Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 1. 1903
. Gewicht. Im internen Perkehr sowie im Berkehr mit Ungarn, Bosnien und der Herzegowina, ferner mit Belgien, BritischKolonien, Britisch-Indien, Bul garien, Kanada, Kap-Kolonie, Egypten, Frankreich, Griechenland, Grogbritannien, Montenegro, Nieder- lande, Italien, Portugal, Rumänien, Serbien, der Schweiz, Spanien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika bis 350 x : im Verkehr mit' Novibazar, Deutschland und allen übrigen Verkehrsrelationen bis SSV g zulässig. Dieselben dürfen außer dem Namen
, Frankreich, Niederlande, Italien, Norwegen, Schweden und der Schweiz bis zum Höchstbetrag der Nachnahme von 500 K = 400 Mark — 500 Frks. und dem Gewicht bis 350 g nach Dänemark, Portugal und Rumänien zulässig. Der Absender hat auf der Adreßseite der Sen- dung die auffallende Bezeichnung „Nachnahme', nach nichtdeutschen Ländern „Remboursemenl', ferner den Nachnahmebetrag in der Währung des Bestimmung?- landes sowie seine vollständige Adresse deutlich anzu- bringen. Bon dem eingezahlten Nachnabmebetrag