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Libri
Anno:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Pagina 47 di 572
Autore: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Luogo: Wien
Editore: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Descrizione fisica: VIII, 559 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II Z 3.091/3(1951)
ID interno: 238819
40 Bednar, Namens Richenza, die Gattin des Gerold von Immenhausen 3 ). Es wird demnach auch von dieser Seite her (auf Grund des Rufnamens Richinza) wahrscheinlich, daß die ver mutete Vorfahrin der Richinza von Perg-Waldegg (nämlich die ältere Richinza von K.ülb) ihren Rufnamen von der Richenza von Reinhausen geerbt hatte, d. h., daß die ältere Richinza von Külb durch ihre Mutter eine Enkelin des Meginhard von Formbach und der Mathilde von Reinhausen, sowie eine Schwester Hermanns von Augsburg

und der erschlossenen Gattin Haderichs von Hadersdorf gewesen sei. Da also der gesamte Ort Willendorf am Frauenbach vor der Mitte des 12. Jahr hunderts in der Hand dreier Nachkommen zweier Töchter von Graf Rapotos zweiter Gattin aus der Meginhard-Linie der Formbacher gewesen war, so müßte nun untersucht werden, ob nicht vor der Bestiftung der Siedlung Willendorf der Grund und Boden dortselbst elterliches Erbe der Zweitgattin Rapotos von Cham gewesen sei und letzterem als Teil des Heiratsgutes derselben in die Ehe

. Man könnte demnach vermuten, daß hier einstens ein einheitliches Besitzgebiet der Eltern dieser beiden formbachischen Brüder vorgelegen sei; freilich könnte diese Besitznachbarschaft auch Zufall sein. Ob die erstere oder die zweite Möglichkeit tatsächlich zutrifft, zeigt nachstehende Überlegung. Sofern der Grund und Boden für die nachmalige Siedlung Willendorf am Frauenbach überhaupt früher formbachischer Besitz gewesen und erst durch seine Zweitgattin aus formbachischem Haus als Heiratsgut

von Nachkommen zweier Töchter Rapotos festzustellen ist, so hätte unter obiger Voraussetzung in einem Ort solchen Namens, also der Stiftung und dem Besitz der einen Rapototochter namens Willa, kaum auch die andere Tochter und deren Nachkommen Besitz erlangt. Demgemäß ist der Grund und Boden für Willendorf ehemals gar nicht formbachisch, darum auch nicht Heiratsgut der Meginhardtochter an den Grafen Rapoto gewesen. Der Besitz der Benedikta von Ollersbach, der Enkelin des Formbachers Bruno in Urschendorf

und Winzendorf, konnte also mit Willendorf einstens kein einheitliches Besitzgebiet gebildet haben, sondern der Grund und Boden des letzteren Ortes mußte schon vor Rapotos Zweitheirat dessen Eigen gewesen sein. Wenn somit, wie dargelegt, das Willendorfer Gebiet schon vor der Zweitheirat Rapotos in dessen Besitz gewesen war, von welcher Willa mag dann dieser Ort Willendorf am Frauenbach seinen Ortsnamen haben, bzw. wann und von wem wird er auch tatsächlich bestiftet worden sein ? Nach obigem müßte

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 208 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
, was jedoch Kaiser Karl IV. für ungültig erklärte. Laas blieb im Lehnsbesitze der Grafen von Ortenberg, kam nach deren Aussterben an die Grafen von Cilli und erst nach dem Erlöschen derselben an K. Friedrich Ill.f) Gewiß wird mit der Mark Krain ursprünglich reichslehenbarer Grund- besitz verbunden gewesen sein, doch ist darüber nichts Näheres bekannt. Im Laufe der Zeit verwischte sich der Unterschied zwischen Reichslehen und Allod der landesherrlichen Häuser Krams; so konnte es geschehen

