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Autore:
Augschöll Blasbichler, Annemarie ; Kußtatscher, Josef [Red.] / Annemarie Augschöll ... [Hrsg.: Bildungsausschuß Villanders. Red.: Sepp Kußtatscher]
Luogo:
Villanders
Editore:
Bildungsausschuß
Descrizione fisica:
464 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 2., korr. Aufl.
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
g.Villanders ; s.Heimatkunde<br>g.Villanders ; z.Geschichte
ID interno:
609846
unterrichtete ein zweiter Lehrer (Geselle), dessen Namen aus den gesichteten Quellen nicht hervor geht. Neun Jahre nach dem Dienstantritt des Lehrers beschloss nun der Gemeinderat, „dem Herrn Franz Kaufmann, provisorischen Lehrer und Organisten dahier, weil man mit seinen Leistungen in dieser zweifachen Eigenschaft nicht zufrie den ist, diesem den provisorischen Dienst auf Martini 1870 aufzukündigen“. 61 Die Gründe dafür führte der Gemeinderat in einem eineinhalb Monate später, wohl auf Anfrage
verfassten Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft Bozen an. Die Gemeindevorstehung klagte darin den Lehrer Franz Kaufmann hart an. Hier stand nun nichts mehr davon geschrieben, dass die Gemeinde nach dem Tod des Johann Kaufmann, wie zitiert, die Anstellung einer der zwei Söhne von sich aus vordergründig ins Auge fasste. Im Gegenteil: Der Gemeinderat beteu erte nun in der Erklärung für die Bezirkshauptmannschaft, „nur auf zudringli ches Bitten“ von Franz Kaufmann, denselben eingestellt
zu haben. Die Entlas sung begründete die Gemeindeverwaltung nun mit drei Anklagen: 1. „Hat sich Herr Franz Kaufmann schon gleich von Anfang an durch Nach lässigkeit in seiner Pflichterfüllung als Lehrer so hervorgethan, daß sehr bald unter den Eltern die Klage über schlechten Fortgang der Kinder laut gegen den ein Lehrer, der, wenn es nicht bedeutend wäre, von uns Bauers leut nicht so leicht bemängelt würde.“ Zudem habe er bereits als Unterleh rer Anlaß für Klagen geboten. 2. „Als Organist hat er den gleichen
Kaufmann, in keiner Weise und unter keinem Titel zur Erhaltung desselben und seiner Familie herbeilassen wird, weil er nur provisorisch angestellt ist.“ 62 Bereits zwei Tage nach dem Verfassen dieser Erklärung zitierte der Bezirks kommissär Dr. Thurnherr im Auftrag der Hohen Statthalterei den Gemeinde ausschuß, den Ortsschulrat, den Ortsschulaufseher sowie den Herrn Pfarrer zu einer Versammlung nach Klausen. Daneben wurde sogar der zuständige Bezirksschulinspektor eingeladen. 63 Leider liegt
kein Protokoll über diese Sit zung in Klausen auf. Jedoch schien in der Angelegenheit Kaufmann das letzte Wort noch nicht gesprochen. In einer im September an die Gemeinde Villanders gerichteten „Abschrift über die Entscheidung wegen Entlassung des Lehrers Kaufmann“ erklärte die Landesstelle die Kündigung des Lehrers von Seiten der Gemeinde für nicht rechtmäßig. Zum ersten war die Gemeinde Villanders „nicht befugt den Lehrer Kaufmann seines Dienstes zu entlassen.“ Zweitens muß jeder Dienstenthebung