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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1948
[Verfassung <1948.01.01>] ¬Die¬ Verfassung der Italienischen Republik : in Kraft getreten am 1. 1. 1948.- (Unterlagensammlung ; 13)
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Pagina 21 di 46
Autore: Italia
Luogo: Innsbruck
Descrizione fisica: III, 41 Bl.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Italien / Verfassung <1948> ; f.Quelle
Segnatura: D III A-3.683/13 ; III A-3.683/13
ID interno: 142600
Art. 62, Die Kammern treten von Rechts -wegen am ersten Werktage der Monate Pebruar und Oktober zusammen. Jede Kammer kann in ausserordentlichem Wege über Veranlas sung ihres Präsidenten, des Präsidenten der Republik oder eines Drittels ihrer Mitglieder einberufen werden. Wenn eine Kammer in ausserordentlichem Wege Zusammentritt, wird von Rechts wegen auch,die andere einberufen. Art. 6 3- Jede Kammer wählt unter ihren Mitgliedern ihren Präsidenten und ihr Präsidialamt (1). Wenn das Parlament

zu gemeinsamer Sitzung Zusammentritt, hat es denselben Präsidenten und dasselbe präsidialamt wie die Abgeordnetenkammer. Jede Kammer gibt sich ihre Geschäftsordnung mit absoluter Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder, Die Sitzungen sind öffentlich; jede Kammer und das Parla ment bei vereinigten Kammern können jedoch beschliessen, zu Geheimsitzungen zusammenzutreten. Die Beschlüsse jeder Kammer und des Pärlaments sind ungül tig, wenn nioht die- Mehrheit ihrer Mitglieder, anwesend ist und wenn die Beschlüsse

nicht von der absoluten Mehrheit der Anwesenden gefasst werden, ausser wenn die Verfassung eine qualifizierte Mehrheit verschreibt, Die Regierungsmitglieder haben, auch Wenn Sie nicht den Kammern angehören, das Recht und, wenn sie dazu aufgefordert werden,die Pflicht, den Sitzungen beizuwohnen. Sie müssen auf Verlangen jederzeit gehört werden. Art, 6 5. Das Gesetz bestimmt die Palle mangelnder Wählbarkeit und der Unvereinbarkeit einer Eigenschaft mit dem Amte eines Ab geordneten oder Senators. Niemand

kann gleichzeitig beiden Kammern angehören, Art. 66« Jede Kammer beurteilt die Zulassungstitèl ihrer'Mitglieder und in der Polge aufgetauchte Ursachen mangelnder Wählbarkeit oder gegebener Unvereinbarkeit, (1) Ufficio di presidenza.

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Libri
Anno:
1887
Ueber unsere vaterländischen Archive
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Pagina 3 di 33
Autore: Heyl, Johann Adolf ; / von J. A. Heyl
Luogo: Innsbruck
Descrizione fisica: getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Extra-Beilage zu Bote für Tirol und Vorarlberg ; Nr. 227, 228, 230, 231, 234, 238, 240<br />Heyl, Johann Adolf: ¬Ein¬ vergessenes tirolisches Adelsgeschlecht / von J. A. Heyl, 1888. - 1888 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; S. 1214. - Sign.: IV 64.777 <br />Heyl, Johann Adolf: Ist St. Sebastian in Eschenbach älteren oder jüngeren Ursprunges? / von J. A. Heyl, 1887. - 1887 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; S. 1761. - Sign.: IV 64.777 <br />Heyl, Johann Adolf: Noch einmal Unterinn und Steineck / [von J. A. Heyl], 1887. - 1887 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; - Sign.: IV 64.777
Segnatura: IV 64.777
ID interno: 156187
dieselbe nicht durch das gemeinsame Budget ungünstig beeinflusst werde» wird. Es lässt sich nunmehr sagen, dass der ge meinsame Staaisvoranschlag tatsächlich nicht un günstig ausgefallen .'st, so dass die in Aussicht ge- -stellte Abnahme'des ^Deficits 'im ungarischen Staats- haushalte mit Sicherheit zu erwarten ist. Ausland. Die dem Prinz-Regenten von Bayern durch Deputationen überreichten Adressen oer beiden Kammern liegen nun im Wortlaute vor. Ihrem Inhalte nach folgen sie der Thronrede, welche sie beantworten. Von politischer

die Regierung infolge der Nachrichten über den Gesundheitszustand des Sultans von Ma- rokio die Verstärkung der Garnisonen von Ceuta und Melilla anordnete. In Andalusien wird ein Armee- eorvs organisiert, um eventuell nach Afrika geschickt zu weiden. Die Journale erklären, dass durchaus keine aggresive Absicht gegen Marokko bestehe, dass aber vorsichtèweise Vorkehrungen nothwendig seien, falls der Tod des Sultans anarchische Zustände zur Folge hätte. Die französischen Kammern werden, wie »US Paris gemeldet

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