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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 208 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
, was jedoch Kaiser Karl IV. für ungültig erklärte. Laas blieb im Lehnsbesitze der Grafen von Ortenberg, kam nach deren Aussterben an die Grafen von Cilli und erst nach dem Erlöschen derselben an K. Friedrich Ill.f) Gewiß wird mit der Mark Krain ursprünglich reichslehenbarer Grund- besitz verbunden gewesen sein, doch ist darüber nichts Näheres bekannt. Im Laufe der Zeit verwischte sich der Unterschied zwischen Reichslehen und Allod der landesherrlichen Häuser Krams; so konnte es geschehen

der Bannforste bei Strafe des Königsbannes von 60 Schillingen verboten, nur der Privilegierte durfte Jagd- und Fischereiberechtigungen erteilen. Inwieweit der Wald letzterem zu eigen gehörte, bewirkten die Wildbannprivilegien nur einen höheren Schutz gegen Jagd- und Fischereifrevel, inwieweit dagegen auch fremder Grund- besitz und fremde Fischwasser in die Bannforste einbezogen waren, er- langten die Wildbanninhaber überdies das ausschließliche Jagd- uud Fischereirecht auf jenen ihnen nicht eigentümlich

vor- behielten. Den krainer Forsten der Bischöfe von Freising und Brixen gegenüber vermochten sie diesen Regalanspruch allerdings nicht praktisch durchzusetzen. Der Adel behauptete sich nur im Besitze der niederen Jagd (des sog. reissgejeid). Den Bürgern und besonders den Bauern wurden die Jagd- und Fischereirechte seit dem Ende des 15. Jahrh. ganz entzogen.'*) Was die Waldnutzungsrechte der Bürger und Bauern, besonders das Beholzigungs- und Weiderecht (Mastrecht) betrifft, so hatten ihnen ihre Grund

- und Gerichtsherren entweder bestimmte Marken (gmain genannt) überwiesen***) oder die Benutzung der benachbarten Herr- schaftlichen Wälder gegen Reichung eines jährlichen forstfutter's (forstrecht, ins foreste) gestattet. Als solches wurden zumeist Hafer (forsthaber), aber auch Weizen, Hühner, Flachs (haar) und Hanf sowie Geld an den Grund- und Gerichtsherrn, bei landesf. Wäldern an den Vicedom, ent- richtet.-j-) Obgleich das Beholzigungsrecht, d. i. der Bezug von Brenn- holz und Bauholz, grundsätzlich

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Libri
Anno:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Pagina 68 di 572
Autore: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Luogo: Wien
Editore: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Descrizione fisica: VIII, 559 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II Z 3.091/3(1951)
ID interno: 238819
, die eine Schrumpfung der Bevölkerung und dadurch der Siedlungen in unserem Räume bedingten. Elemer Mo ór 1 ) nennt als Grund der Teil- oder Totalwüstungen die Pestepidemien des 14. und 15. Jahrhunderts. Die ent scheidende Ursache des Auflassens zahlreicher Siedlungsstätten und der damit zusammen hängenden Schrumpfung der Bevölkerungsziffer liegt aber nach der Auffassung Lendls 2 ) in Übereinstimmung mit Alfred Grund 3 ) in der Agrarkrise des ausgehenden Mittelalters. Sicherlich war auch in einzelnen Fällen

die Unfruchtbarkeit der Böden oder die durch Ver siegen des Wassers, bzw. durch zunehmende Versumpfung eingetretene Herabminderung der Güte des Bodens hinreichender Grund, eine Siedlung aufzugeben. I. Die Wüstungen im Bereiche des Bezirkes Neusiedl am See. 1. In den Leithaauen. Königsbrunn (Chunigesbrunnen) : Die Siedlung wird urkundlich nur einmal, u. zw. als Schenkung Heinrich IV. an Bischof Ellenhard von Preising im Jahre 1074 erwähnt. Chunigesbrunnen und das heutige Neudorf bei Parndorf waren damals