der Bannforste bei Strafe des Königsbannes von 60 Schillingen verboten, nur der Privilegierte durfte Jagd- und Fischereiberechtigungen erteilen. Inwieweit der Wald letzterem zu eigen gehörte, bewirkten die Wildbannprivilegien nur einen höheren Schutz gegen Jagd- und Fischereifrevel, inwieweit dagegen auch fremder Grund- besitz und fremde Fischwasser in die Bannforste einbezogen waren, er- langten die Wildbanninhaber überdies das ausschließliche Jagd- uud Fischereirecht auf jenen ihnen nicht eigentümlich

vor- behielten. Den krainer Forsten der Bischöfe von Freising und Brixen gegenüber vermochten sie diesen Regalanspruch allerdings nicht praktisch durchzusetzen. Der Adel behauptete sich nur im Besitze der niederen Jagd (des sog. reissgejeid). Den Bürgern und besonders den Bauern wurden die Jagd- und Fischereirechte seit dem Ende des 15. Jahrh. ganz entzogen.'*) Was die Waldnutzungsrechte der Bürger und Bauern, besonders das Beholzigungs- und Weiderecht (Mastrecht) betrifft, so hatten ihnen ihre Grund

- und Gerichtsherren entweder bestimmte Marken (gmain genannt) überwiesen***) oder die Benutzung der benachbarten Herr- schaftlichen Wälder gegen Reichung eines jährlichen forstfutter's (forstrecht, ins foreste) gestattet. Als solches wurden zumeist Hafer (forsthaber), aber auch Weizen, Hühner, Flachs (haar) und Hanf sowie Geld an den Grund- und Gerichtsherrn, bei landesf. Wäldern an den Vicedom, ent- richtet.-j-) Obgleich das Beholzigungsrecht, d. i. der Bezug von Brenn- holz und Bauholz, grundsätzlich

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Libri
Anno:
(1892)
¬Der¬ Gebirgs-Wasserbau (Flußregulierung und Hauptschlucht-Verbauung) im alpinen Etsch-Becken und seine Beziehungen zum Flußbau des oberitalienischen Schwemmlandes ; [Textbd. 1])
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Pagina 127 di 232
Descrizione fisica: XVIII, 213 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Xerokopie. - Enth. T. 1 - 4;
Segnatura: IV 102.197/1
ID interno: 162483
hatten. Unter anderem wurde constatiert, dass die Interessentschaft Salurn vom Jahre 1840 bis 1868 einen Betrag von 164.662 fl. aufbringen musste. Was hier von der Interessentschaft Salurn nur beispielsweise gesagt wurde, gilt von sämmtlichen Gemeinden, Interessent schaften und Leegen im ganzen Etsch-Thale. Es ist nach Ritter v. Graf, dessen ausgezeichnetem Berichte diese Ausführungen entnommen sind, eine notorische Thatsache und entspricht vollständigst der Wahrheit, dass der Grund und Boden im Etsch-Thale gerade

. Solim's Regulierungs-Project für den Etsch-Fluss in der Strecke von Gmimd bis Masetto. ,/ Auf Grund des Beschlusses des Tiroler Landtages .vom 18. October 1869 wurde wegen des Dranges der Umstände innerhalb einiger Tage desselben Jahres ein selbstverständlich nur approximatives Regulierungs - Project für die Strecke Gmund—Masetto durch den ju b. k.,k . Obferingenieur Solmi ausgearbeitet, welches sodann die Grundlage der mit aller Energie in Angriff genommenen Verhandlungen bildete

Doppeldurchstiche unterhalb Auer, in Durchschneidung des Neumarkter Mitterlings auf - 608_ltiaìfter' 528 Klafter langen Durchstiche bei St. Florian, in dem Durch-; sScte'ngegenüBer'BSSfn, mit 1*118 'Klafter Länge und endlich in der durclisticSÜnnigen 2374 Klafter langen Flussbetts- . Concentrierung von ;'|mterhftli).„S.aIurn. bis zur Masetto-Brucke, airil^^Änfong des Masetto-Durchstiches. Die Gesammtkosten dieser Regulierung waren ohne Grund- einlösung und ohne Verbesserung und Erhaltung der in früheren

