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Libri
Categoria:
Medicina
Anno:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
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Pagina 422 di 573
Autore: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 559 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II A-9.581
ID interno: 192413
zur Marktzeit lieber ganz zu Hause halten. Das zu Markte ge brachte Vieh soll aber weder in die Ställe des Ortes untergebracht, noch zur Huthung mit der Gemeinherde zugelassen werden. Der Markt platz sollte niemals im Orte selbst, sondern außerhalb desselben auf ei nem abseits gelegenen Platze sein, der pom einheimischen Vieh weder als Straße noch als Weide betreten wird. 5.- In Ortschaften, wo S chlachtvieh triebe die Straße passiven, besonders in Kriegszeiten, ist es am sichersten, den Treibern gar

hin- und hergehen; dem Treiber und Händler sollen Lebensmittel und sonstige Bedürfnisse zum Platze hinaus gebracht werden; die Gemeinde hat das Recht, das Uebernachten dersel ben in den Wirthshäusern ganz zu verwehren. Von dem bei der Ver pflegung der Triebherde übrig gebliebenen Futter darf nicht das Minde ste für das einheimische Vieh verwendet werden. So lange ein solcher Trieb in der Rahe des Ortes verweilt, müssen verläßliche Wächter aus gestellt bleiben, um zu verhindern, daß kein Stück von der Herde

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