. dauernd oder vorüber gehend als Mietpartei, infolge eines Derwandt- fchafts-, Dienst- oder Ärbeitsverhaltnisses oder aus Welchem Anlasse immer einen Unterstand gewähren — nach Maßgabe dieser Verordnung anzumelden und nach dessen Abreise, d. i. mach dem Aufgeben des Unterstandes abzumelden. In dm Gemeinden Arco, Bozen, Bregmr, Brirm, Gries bei Bozen, Dornbirn, Hötting, Innsbruck, iMeran mit Grätsch, Ober- undiUnter-» mais, Riva, Rovereto und Trimt ist.eine Mel dung auch dann zu 1 erstatten, wenn.der
. 6. Begleitung. 7. ReiseurkUnden Und sonstige Ausweispapiere: 8 Tag der Abreise und nächster -NächtigUngsort des Unterstandsnehmers: Die Anmeldung erfolgt in allen Eemeinden.Mit Ausnahme der Städte Innsbruck, Bozen, Rovereto, und Trient durch Vorlage dreier in.den Rubriken 1 bis 7 aus gefüllter und vom Unterstandsgeber unterschriebener Meldezettel- Ein Exemplar des Meldezettels wird nach amtlicher Bestätigung der er statteten Anmeldung Und ihres Zeitpunktes dem Unterstandsgeber zurückgestellt, ein zweites
wird dem ortszuständigsn Gendarmerieposten zugemittelt. Das dritte Exemplar wird im >Meldeamte gesammelt... In den Städten Innsbruck, Bozen. Rovereto Und »Trient erfolgt die Meldung durch Vorlage zweier Melde zettel. Die Abmeldung erfolgt durch Abgabe des zurück- gestellten, in der Rubrik 8 ausgefüllten (und vom Unterstanvsgeber neuerlich unterschriebenen Melde zettels, welcher nach Vormerkung in dem.beim Amte verbleibenden Meldezettel, dort wo die Vorlage »eines Meldezettels an den Gendarmerieposten vorgeschrieben