' Jahren hergestellten Durchstiche von Stadlhof, Pyglon, Vili, Neumarkt, Laag und Kurtinig auf 995.835 fl. 66 kr., also beiläufig auf eine Million Gulden berechnet, und sollte deren Realisierung in vier bis fünf Perioden bewirkt werden ; zuerst sollte der Doppeldurchstich von Auer, dann die Flussbett Regulierung zwischen Salurn und Masetto und endlich die Durchstiche von St. Florian und Salurn etc. ausgeführt werden. Allein schon während der Verhandlungen auf Grund des . ' Sohm'sdiin '' generellen

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Libri
Anno:
(1892)
¬Der¬ Gebirgs-Wasserbau (Flußregulierung und Hauptschlucht-Verbauung) im alpinen Etsch-Becken und seine Beziehungen zum Flußbau des oberitalienischen Schwemmlandes ; [Textbd. 2])
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Pagina 180 di 210
Descrizione fisica: S. [214] - 421 : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Xerokopie. - Enth. T. 5 - 8 und Anh.;
Segnatura: IV 102.197/2
ID interno: 162484
' ausgeführten oder im Einvernehmen mit den Bètlieiligten noch aufzuführenden Bauten in den obgenannten Gebieten sind nach. Maassgabe der Bestimmungen dieses Ge setzes zu erhalten. Die Erhaltung solcher Bauten, welche ihrem Zwecke nicht entsprechen ' sollten, o'der deren Erhaltungskosten den Nutzen übersteigen, welchen'sie gewähren, ist nach Anhörung sämmt- licher ' Betheiligten ' auf ' Grund von Gutachten von Sachver ständigen durch Entscheidung' des Landesausschusses im Ein* vernehmen

''.'und zwar dort, wo bereits be stehende Genossenschaften 'zur. Erhaltung verpflichtet sind, mit dem Inslebentreferi• dieses■ Gesetzes, hingegen dort, wo. Ge nossenschaften', erst zu bildeh : sind, mit dem Tage ihrer gesetz lich en ; Con s ti tu i er u ngz u übergeben'und haben letztere dieselben in'/die, Verwaltung und Erhaltung zu übernehmen. . - v'' ■' III. Bestreitung der Erhaltungskosten;.,- •;/ '■ •; %I 6. Zur Bestreitung der jährlichen Erhaltung:;- ' und'' Regiekosten haben die Genossenschaften auf. Grund

derselben durch,,.-die Gemeinde-, ' Vorstellung. ;'. :-Bei • nicht rechtzeitiger Vorlage, des Präliminars'.seitens einer Genossenschaft. hat der Landesausschuss dasselbe fest zustellen und die Ausschreibung und Einhebung der Umlagen' durch die zuständige politische ? Behörde auf Kosten der' säumigen .Genossenschaft zu veranlassen. . 7.'Behufs theilweiser Bedeckung der' jähiiic)ieu Er- haltüngs-- und Regiekosten ist in jedem der .v'ori der''Landes-' cqmrnission für die Regulierung der Gewässer h'uf''Grund des Gesetzes

. . . '' . .- .,':' : -'Die Flussgebiets'iimlage wird mit den ,1'andes-furstlicheii..' Steiiern von den mit.deren Einhebung betrauten Org^nM! unter ■ Mitwirkung der Gemeindevorstehungen herein'g.òhracli^.''-• . Dieselbe ist, insoweit sie .Grund und Ha'iisbes-itz : b.étrii?'t,. ■ ei-nje-'Grundlast und es findet auf sie die Bestimmung-des. Iii des-'Gesetzes vom 28. August 1870, L.-G.-Bl.-Ni\ -sinn- • gemässe Anwendung. ' • ' ■; . '. •'-.''.'In. jenen Theilen des Flussgebietes, in Welchen gleich-' zeitig-: auch andere solche Beträge