Archiv für Landes-und Volksforschung, 2. Jg., 1938, S. 800 ff. 3 ) Grund A., Die Veränderungen der Topographie im Wienerwald und Wiener Becken, in Pencks geogr. Abhandlungen, 1905.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 167 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
vererbten kärntnischen Grafschaften Ortenburg (gegenüber von Spital a. d. D.) und Sternberg (zwischen Ossiacher- und Wörthersee) waren von 1436—1456 ein Bestandteil des reichsunmittelbaren Fürstentums Cilli (vgl. oben S. 270). Die Grafen von Görz erhoben auf Grund von Erbverträgen mit den Grafen von Cilli Anspruch auf deren Hinter- lassenschast, unterlagen jedoch in dem darob ausgebrochenen Kampfe mit K. Friedrich III., der ihren Anspruch nicht anerkannte, weil jene Verträge von ihm nicht bestätigt

worden waren. Zur Strafe für die gewaltsame Besetzung der Cillier Erbschaft mußten die Grafen 1460 auf die Grasschaft Ortenburg und auf alle erblichen Schlösser, Städte, Märkte, Vogteien, Gerichte nnd Lehenschaften diesseits der Lienzer Klause mit Einschluß von Stenz und Bruck verzichten, doch gelangten sie bald wieder in den Besitz der beiden letzten Objekte.'**) Von K. Maximilian I., der nach dem Aussterben der Grafen von Görz 1500 die Gebiete derselben aus Grund von Erbverträgen in Besitz nahm

Dörfer mit regelmäßigen Ge- wannen, der frühere (slawische) Zustand der Besiedlung ist bei ihrer Anlage von Grund ans umgewandelt worden.f) *) A. a- O. S. 183 s. Das dem Erzbistum Salzburg gehörige Gmünd hatte 1480 K. Mathias von Ungar», der Verbündete des Erzbilchofs Bernhard II-, besetzen lassen, 1487 wurde es von den Trappen °K. Friedrich III. erobert und von demselben als Pfand für ausgelaufene Kriegslasten behalten; auch K. Maximilian stellte es beim Friedensschluß mit Erzb. Friedrich V. 1494

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 576 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
kam es zum Abschluß von Verträgen, kraft welcher sich dieselben zur Lei- stung von herabgesetzten Landsteuerkontingenten verpachteten. Andere welsche Steuerrenitenten verharrten in ihrer Widersetzlichkeit. Im Jahre 1740 erließ K. Karl VI. eine neue Steuerbereitungsordnung, derzufolge die Katastrierung auf Grund von schriftlichen Fassionen erfolgen follie. Die Einschätzung sollte durch beeidete Taxatoren vorgenommen werden, sie hat sich nach dem Ertrage zu richten, indem derselbe bei Grundstücken

nach dem Fuße eines 5°/ 0 , bei Häusern nach dem Fuße eines 7°/« Inter- esse zu Kapital berechnet wird. Häuser, die von den Straßen weit entfernt stehen, müssen auf ',/« des Wertes der Häuser an den Straßen, in Märkten und Städten geschätzt werden. Aus Grund der Schätzung sind die Objekte in drei Klassen einzuteilen. Ein Gulden an ordentlichem Ertrag ist bei der 1. Klasse zu 3» fl., bei der 2. Klasse zu 25 fl. und bei der 3. Klasse zu 22 fl. Kapital zu veranschlagen

waren, bedrohte sie mit scharfer Exekution, woraufsie sich endlich zur Steuerzahlung herbeiließen. Die im Rektifikationspatent von 1746 geplante Reform kam jedoch nicht zur Ausführung, ebenfo die durch die Patente von 1771 und 1772 angestrebte Schaffung eines Ertragskatasiers. Dagegen kam die Neukatastrieruna auf Grund der Patente vom 6. Aua. 1774 un d 26. Mto 1777 z u stande. Die Trennung in einen Dominika!- und Rustikalkata ster bestand fort. Letzterer patte aber alle Lie genschaf ten oh ne Unterschied

