Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
sich ans 10 Mark ansetzen. ***) Die 10.000 Livres, die jetzt mehr als im Jahre 1505 gezahlt werden sollten, waren zur Deckung der Kosten der italienischen Kurse bestimmt. § 18 — 985 — im Amte*) und starb 16. Okt. 1541. Er ist der Stifter der tafsisschen Post- dynastie, deren Zweige sich in den Niederlanden, Spanien und Deutschland um die Ausdehnung des Postverkehrs verdient gemacht haben.**) Die taxisschen Generalpostmeister bis zur Erbbelehnung mit dem Reichspostregal. Johann Baptist folgte
als Generalober- Postmeister sein Sohn Franz, diesem kraft Bestallungsbriefes Karls V. 31. Dez. 1543 Leonhard, vierter Sohn des Johann Baptist. K. Philipp II. von Spanien bestätigte Leonhard 1556 als Generaloberpostmeister in den Niederlanden. Ks. Ferdinand I. bestätigte 1563 jenen Brief Karls V. und ermächtigte den niederländischen Generalpostmeister, im Deutschen Reiche und in den österreichischen Erblanden die von K. Philipp II. von Spanien unterhaltenen Posten zu versehen, doch den von Ferdinand
auch im Deutschen Reich ernannte, indem er den Bestallungsbrief als Generaloberpostmeister in den Niederlanden, soweit die Posten im h. Reich und den österreichischen Erblanden lagen und durch K. Philipp II. *) In einer Urkunde vom 5. August 1531 erneuerte Ks. Karl dem Baptista den Wappenbrief Ks. Maximilians vom 31. Mai 1512, Trier, und besserte ihm das Wappen. Der Wappenbries Maximilians bezog sich auf die Brüder Franz, Leonard, Roger und Johann, sowie die Söhne Rogers: Johann Baptista, David, Maffeo