Dorfbuch der Gemeinde Partschins : mit den Ortsteilen Partschins, Rabland, Töll, Quadrat, Vertigen, Tabland, Sonnenberg ; [Natur ; Geschichte ; Kultur]
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Autore:
Lassnig, Ewald / Ewald Lassnig
Luogo:
Partschins
Editore:
Gemeinde Partschins
Descrizione fisica:
576 S. : zahlr. Ill., Kt.
Lingua:
Deutsch
Commenti:
1. Aufl.
Literaturverz. S. 576
Soggetto:
g.Partschins ; s.Heimatkunde
Segnatura:
II 317.218
ID interno:
572359
Beilegung des Wasserstreits zwischen den Nachbarn Die Höllrigl hatten sich um diese Zeit in Rabland zu großem Ansehen und zu einem ansehnlichen Vermögen gebracht. Sie waren kühne und unternehmende Köpfe, lauter Umstände, die nicht nur Könige und Fürsten, sondern auch Bauern gar leicht die Gren zen des Rechts überschreiten lassen. Christian Höllrigl, Weger und Unter und sein Sohn Matthias Höllrigl, Mühlgueter, nahmen willkürlich dem Leonhard Ladurner, Haipühler, das Wasser, um den stiebenden
Rain um den Werth- und den Mühlacker zu bewässern. Darüber beklagte sich nun Leonhard Ladurner bei der Gemeindevor stehung. Schließlich stellten ihm die Höllrigl und Simon Ladurner von Naturns, am 25. Mai 1671 einen Reversbrief aus. Darin bestätigten sie, dass genannte Güter keine Wasserrechte haben, sondern das Wasser nur aus gutem Willen von einem Jahr zum andern gewährt wurde, und dass die Besitzer jener Güter den Wasserwaal selbst zu erhalten haben. Wenn das Wasser gebraucht wurde, mussten
dem Leonhard Ladurner, Haipüchler, jährlich 1 Gulden, 30 Kreuzer, dem Jörg Ladurner, Unterhueber und dem Christoph Hörnle, Schwaiger, jedem jeweils 18 Kreuzer entrichtet werden. Ungesetzliche Holzschlägerungen im Gemeindewald Christian Höllrigl hatte um diese Zeit auch an der ungesetzlichen Holzschlägerung im Gemeindewald einen maßgebenden Anteil. Die Gemeinde war gezwungen, diese unbefugte Waldrodung vor die Landeshauptmannschaft zu bringen, von welcher am 27. Februar 1673 Hans Waid, Landrichter in Meran