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Libri
Anno:
1907
¬Die¬ deutsche Medaille in kunst- und kulturhistorischer Hinsicht : nach dem Bestande der Medaillensammlung des Allerhöchsten Kaiserhauses
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Pagina 99 di 279
Autore: Domanig, Karl ; / Karl Domanig
Luogo: Wien
Editore: Schroll
Descrizione fisica: VIII, 167 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: III 64.116
ID interno: 328458
, zweiter Sohn H. Albrechts V., geb. 1548, folgte seinem Vater 157g, resignierte zugunsten seines Sohnes Maximilian 1597/1598, •( 1626. Seine Gemahlin war Renata, Tochter des H. Franz I. von Lothringen. n. 531. Brandenburg, Marligraf Ernst. 48X40 mm (mit Rahmen), G., 30*30 g, Guß, an mehreren Stellen durchbrochen. Vs. Brustbild v. r. Grund blau emailliert, mit goldenem Zierat. Am Armabschnitt eingraviert: 1631. (Die Jahreszahl muß, wenn nicht ein Versehen des Graveurs vorliegt, später dazugekommen

sein.) Umschft. (links beginnend): ■ ERNST • MARG ■ Z ' BRAND • IN ■ PREVS • Z ■ STET • POM • CAS(suben). Rs. Justitia, in Blau und Grün gekleidet, auf grünem Boden stehend. Der Grund ehemals Blau mit Gold. Umschft. (eingraviert): AMOR (Ranke) VINCIT (Ranke) OMNIA (Ranke). — Das Ganze von einem gedrehten Reif umgeben, mit drei Kettchen. Abgebildet im XXIII. Bande der Berliner Zeitschft. für Numismatik (1901), S. 133. Ernst, Sohn des Kurprinzen Joachim Friedrich und der Katha rina von Brandenburg, geb. 1583

, war gehenkelt. Vs. Brustbild v. r., der Grund gerauht. Rs. Wappsn; eingraviert darüber V E P zur Seite: 15 — 83 Das Ganze von einem aufgelöteten Kettchen umrahmt. Bei Kuli nicht verzeichnet. Urban v. Trennbach, Fb. von Passau 1561—1598, war unge mein wohltätig, ein wissenschaftlich gebildeter, namentlich der orien talischen Sprachen mächtiger Herr und.ein strenger Eiferer gegen die lutherische Lehre, die allmählich auch in Passau viele Anhänger gewonnen hatte. Erhard A., Geschichte der Stadt Passau, I, 240

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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 546 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
Z 63. Rechtfertigung der Vormerkung. sOI, ZOZ. 517 L. Auf Grund der Erlagsbestätiguug ^ des k. k. Zivilgerichts-Depositeuamtes in Wien vom 10. Fe bruar 1900 Z. — wird die Vormerkung der Löschung des auf den vormals dem Karl Bernd, nun dem Alexander Jörger gehörigen Anteilen des Hauses in der Mondscheingasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 120 des VII. Bezirkes in Wien in L! Postz. 33 für die Forderung des Franz Grund im Beirage von 4800 X samt Zinsen einverleibten Pfandrechtes bewilligt

. Die Rechtfertigungsklage ist binnen 14 Tagen bei dem zuständigen Gerichte einzubringen. Hievou werden verständigt: 1. Herr Franz Grund, 2. Herr Alexander Jörger unter Anschluß der Originalbeilage K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . Die durch Vormerkung erwirkte grundbücherliche Eintragung w'.rd eure unbedingte, wenn die Vormerkung nachträglich gerechtfertigt wird. Die Rechtfertigung erfolgt 1. durch eine entsprechende Erklärung Pränatalen, 2. durch den Ausweis über den Eintritt der ExekntionssahigMt

Gerichtshof hat mit Entscheidung vom 9. April 1895 Z. 4240 (Gl. U. 15.461) über ein Gesuch um Löschung einer auf Grund einer àvàìbungsfàh.gen Urkunde vorgemerkten Servitut die erstrichterliche Verfügung, womit die Tagfahrt nach § 45 G. 63. Rechtfertigung der Vormerkung.

