Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
, das Freiung auf Jahr und Tag genoss, noch nachstehende: das schon ganz verfallene Roltenburg, auch gemeinhin Kaltem genannt, Campänn, Muhlburg, den Rheinisch Thurm (Windeck) und den Adelsansitz Salegg; Burglechner erwähnt weiter die zwei neuen Ansitze Kaltenburg und Ehrenhausen. Die eigenen Geschlechter, die diese zum Theil gehabt, haben aber keine grassette Bedeutung erlangt, bis auf die aus dem Innthals stammenden ^ Rottenburger (Burglechner, 3, 4, 1082 ff. Wolkenstein, 14. Buch f. 56). Mit dem Gerichte
f. 65. Burglechner 5 } 4, 316. Staffier 2, 830). Gegen Ende des 13. Jahrhunderts verschwindet auch das Ge schlecht derer von Kaltem und Laimburg, das wohl aus Welschtirol stammte (Hör* mayr, Gesch. Tir. 2, 152. Bonelli, Notizie 2, 495. 497) und jedenfalls nicht für einen Zweig der Rottenburger im Innthal anzusehen ist, wogegen schon die zum Theil abweichenden Taufnamen sprechen (Mayrhofen, Genealogie). Wann aber letzteres Geschlecht in dem Gerichte Kaltem zuerst festen Fuss fasste, ist wieder schwer zu ermitteln