein Bruder für die nächsten zwei Jahre auch Tirol überließ

und die gleiche Theilung der Einkünfte von den Ländern ihrer Linie zugestand. Für den Unterhalt des Herzogs Ernst, der übrigens schon volljährig und verheiratet war, sollte Wilhelm, für den Friedrichs im nächsten Jahre Leopold sorgen. Die Idee der Zu sammengehörigkeit aller Länder der leopoldinischen Linie fand darin ihren Ausdruck, dass die Vasallen und Beamten beiden Herzogen schwören und ohne Zustimmung beider nichts veräußert oder verpfändet werden sollte. Dieser Vertrag wurde wiederholt verlängert

, aber am 21. März 1404 durch einen Schiedsspruch Albrechts IV. dahin abgeändert, dass Leopold IV. auch Steiermark erhielt, wogegen er am 6. Juni seinen Bruder Friedrich zu seinem Stellvertreter in der Verwaltung der Vorlande ernannte. Albrecht IV. wurde am 14. September 1404, erst 27 Jahre alt, von der Kühr hinweggerafft, worauf für dessen siebenjährigen Sohn Albrecht V. Herzog Wilhelm die Vormundschaft übernahm. Aber auch Wilhelm schied schon am 15. Juli 1406 ohne Hinterlassung von Kindern aus dem Leben

. Dadurch wurde nicht bloß die Herrschaft über Kärnten und Krain, sondern auch die Stelle eines Vormundes und Regenten in Österreich erledigt. Nach dem Herkommen hätte diese wohl dem Herzoge Leopold IV. als dem Ältesten des Hauses gebürt, doch wurde sie ihm von seinem Bruder Ernst streitig gemacht. Beide erkannten übrigens die öster reichischen Stände, welche die Entscheidung für sich beanspruchten, als Schiedsrichter an und unterwarfen sich ihrem Ausspruche auch bezüglich der Theilung der Länder

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Pagina 297 di 386
Autore: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Tempsky
Descrizione fisica: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.074
ID interno: 75617
c) Die Restauration unter Kaiser Leopold II. 1 ) Gefährdet und wirr war die Lage des Reiches, als Leopold, von seinem Bruder Joseph II. zur Mitregentschaft berufen, nach dessen Tode (März 1790) in Wien eintraf. Seine politischen Anschauungen entsprachen im wesentlichen den von Joseph vertretenen Ideen des aufgeklärten Absolutismus. Diese waren bei ihm vielleicht noch eonsecjuenter ausgebildet. Die Reformtbätigkeit während seiner 25jährigen Regierung in Toscana bezeugt das. Allein er huldigte

, den er in allen inneren und äußeren ! ) Tgl. im allgemeinen Springer, Geschichte Österreichs seit dem Wiener Frieden 1809. 2 Bde. (1S63 und 18(15). v. Zeissberg, Leopold II. (Aligemeine Deutsche Biographia 18. Bd.). Beidtel. Geschichte der österreichischen. Staats verwaltung. 1, 413 it. und „Über österreichische Zustände in den Jahren 1740—1792', Sitzungsberichte der Wiener Akademie. 7., 9. und 11. Bd. wie Seidler, S. 170ff. 2 ) 'V gl, die von ihm in dem Briefe an seine Schwester Maria Christine vom 25. Januar 1790

ausgesprochenen Grundsätze (sein „Glaubensbekenntnis') bei À. Wolf. Leopold II. und Ilaria Christine, Ihr Briefwechsel (1781—1792) Wien 1867, S. 34 ff.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 141 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
a. a. O. ö7 f. ich Wohl setzten die deutschen Grundherren dieser Gegenden nicht wenige deutsche Bauern auf ihren Gütern an, doch haben sich deren Nachkommen nach einigen Generationen der der Zahl nach überwiegenden slovenischen Bevölkerung assimilirt sv. Krones, Die deutsche Besiedlung der östlichen Alpenländer a. a. 0.444). fff) So bestimmte H. Otakar von Steier meliorum nostrorum Consilio H. Leopold V. von Österreich zu seinem Nachfolger. — Der Standesunterschied zwischen freien Vaffalleii und Ministerialen

der Ministeriales, die der Comprovinciales (eigenen Leute von Rittersart, die zum Lande gehören***)) und der Claustrales (ritterlichen Eigenleute der vom Herzog bevogteten Klösterf)) erbaten sich vom letzten Otakar, Herzog von Steier, eine Ver- briesung ihrer Rechte, welche dem Vertrage von 1186, betreffend die Übergabe des Landes Steier au den Herzog Leopold V. von Österreich, der sog. Georgenbergerff) Handveste, einverleibt und zu deren ungeschmä- lerter Anerkennung jeder künftige Herzog verpflichtet wurde

nächst Enns fand die Zusammenkunft der Herzoge Otakar und Leopold statt. fff) Schwind und Dopfch, Urkunden N. 13. *f) A. a. O. N. 36. WiriiliSIN, Öftere. Reichs- und RcchlSgeschichtt. 18