9
Libri
Categoria:
Arte, archeologia
Anno:
(1902/1905)
¬Der¬ Kunstfreund ; N.F., 18 - 21. 1902 - 1905
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Pagina 161 di 594
Autore: Verein für Kirchenkunst und Kunstgewerbe in Tirol und Vorarlberg
Luogo: Innsbruck
Editore: Verein für Kirchenkunst und Gewerbe in Tirol und Vorarlberg
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: Abschlussaufnahme von: 1902,1-12 ; 1903,1-12 ; 1904,1-12 ; 1905,1-12 In Fraktur
Soggetto: g.Tirol;s.Christliche Kunst;f.Zeitschrift g.Vorarlberg;s.Christliche Kunst;f.Zeitschrift
Segnatura: III Z 294/N.F.,18-21(1902-05)
ID interno: 483812
innen mit gelben Re naissance-Arabesken auf blauem Grund bemalt sind. Im allgemeinen macht das Gewölbe einen gefälligen Eindruck, weil ruhig gehalten- näher betrachtet ist jedoch der Stuck zu schwer, und zu steif, überfüllt im Schiffe und zu leer im Chore, der wohl reicher ausgestattet ssin sollte. - (Schluß folgt.) Die Bedeutung der Lhristophorusbilder auf alten Kirchen. Von Professor t)r. Alois Tan« cr.. , . (schlutzi u jener Zeit gab es aber noch nicht ,den uns vollkommen geläufigen Begriff

, ohne daß man noch einen heiligen Christophorus kannte. Der Gedanke, die Einführung des Christentums durch einen derartigen figuralen Schmuck der Kirchcnfafsade öffentlich erkenntlich zu machen, erwies sich offenbar sehr brauchbar, und zwar auch dann noch, wenn schon das ,ganze Land christlich geworden Ivan-Zu einer Zeit,'wo die Reisenden auf Grund sehr mangelhafter geographischer Kenntnisse in die Welt hinauszogen, und sich erst von Ort zu Ort um dm Weg erkundigen mußten, war es für ihre religiösen Bedürfnisse eine große

Erleichterung, wenn sie aus weiter Entfernung schon zu erkennen vermochten, ob in diesem Orte ein Priester wohne und das heilige Meßopfer dargebracht werde. Auch dies ließ sich durch die Christophorus- gestatl-sehr 'passend andeuten. >. ' . . ' Das dürfte also der. Grund sein, warum die Christophorusbilder erstens sehr groß hergestellt wurden, und wcshalb ihre Verwendung eine sehr starke Verbreitung fand. Da für spricht^ offenbar- das, hohe - Alter', dieses Brauches, dafür spricht die Betonung

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1941
1295 - 1336 : Die Urkunden ; T. 2.- (¬Die¬ Urkunden der Brixner Hochstifts-Archive ; 2, T. 1,2)
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Pagina 37 di 446
Autore: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XLII, S. 289 - 687
Lingua: Deutsch
Commenti: [Schlern-Schriften ; 15]
Soggetto: g.Brixen <Hochstift>;z.Geschichte 845-1336;f.Quelle
Segnatura: II 7.792/2,1,2
ID interno: 100588
Vorwort XXXV kunft in derartigen Sammlungen bis jetzt unbekannte und anderweitig nicht über lieferte Stücke noch gelegentlich zum Vorschein kommen werden. Die systematische Erfassung von Archivalien, die ihrem Stammarchiv entfremdet wurden, ist schwierig und läßt sich im allgemeinen nur auf Grund einer ins einzelne gehenden Kenntnis der Geschichte des betreffenden Archivs und seiner Besitzer durchführen; Paul Kehr hat bekanntlich derartige Untersuchungen und Nach forschungen mit glänzendem