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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1904
¬Das¬ Tiroler Volk in seinen Weistümern : ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte.- (Geschichtliche Untersuchungen ; 3)
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Pagina 29 di 230
Autore: Arens, Franz / von Franz Arens
Luogo: Gotha
Editore: Perthes
Descrizione fisica: XVI, 436 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Volkskultur ; s.Weistum
Segnatura: II 107.354 ; II 102.240 ; II 120.695
ID interno: 87425
dem 16. Jahrhundert ganz zurück getreten sein; es gibt aus dieser Zeit gar keine Bautädinge, und Analogien anderer deutscher Landschaften legen die Annahme nahe genug, dafs auch in Tirol die Grundherrschaft zum blofsen Kenteninstitut herabgesunken ist. Besondere Pflichten des Grund' herrn werden ja bei der dinglichen Natur der Verhältnisse nicht erfordert; anführen will ich, dafs einmal von ihm die Versorgung mit einem Pfarrer verlangt wird 3 ), doch mag hier der geistliche Stand des Herrn mitspielen. Einflufs

auf die Wahl der grund- i herrlichen Verwaltungsbeamten hat dagegen wieder die Gemeinde Aschau 4 ). Leibeigene erscheinen fast immer in Verbindung mit grofsen, i meist geistlichen Grundherrschaften, wo sie dann zu ungemessenen | Diensten herangezogen werden können 6 ). Sie sind in ihrer per- | sönlichen Entschliefsung sehr beschränkt e ), da die Herrschaft sie j 1) Vgl. Leukenthal (zweiteHälfte des 14. Jahrhunderts) u.a.m. I, 86. 2) Vgl. Otzthal und Unhausen (zweiteHälfte des 14. Jahrhunderts

des 14. Jahrhunderts) II, 75. 6) Vgl. Nauders (1436) II, 316. Aufsere Bedingungen des tirolischen Volkslebens. 39 Sl ch naturgemäfs ständig erhalten will. Das Verhältnis der Leib- ei genschaft wird durch den Stand der Eltern, namentlich der ■Butter, geschaffen, tritt jedoch in späterer Zeit ganz in den Hinter grund, nachdem, wie wir oben sahen, eine soziale Angleichung schon im Gange gewesen war '). — Zu diesen Laoten tritt end- Jich noch der kirchliche Zehnt und die beginnende landesherrliche Besteuerung hinzu

), 250; das Märchen stammt aus der sehr freien Gegend von Partschins. 4) Vgl. dazu Chur (1427) III, 337,. wo Befreiung der „Gotzhausleute ' ^ 0n Sehuldhaft seitens der Herrschaft angestrebt wird, die Hechte des Stiftes Unserer Lieben Frau zu Augsburg von 1455 (I, 2), wo der Grund- err als „lieber herr und freund' angeredet scheint, die milde Handhabung <les Pfündungsvechtes in Riez (Ende des 13. Jahrhunderts) 11, 55, und den '^Dens -würdigen Brixner Weihnachtsbrauch bei Zingerle a. a. 0. Nr. 1099.

5
Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1907
¬Das¬ Dekanat Lana und Meran : (mit beachtenswerten Nachträgen).- (¬Der¬ deutsche Antheil des Bisthums Trient ; Bd. 4)
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Pagina 356 di 399
Autore: Atz, Karl ; Schatz, Adelgott ; Thaler, Joseph (Schriftsteller) [Vorredner] / topographisch ; historisch ; statistisch und archäologisch beschrieben und hrsg. von Karl Atz und Adelgott Schatz. [Vorw.: Josef Thaler]
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: 395 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Lana <Dekanat> ; <br />g.Meran <Dekanat>
Segnatura: II 5.562/4
ID interno: 105517
Pfarre Algund, Klöster. 353 rung statt und es begann der Bau eines eigentlichen Klosters an der Stelle des gegenwärtigen durch Vermittlung und eifrigste Mit wirkung der Erbtöchter des Grafen Albrecht von Tirol, Adelheid und Elisabeth; als Insassen wurden Dominikanerinnen gewählt. Der Grund und Boden aber gehörte dem Hochstifte Brixen. Jedoch der damalige Bischof Egno, Graf von Eppan und nachher Verwalter zu Tirol, übergab nur aus bloßem Eiser für die Ehre Gottes und ohne die mindeste

