Weinbau und Kellerei-Genossenschaften im deutschen Südtirol
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Autore:
Verband der Kellerei-Genossenschaften Deutsch-Südtirols ; Versammlung Deutscher Naturforscher und Ärzte <77, 1905, Meran> / hrsg. gelegentlich der 77. Versammlung deutscher Naturforscher und Ärzte in Meran vom Verbande der Kellereigenossenschaften Deutsch-Südtirols
Luogo:
Bozen
Descrizione fisica:
45 S.
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
g.Südtirol;s.Weinbau ; <br>g.Südtirol;s.Kellereigenossenschaft
Segnatura:
III 1.379 ; D III 1.379
ID interno:
198317
d) die ganze, auf dem der Genossenschaft gewidmeten Grundstücken erzielte Traüben- menge sofort, direkt vom Weinstocke, in der vom Vorstände und Aufsichtsrate be stimmten Weise an die Genossenschaft abzuliefern. Soferne wegen überreicher Lese oder aus anderen Gründen die Genossenschaft nicht in der Lage ist, das ganze Erträgnis der einzelnen der Genossenschaft gewid meten Grundstücke einzukellem, ist der Vorstand im Einverständnisse mit dem Auf sichtsrate ermächtigt, die Einlieferung
ausbezahlt werden. Ein Geschäftsanteil beträgt wenigstens 10' > K. § 26. Wertbestimmung der Trauben und Traubenmaische. Die Bestimmung des verhältnismässigen Wertes der von den Mitgliedern der Ge nossenschaft abgelieferten Trauben oder Traubenmaische (§ 6, d, und § 14, d), sowie die Bestimmung der Höhe der Anzahlung an die Mitglieder erfolgt durch den Vorstand im Einverständnisse mit dem Aufsichtsrat, wobei auf den Marktpreis, Traubensorte, Lage, Kultur, Zuckergehalt etc. entsprechend Rücksicht zu nehmen