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 197 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
auf der windischen Mark'. 1374 erfolgte der Anfall der in dieser SRarfff) sowie in Jstrien gelegenen Herrschasten des kinderlos verstorbenen Grasen Albrecht IV. von Görz an die Herzoge Albrecht III. und Leopold III- auf Grund eines Erbvertrages von 1364. fft) Doch wurden diese Gebiete dem Herzogtum Krain nicht einverleibt, sondern nur lose angegliedert; sie behielten eine gewisse Sonderstellung. Durch die Neuberger Realteilung von 1379 kam das Herzogtum Krain an die Linie Herzog Leopold's III. Infolge

der Verwaltungsteilungen, welche die Söhne Leopold's III. seit 1396 untereinander schlössen, erhielt Krain, folgende Landesherren: von 1396—1402 Herzog Wilhelm, 1402—1404 die Herzoge Wilhelm und Ernst, 1404—1406 Herzog Wilhelm allein^), 1406—1411 Herzog Leopold IV., 1411—1424 Herzog Ernst, 1424 bis 1435 Herzog Friedrich IV. als Bormund der Sohne Ernst's, 1435—1493 Ernst's ältesten Sohn, Herzog Friedrich V., seit 1440 Römischen König. Die aus die Grafen von Cilli 1418 vererbten krainifchen Herrschaften der Grafen

und Weichselberg. Da die Grafen von Görz seit K. Karl's IV. Zeit als Reichsvasallen betrachtet wurden, so waren auch ihre Herrschasten reichsunmittelbar und erterritorial, ìftf) Levee, a. a. O. 261 s. *10 Mitteilungen des historischen Vereins für Steiermark XXV, 7 s. **1-1 AÖG. XXXVI, 18 f. ■ **t) Xenia Austriaca I, 4, 56. Komatar, in: Argo, 6. Jahrg. — Schloß Adelsberg, (Arisberg, Arnberg) erkauften die Herzoge Albrecht III. und Leopold III- von Österreich 1371 von Johann von Stegberg

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 592 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
«.**) Seine Zentralisationstendenz und sein Be- mühen um Vereinfachung des schwerfälligen Geschäftsganges bewogen Joses, mit Reskript vom 11. Nov. 1784 das Deutsche als Amtssprache einzuführen; in Ungarn, wo bisher das Lateinische als Amtssprache ge° herrscht hatte, erhoben hiegegen alle nichtdeutschen Nationalitäten ein- wütigen Widerstand. Kaiser Leopold II. verfügte mit Hofrefkript vom 31. Jan. 1791 die Auflösung der vereinigten Hvsstelle in die böhmisch-österreichische Hof- kanzlei einerseits und die Hofkammer anderseits, welch letzterer

aus Wiederherstellung der alten ständischen Rechte gegenüber setzte Leopold das Jahr 1764 als Normaljahr fest, welches den Maßstab der künftigen Verfassung bilden sollte. Alle weiter gehenden ständischen Forderungen, selbst die nach freier Verfügung über die landschaftlichen Fonds, wurden abschlägig beschieden. Der Kaiser erneuerte lediglich die Landtage, Ver- ordneten und Ausschüsse nach Weise der Theresiamschen Zeit,*) den Ständen von Tirol gestattete er die Abhaltung eines offenen Landtages.**) In Steiermark

wieder eingeführt.***) Kaiser Franz Il.-f) vereinigte 13. Nov. 1792 die Hofkanzlei mit der Hofkammer, Ministerialbancodeputation und Kommerzialhofstelle, *) In Steiermark sollte die Wahl derselben kurienweise erfolgen und dem Bürgerstande ward die Stelle eines Verordneten und von zehn Vertretern im Landtag zugestanden. Betreffs Tirols entschied Leopold, daß die Städte Rovereto und Arco eine gemeinsame Stimme im engeren Ausschuß haben, die Tonsillen- Gerichte aber als besonderes Landesviertel