Verbindlichkeit aufzubürden, den ganzen Grund, auf welchem das jetzige Kloster samt Weingütern, Garten und Zugebäuden innerhalb der Einfaßmauer sich befindet, zur Errichtung besagten Klosters, als eine ewige Schenkung, die in ihrer vollen Kraft bestehen sollte, so lange, als gedachtes Jung frauen-Kloster nach der gegenwärtigen Regel oder in einem an deren Orden an Tugendeifer sortblühen würde. Nur im Falle, wenn der geschenkte Grund und Boden in Laienhände gelangen würde, sollte er als vorheriges Eigentum

an das Stift und Bistum Brixen zu rückfallen und demselben zu weiterer Verwendung oder Selbstbehal-- tung verbleiben. Die Schenkung geschah 1243. Auf Grund derselben vollführte nun Adelheid von Tirol die Stiftung und sorgte für den Fortbestand durch Anweisung von Einkünften verschiedener Art. Wohl erst jetzt wurde Anstalt gemacht zum Baue des Klosters.— Adelheid (-s nach 1278) und ihre Schwester Elisabeth, sowie eine gleichnamige Urenkelin (Alheid), Schwester der Margaretha Maul- tasch, wurden im Kloster

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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1978
¬Der¬ Kulturkampf in Tirol.- (Schriftenreihe des Südtiroler Kulturinstitutes ; 6)
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Pagina 429 di 532
Autore: Fontana, Josef / Josef Fontana
Luogo: Bozen
Editore: Verl.-Anst. Athesia
Descrizione fisica: 528 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. 512 - 521
Soggetto: g.Tirol ; s.Kulturkampf ; z.Geschichte 1861-1892
Segnatura: II 221.595
ID interno: 378096
Anton Oberkofler, Redakteur, 1 Monat Arrest, 150 Gulden Kautionsverlust, Tragung der Gerichtskosten; in zweiter Instanz Umwandlung er strafe in eine Geldstrafe von 30 Gulden (eventuell 6 Tage Arres ) un Setzung des Kautionsverlustes von 150 auf 60 Gulden. 1869: Konfiskationen: Neue Tiroler Stimmen Nr. 2 v. 4. 1. (Grund nicht feststellbar) Neue Tiroler Stimmen Nr. 61 v. 16. 3. (Kritik an Hasner) Neue Tiroler Stimmen Nr. 65 v, 22. 3. (Kritik an Hasner) Neue Tiroler Stimmen Nr. 152

). , , Friedrich Graf, Redakteur, 10 Tage Arrest, 300 Gulden Kautionsver us , Tragung der Gerichtskosten wegen aufhetzerischen Artikels u er ie (betreffende Nummer der Neuen Tiroler Stimmen nicht feststellbar). Neue Tiroler Stimmen Nr. 61 v. 16. 3,: . , . „ n ,i Friedrich Graf, Redakteur, 8 Tage Arrest, 80 Gulden Kautionsverlust un Tragung der Gerichtskosten. , Friedrich Graf, Redakteur, 50 Gulden Geldstrafe, 60 Gulden Kautionsvcrlust, Tragung der Gerichtskosten (Grund nicht feststellbar). . Friedrich Graf

, Redakteur, 25 Gulden Geldstrafe (eventuell 5 Tage Arrest), 60 Gulden Kautionsverlust, Tragung der Gerichtskosten (Grund nicht lest- Friedrich Graf, Redakteur, 14 Tage Arrest, 300 Gulden Kautionsverlust und Tragung der Gerichtskosten (Grund nicht feststellbar). Neue Tiroler Stimmen Nr, 65 v. 22. 3.: . , , Friedrich Graf, Redakteur, 8 Tage Arrest, 100 Gulden Kautionsverlust Tragung der Gerichtskosten. 1870: Konfiskationen: Neue Tiroler Stimmen Nr. 107 v. 12. 5. (Schule) Neue Tiroler Stimmen Nr. 112

