¬Die¬ Thal- und Gerichtsgemeinde Fleims und ihr Statutarrecht
Pagina 86 di 234
Autore:
Sartori-Montecroce, Tullio ¬von¬ / von Tullio v. Sartori-Montecroce
Luogo:
Innsbruck
Editore:
Wagner
Descrizione fisica:
VIII, 222 S.
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Aus: Zeitschrift des Ferdinandeums ; F. 3, H. 36
Soggetto:
g.Fleimstal ; z.Geschichte
Segnatura:
II 64.827
ID interno:
134613
; Letztere lassen sich bereits im Jahre 1245 ur kundlich nachweisen •'), und zwar gab es dazumal ein Quarterium de Cavalesio-Cadruhhio -V;irena, ein Quarterium Tesidi, ein Quarterium de Cadrano et de Aiano. und ein Quarterium Castelli, welches auch Trodena umfasste a ). Das Emporkommen von Predazzo und der Zutritt Moena’s einerseits, andererseits die seit der ersten Einteilung ent standene Verschiebung der Bevölkerungsverhältnisse in den ursprünglichen „Quartieri“ nötigten im Jahre 1318 zu einer neuen
Gruppirnng, die bis in die neueste Zeit fort- bestanden bat 3 ): das I. Viertel umfasste Daiano, Predazzo und Moena, das II. Tesefo-Ziano-Panchiä, das III. Cava- lese-Varena-(Cadrubbio), das IV. Castello, Carano und Tro dena. Diese „Quartieri“ waren keine Verwaltungsbezirke mit eigenen Beamten wie etwa die Viertel der „Universitas vallis de Switz“ •'), oder die „Centenarii“ in Cadore 5 ), oder die drei „Quartieri“ in Val di Sole 6 ), sie hatten über- ') Nach einem Pachtvertrag aus diesem. Jahre