17
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 251 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 492 - § «■ Sohn und Nachfolger Graf Johann wurde 1455. in gleicher Weise belehnt.^) Ms in der 2. Hälfte des 14. Jahrh. der Mannstamm des Hauses Görz eine Zeit lang mit mehr auS zwei oft uneinigen Brüdern Bestand, begannen die Erbverträge mit dem Hause Österreich. Bereits 1361 ver- machte Graf Meinhard VII. für den Fall, daß er ohne eheliche Söhne mit Tod abginge, den Herzogen Rudolf IV., Friedrich, Albrecht III. und Leopold III. von Österreich durch eine Schenkung unter Lebenden

Besitzungen an die Herzoge von Österreich fallen sollten, wogegen letztere Albrechts Schulden an die Juden zu bezahlen versprachen.-s-s-) Aus Grund dieses, wenngleich mit rechtlichen Mängeln f ff) behafteten, Erbeinsetzungsvertrages von 1364 fielen nach dem Tode des Grafen Albrecht IV. 1374 dessen Grafschaften „zu Jsterreich und auf der Manch oder in der Metlik' *f) an die Herzoge Albrecht III. und Leopold III. von Österreich (s. oben S. 384 und 445). Schufen diese Erbeinsetzungsverträge von 1361—1364

desselben Grafen von 1365 eine grafschaft zu Isteireich und eine grafschaft auf derHarich oder in der Metlik unterschieden (f. oben S> 444); es hat also eine Differenzierung des gesamten gbrzifchen Besitzes in drei Graf schaften stattgefunden. §. 17. _ 493 — Sohn Albrecht IV. und dessen Vettern Wilhelm, Leopold, Ernst und Friedrich von 1394 ein gegenseitiges Erbrecht beider Teile in der Art, daß nach früherem Aussterben des Mannstammes der Grafen die Herzoge die Grafschaft Görz, die Pfalzgrafschaft Kärnten

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1926
¬Das¬ k. u. k. 3. Regiment der Tiroler Kaiserjäger im Weltkriege 1914 - 1918 : nach den Kriegsakten des Regiments bearbeitet
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Pagina 576 di 662
Autore: Schemfil, Viktor / von Viktor Schemfil
Luogo: Bregenz
Editore: Teutsch
Descrizione fisica: 622 S., [16 Bl.] : Ill., Kt.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: c.Österreich / Kaiserjäger ; s.Weltkrieg <1914-1918>
Segnatura: 1215
ID interno: 184464
Josef, Stabsoberjäger Diefen bacher Heinrich, Fähnrich i. d. Res. Wittmann August, Handmaschinen gewehrzug 3: Leutnant i. d. Res. Streif Leopold, Fähnrich i. d. Res. Ernst L a m m e l. 4. Feldkompagnie: Oberleutnant i. d. Res. Perth old Hans, Landsturm-Leutnant Tomasch eI Ferdinand (JR. 54), Fähnrich i. d. Res. Spiegel Julius, Telser Johann, Leutnant i. d. Res. Bedö Stefan. 2. Feldbataillon: Bataillonslommandant Hauptmann Kirpal Rudolf; Bataillonsadjutant: Oberleutnant i. d. Res. Wenzel Hermann

i. d. Res. Kühtreiber Friedrich, Schmid Johann, Leutnant i. d. Res. Kotrbacek Josef, Fähnrich i. d. R. Mascha Rudolf. 7. Feldkompagme: Rittmeister Tischler Emil (Tr. B. 15), Leutnant i. d. Res. Hofer Johann, Fähnrich Heiuzle Bertram, Fähnrich i. d. Res. Rotten- sieiner Mathias (2. TIR.), Pacher Karl (1. TIR.), Offiziersstellvertreter Wucher Gregor. 8. Feldkompagnie: Oberleutnant i. d. Res. Payer Paul, Leutnant i. d. Res. Leopold Svajda, Rücker Karl (JR. 59), Handmaschinengewehrzug 8, Landsturm- Fähnrich

Pavlik Binzenz, Landsturm-Leutnant Eberl in Alfred Dr., Fähnrich i. d. Res. Hagen Gottfried, Leutnant i. d. Res. Payer Leopold. 3. Feldbataillon: Bawillonskommandant: Major Stransky Maximilian von; Bataillons adjutant: Oberleutnant Percig Egon; PO.: Oberleutnant i. d. Res. Arthur Kopperl; Bataillon-Chefarzt: Oberarzt i. d. Res. Bet ter Edmund Dr., Landsturm-Sanitätsleutnant Köck Hermann, Sanitäts-Leutnant i. d. Res. Paul Melchìvri; E. O. Leutnant i. d. Res. Häußerer Richard; G. S. O.: Leut nant

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