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1923
¬Das¬ ehemalige Palais Fugger (Taxis) in Innsbruck
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Pagina 6 di 36
Autore: Hammer, Heinrich / Heinrich Hammer
Luogo: Innsbruck
Editore: Verl.-Anst. Tyrolia
Descrizione fisica: S. 3 - 13
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Mitteilungen des Vereins für Heimatschutz in Tirol ; Festnummer Heimattag Innsbruck
Soggetto: g.Innsbruck;p.Fugger <Familie>;s.Palast
Segnatura: II 109.903
ID interno: 310119
, bewahrt eine Reihe auf den Palast bezüg licher Schriften, die der jetzige Besitzer, Graf Amadeo Chun-Welsberg, in der dankenswertesten Weise zur Benützung überließt Hier fand sich die Kopie einer Kaufurkunde, nach welcher die tirolische Landschaft am 14. 3uli 1679 dem Grafen Hans Otto Zugger von Kirchberg-Weihenhorn aus dem ihr gehörigen Wiesmahd beim Landhause einen Grund „zur Erbauung eines Palastes' unter Vorbehalt ihrer Grundherrlichkeit verkaufte. Diese Tatsache war mir zwar schon

durch ein Regest dieses Vertrages in der Bibliothek des Zerdinandeums in Innsbruck bekannt geworden; doch hatte ich sie, da der Rindlersche Stadtplan von 172? das ebenfalls in nächster Nähe des Landhauses gelegene, später Reinhartsche Daus in der Zuggergasse (heute Margarethenplah Nr. 6) als „Palast der Grafen Zuggèr' bezeichnete, auf die ses Haus bezogen.^ Der genauere Wortlaut der Urkunde aber verrat nun, dah der verkaufte Grund „von dem Weg, so gegen die Hofmühl geht (d. i. vom Zuggergäßchen), 6b Werkschuh

breit herabwärts gegen dem Landhaus' reichte, gegen Westen an die „offene Gassen der Vorstadt' stich und sich gegen Osten „der geraden Schnur nach, so lang sich der landschaftliche Anger erstreckt', wie der bis zum „gemeinen Weg' (Zuggergäßchen) hinzog. Danach bleibt kein Zweifel, daß es sich um den Grund handelt, auf welchem heute das Palais Taxis steht. Damit führten zugleich die weiteren Nachforschungen auf das Zugger- sehe Familien- und Stiftungsarchiv in Augsburg, aus welchem mir dank

8
Libri
Anno:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Pagina 49 di 572
Autore: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Luogo: Wien
Editore: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Descrizione fisica: VIII, 559 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II Z 3.091/3(1951)
ID interno: 238819
stärkstens in Angriff genommen worden (vgl. die große Landschenkung von 1035 an den Markgrafen Adalbert) 3 ). Aus der Zugehörigkeit der wahrscheinlichen Begründerin der Ansiedlung Willendorf am Frauenbach zur Familie der chiemgauischen Sigeharde ist zu ersehen, daß dieses Grund- herrngeschlecht auch hier am Steinfeld über Kolonisationsland verfügen konnte, wie es auch sonst an der Neubesiedlung des Ostens der Mark Ostarrichi in führender Weise beteiligt war 4 ). Weil nun gemäß der obigen Darlegung Graf

Sigehard XI. (= Sizo von Chiemgau, f 1046) den Grund und Boden für das spätere Willendorf um 1025 seiner Tochter (Willa) als Heiratsgut geben konnte, so wird man daraus auch schließen müssen, daß wohl er es selber gewesen sei, dem durch Königsschenkung unbesiedeltes Kolonialland dortselbst verliehen worden war; denn eine solche Landschenkung in der Zeit nicht allzu lange vor 1025 würde vollständig in den Rahmen dessen passen, was sich besiedlungsgeschichtlich aus den zwei Schenkungsurkunden von 1002

an Sigehart XI. wenigstens teilweise wiederum gutzumachen, u. zw. durch Verwertung des Ortsnamens, der Rufnamenvererbung, der Verwandtschaftsverhältnisse und der parallelen Besitzabfolge anderwärts als indirekter Quellen ; an der Hand der hier erarbeiteten neuen Erkenntnisse zur Besiedlungs- und Grund besitzgeschichte jener Gegend ergibt sich somit die Möglichkeit, ein ausgeprägteres Bild sich zu machen von der geschichtlichen Gesamtsituation und den Machtfaktoren in den östlichen Grenzgegenden der jungen

