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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 165 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gericht Stein unter Lebenberg wurde das Gericht Stein mit dem Landgericht Meran vereinigt, aber schon 1810 ein neues staatliches Landgericht Lana mit Ulten und Tisens errichtet, 1817 dem Grafen v. Brandis als den früheren Pfandinhabern zurückgestellt, 1831 aber end gültig vom Staat in unmittelbare Verwaltung übernommen, 1849 wurde es in Bezirks gericht Lana umbenannt, 1919 von der italienischen Regierung in Pretura, die 1931 ausgesprochene Aufhebung dieses Amtes und Zuteilung seines Gebietes

zur Pretura Heran wurde, wie mir mitgeteilt wird, erst einige Jahre nachher durchgeführt. (S. oben S. 52.) Das Gericht Marling oder Stein umfaßte nach den Angaben, die sich in den er wähnten Amtsrechnungen seit 1291 und in Urkunden von 1317 und 1335 (AB. 1 Nr. 1181 f.) finden, die beiden Ortsgemeinden Marling und Lana, ferners nach TJrk. von 1350 das Dorf Tscherms (StA. Wien Cod. 403 f. 49). Laut der Steuerkataster des Gerichtes Stein u. L. von den J. 1694 und 1749 zerfiel dasselbe in die zwei Pfarr

-(Haupt-)gemeinden Marling und Lana, erstere in die T erze Marling, Mitterterz und Tscherms, letztere in die Terze Vili (mit Pawigl), Völlan und Oberlana. Bei näherer Prüfung ergibt sich aber, daß die Villaner Terz sich mit der heutigen Fraktion Oberlana, die alte Oberlananer Terz mit der heutigen Fraktion Mitterlana deckt (Tarneller im AöG. 101, 375 u. 388); ferner werden in diesen Katastern die in der heutigen Fraktion Niederlana gelegenen, aber zum Gericht Stein gehörigen Höfe

auch unter die Oberlananer Terz einbezogen. Das Weistum der „ganzen gemainschaft zu Oberlana' von etwa 1500 (Tir. Weist. 4, 153 ff.) umfaßt anscheinend alle genannten Terze von Lana zu einer Gemeinde, ebenso das alte Weistum der „Pfarre' Marling die drei Terze derselben, die hier auch „Hixtschaften' genannt werden (Tir. Weist. 4, 146 u. 151). Die Einteilung in Ober-, Mitter- und Niederieunan ist jedoch schon seit dem Anfang des 13. Jh. mit eben diesen Benennungen urkundlich bezeugt, ebenso die Bestellung von eigenen

Dorfmeistern für diese Teile 1 ). Wenn im J. 1525 von einem „Unteren Gericht zum Stain' gesprochen wird (Acta Tirol. 3 S. 103), so ist damit wohl das Gebiet von Lana zum Unterschied von jenem von Marling gemeint. Der Steuerkataster von 1775 gliedert das Gericht Stein in folgende „Gemeinden'':. Vili, Pawigl, Mitterlana, Völlan (diese Pfarre Lana), Marlinger-, Mitter- und Tschermer Terz (diese Pfarre Marling). Mitterlana ist im heutigen Sinne aufzufassen, wie auch Gerichtsurkunden von 1752

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 160 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
16. Gericht Stein unter Lebenberg. Lage : Das westliche Becken des Etschtales mit Mailing und Lana, zerteilt vom Ultner Bach, reicht aber nur bei Marling bis auf den Bergkamm, während Lana von diesem durch das Gericht Majenbufg abgeschnitten ist. — Einwohnerzahl rund 2900 im J. 1780. t Die ersten Erwähnungen der Ortsnamen und der Geschlechternamen für Lana, Marling und Tseherms und damit auch für die deutsche Besiedlung dieses Gebietes seit dem 11, Jh. siehe bei Stolz, Deutschtum in Südtirol

vorkommenden Uber einstimmung zwischen den Grafschafts- und Bistumsgrenze, denn Tseherms gehörte zur Pfarre Marling und mit dieser zum Bistum Trient, erst ein Stück Etsch aufwärts an der Töllbrücke begann das Bistum Chur, mit dessen östlichen Bereich der Vintsch gau sonst sich gedeckt hat. Lana (Leunon) wird in einer Aufzeichnung von 1090 zu Langobardia im Gegen satz zu Naturns in Venusta valle gerechnet 2 ). Sofeme nun spätere Angaben auf die Zugehörigkeit der Großgemeinde Lana zum Gebiete der Grafen

von Eppan hin deuten, stimmt dies mit jener ersteren Angabe überein, weil ja die Grafschaft Eppan dem langobardischen Herzogtum Trient angehört hat. (Über diese Graf schaft Eppan s. Abschnitt 20). Im J. 1231 verkaufte Graf Ulrich von Ulten dem Bischöfe Gerhard von Trient alle seine Vasallen und ritterlichen Eigenleute, die er „in episcopatu Tridentino seu in marchionatu comitatu et ducatu' inne hatte und als Ansitze derselben werden da angeführt Girlan, Altenburg bei Eppan, Tiesens, Ulten und Lana

(Lugungnamimf). Die Pfarre Lana hat auch stets zum Bistum x ) Forsch. Gesch. Tir. 10 S. 10; Tir. Urkundenbuch 1 S. 202. — Schermes für Tseherms kommt Öfters vor s. Stolz Dm. 3/1 S. 116. 2 ) Stolz Dm. 3/1 S. 104 Anni. 5; Arch. öst. Gesch. 102 S. 109. 3 ) Hormayr, Beitr. 2 S. 359, Or. StA. Wien.

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