Chronologische Zusammenstellung der in Teilen Tirols geltenden Patente, Gesetze, Verordnungen, Erlässe und Normalien, welche die Abstückelung von Grundstücken aus dem Komplexe geschlossener Höfe betreffen
2. B. T. R. O. die Verteilung der Grundgüter pm .Inro Domini direeti vew bvthen, so sollen in Grund-Lehen und AllodiaBßliiti'rii extra easum tj. 3. Eben also, wo selbe, wie genwldet, niemals zuznlassen, die Obrigkeiten, alle Anwendungen dahin Vorkehren, damit auch in den. übrigen dein Ber- theilungsverboth ansgesetzten Fällen die Berstucknngen vermieden bleiben, zu welchetn Ende auch der Debitor cxeqnendus bey sürlvalteudem Zweifel, ob er «oiventlft, oder nicht sey, zn numitostirirng seines Status no.tivi, et. passivi, nnd
sich, daß auswärtige Stücke, welche zum Hanpban- recht nicht gehörig, und ohne den ein künftiger Besitzer auf dem Gut bestehen kann, sonderbar verwendet, oder einem Crerlitori in solntnm zn- geschlagerr werden, können. 9.) Bey allen Zerstnck- und Bertheilrurgerr sollen die. Stenern, Zehend, Grund- und Nachzinse, smmnt was dergleichen real onera mehrer sind, jn < >j » oni«>i)alu lit er getheilet, und da solches außer Acht gelassen, oder was anders hierunter vvrgenommen worden, also, rnrd nicht anders geschehen zn