9
Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 21 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
Güter-''. Als im Jahre 12W die Reichsacht über die Herzoge von Andechs wegen ihrer Teilnahme an der Verschwörung gegen König Philipp ausgesprochen wurde, hat der damalige Herzog Ludwig I. von Baiern — bereits aus dem Hause Wittelsbach — den Besitz der Andechser im Inn tal samt der Stadt Innsbruck an sich gezogen, freilich nur auf kurze Zeit, denn jene wurden dann bald wieder in ihre alte Stellung eingesetzt-^. Ludwig hat wohl auf Grund seiner Herzogsgewalt damals hier eingegriffen. Kaum mehr

ist aber dies anzunehmen bei dem Vertrage, den sein Enkel Herzog Ludwig II. von Daiern im Jahre 1263 zwischen dem Grasen Meinhard von Tirol und dem Grafen Gebhard von Hirschberg um das Erbe der Andechser im Inntal vermittelt hat. denn die betreffende Urkunde sagt nur, daß die beiden Grafen den Herzog zu ihrem Schiedsrichter gewählt haben, nicht aber, daß er auf Grund seiner Herzog swürde hiezu berufen gewesen sei. Dieselbe Frage, ob die Stellung des Herzogs von Baiern zum Tiroler Gebiete rechtlich oder nur politisch

, daher war es noch kurz vorher nicht ausgeschlossen, daß außer dem deutschen König auch die Herzoge von Baiern auf Grund älterer Rechte in das Zollregal der Landesfürsten von Tirol irgendwie eingreifen Riezler, Geschichte Baierns, Bd. 1/2 S. 2tz1 und 311' Oefele. Grafen von Andechs. S. 91. '^) Stolz, Landesbeschreibung von Rordtirol, Arch. öst. Gesch., Bd. 107 S. A20 und tzW. Oefele. a. a. O. S. 98. 1210 schloß Herzog Ludwig mit dem Kloster Witten einen Vertrag als Herr der Stadt Innsbruck

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 18 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
. Die geistlichen Grund herren, die Hochstifter oder Bischofsstühle und die Stifter oder Klöster, waren auf Grund königlicher Privilegien von der Grafschaftsgewalt ganz oder teilweise befreit, was man Immunität nannte. Mit der Ausübung der entsprechenden Befugnisse waren Adelige betraut, die sogenannten Vögte (advocati). Dadurch, daß seit dem 12. Jh. diese Vogteigewalt vielfach von den Inhabern der Graf schaftsgewalt erworben wurde, ward ihr ursprünglicher Zweck wieder zunichte gemacht. Gerade deshalb

haben sich die meisten dieser geistlichen Grund herrschaften der Vogtei entledigt und von sich aus Amtleute und Richter zu Dienstrecht eingesetzt, was man als Entvogtung oder jüngere Immunität bezeichnet. Der deutsche Kaiser Konrad II. hat im J. 1027 die Grafschaften im Inntal und im Norital (oder Eisacktal) und Heinrich IV. im J. 1090 die Grafschaft im Pustertal dem Hochstifte Brixen für immer übertragen, die Grafschaft Trient und die Grafschaft Bozen dem Hochstifte Trient. Seit damals haben die Bischöfe von Trient

14
Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1855
Oesterreich unter Maria Theresia
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Pagina 360 di 591
Autore: Wolf, Adam / von Adam Wolf
Luogo: Wien
Editore: Gerold
Descrizione fisica: 594 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;z.Geschichte 1740-1780 ; <br>p.Maria Theresia <Österreich, Erzherzogin, 1717-1780>
Segnatura: II 141.825
ID interno: 101111
Zl»2 Dui?tenbestìmmnng geschah nach sogenannten Porten. Der Begriff einer Porta wechselte in den Jahrhunderten; der Landtag von 1609 verstand darunter vier Bauernhöfe; später begriff man darin ganze Dörfer nnd Herrschaften. Die Matrikel aus dem 17. Jahrhundert war dafür maß gebend. Jede Porta traf ein Satz von 688 fl. 50 kr. Für die specielle Vertheilung und Einhebung hatte jeder Comitat selbst zu sorgen '). Ein Hauptgrundsatz des ungarischen Steuerwesens war, daß Grund und Boden frei sei

2). Die Einführung der fixirten Steuer hatte die Steuerfreiheit des Adels nicht berührt; sie wurde noch besonders 1741 sanctionirt. Jene Steuer wurde daher ganz auf das „arme beitragende Volk' ausgemessen. Alle der Contribution unterworfenen Personen nnd Sacken wurden unter Rubriken gebracht; es waren ihrer nicht weniger als 51. Es war die Kopftaxe der ansässigen Bauern, Jener, welche keinen Grund besitzen (lnciuiìmoi-um), der Knechte und Mägde, der Steuer-, Zug- und Mastochsen, der melkbaren und unmelkbaren

Kühe, der Zug- nnd Gestütpferde, der Füllen, Schafe, Ziegen, der Bauern häuser, Ackerfelder, Wiesen, Weinberge, Gärten, Branntweinkessel, der Gewerbs- und Handwerksleute, die Steuer der Kaufmannschaft, der Fuhrleute u. s. w. Der steuerpflichtige Unterthan mußte für alles, was er hatte, was ihn umgab, zahlen, nicht nur für jedes Stück Vieh, sondern selbst für seine unmündigen Kinder, für seinen Tisch und Stuhl und seden noch so ärmlichen Hausrath ; Grund und Boden war frei, aber er zahlte

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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1978
¬Der¬ Kulturkampf in Tirol.- (Schriftenreihe des Südtiroler Kulturinstitutes ; 6)
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Pagina 428 di 532
Autore: Fontana, Josef / Josef Fontana
Luogo: Bozen
Editore: Verl.-Anst. Athesia
Descrizione fisica: 528 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. 512 - 521
Soggetto: g.Tirol ; s.Kulturkampf ; z.Geschichte 1861-1892
Segnatura: II 221.595
ID interno: 378096
und zweiter Instanz, da Graf krank war; der Oberste Gerichtshof erkennt die Schuld Grafs, nimmt aber aus formalen Gründen von der Verurteilung Abstand. Friedrich Graf wurde schon früher zu 25 Gulden Geldstrafe verurteilt, der Grund hiefür ist nicht feststellbar. 1864: Prozeß: Tiroler Stimmen Nr. 173 v. 1. 8.: Korrespondenz aus Sterzing über einen Streit der Gemeinderäte Alois Obexer und Johann Häusler in Sterzi ng mit einem Forstbeamten und einem Bezirksrat bei Verhandlungen

) Südtiroler Volksblatt Nr. 104 v. 28. 12, (Bozner Theaterskandal) Tiroler Stimmen Nr. 26 v. 12. 2. (Verhöhnung der Behörde) Tiroler Stimmen Nr. 271 v. 25, 11. (Ehe, Schule, Konkordat) Voce Cattolica Nr. 14 v. 5. 2. (Grund nicht feststellbar) Voce Cattolica Nr. 118 v. 15. 10. (Antrag Mühlfeld) Voce Cattolica Nr. 123 v. 26. 10, (Antrag Mühlfeld) 1868: Broschüre: Preßprozeß und Verurteilung des Südtiroler Volksblatts wegen Veröffentlichung von Zustimmungsadressen zur Demonstration im Theater von Bozen

) Voce Cattolica Nr. 18 v. 11.2. (Grund nicht feststellbar) Voce Cattolica Nr. 153 v. 24. 12. (Staatsgrundgesetz) Voce Cattolica Nr. 155 v. 31. 12. (Verhöhnung der Gerichtsbehörde wegen Beschlagnahme von Nr. 153) Prozeß: Südtiroler Volksblatt Nr. 103 v, 24. 12. u. Nr. 104 v. 28. 12. 1867: Bozner Theaterskandal, Verherrlichung einer gesetzwidrigen Handlung:

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