Erfolg durchgeführt 1 ). Wir mußten uns in dieser Richtung mit gelegentlichen [Feststellungen auf Grund von Anfragen in Archiven, Bibliotheken und Museen begnügen 2 ). Im ersten Bande haben wir uns bei der Materialsammlung streng auf die Brixner Provenienzen beschränkt; wir haben daher in Fällen, in denen sich in den Brixner Beständen nur kopiale Überlieferung vorfand und ein entsprechendes Original in einem fremden Archiv aufbewahrt wurde, dieses Original, eben weil es einer fremden Provenienz

angehörte, nicht herangezogen und haben aber auch vom Abdruck lediglich der Brixner Kopie selbstverständlich abgesehen 3 ). Im zweiten Bande aber haben wir in solchen Fällen versucht, auf Grund der Angaben der Brixner Kopie in den entsprechenden fremden Archiven nach dem Original zu fahnden und haben, falls dessen Auffindung gelang, dasselbe unter Berücksichtigung der Brixner Kopie veröff entlicht 4 ). Für die zeitliche Abgrenzung der einzelnen Bände war zunächst der äußerliche Gesichtspunkt

12
Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 561 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
532 Das Grundbuch im allgemeinen. Die Grundlage für die Anmerkung zur Ersichtlichmachung persönlicher Verhältnisse haben, insofern nicht deren Eintragung von Amts wegen zu er folgen Hai (Anmerkung der Konkurseröffnung), beweiswirkende Urkunden zu bildend) Bezüglich der Legitimation zum Einschreiten siehe oben (S. 62). AOS. Anmerkung der Kuratel. L. Auf Grund des Beschlusses des k. k. Bezirks gerichtes Landstraße vom 3. Februar 1900 GZ. — wird die Anmerkung der über Karl Merl ver hängten Kuratel

wegen Verschwendung bei der Ein verleibung seines Eigentumsrechtes auf dem Haufe in der Riemergasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 210 des I. Bezirkes in Wien bewilligt. Hievon werden Herr I)r. Michael W. als Kurator des Karl Aberl unter Anschluß der Originalbeilage ^ und das k. k. Bezirksgericht Landstraße verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . Z06. Anmerkung der Berchelichung. V. Auf Grund des Trauungsscheines ^ der Pfarre St. Peter àà Wien dm 16. Mai 1900 wird die Anmerkung

X eine und dieselbe Person ist, wurde abgewiesen, weil eine grundbücherliche Einverleibung oder Vormerkung, in welche Kategorie die begehrte, das Eigentumsrecht betreffende Anmerkung offenbar gehört, nach S 20 GG. nur auf Grund von Urkunden geschehen kann, weil hiebet vorausgesetzt wird, daß sich aus diesen Urkunden das einzutragende Recht ergibt und es daher nicht zulässig erkannt werden kann, daß der Grundbuchsrichter aus nicht die begehrte Eintragung selbst betreffenden Urkunden in eine Beurteilung

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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 523 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
, welcher dann die Löschung der Eintragung nur im Prozeßwege Zu erwirken hat. Wenn hingegen die Ediktalfrist fruchtlos verstrichen ist, hat das Grund buchsgericht auf Antrag des Amortisiernngswerbers die Amortisation der Einverleibung und zugleich die Einverleibung der Löschung des Pfandrechtes Zu bewilligen. Bon diesem Beschlüsse ist der Bittsteller Zu verständigen. Die Bestellung eines Kurators für die Forderungsberechtigten nnd dessen Ver ständigung ist auch hier aus den bereits oben (S. 493) angeführten Gründen

nicht notwendig. Anwrtisierung einer alten Hypothàrfoàrung.^. Sachverhalt: Das Haus in der Zieglergasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 300 des VII. Bezirkes in Wien ist Eigentum des Josef und der Johanna Demel. L Postz. 1 ist auf den vormals Karl Bernhard Wagnerschen '/g Anteilen auf Grund des Schuldscheines àio. Wien den 16. Oktober 1828 das Pfandrecht für die Forderung des Michael Lang im Betrage von 200 fl. Wiener Währung einverleibt. Die gegenwärtigen Eigentümer schreiten um die Amortisierung dieser Satzpost

ein. D. Die Einleitung der Amortifierung der auf Grund des Schuldscheines dà Wien den 16. Oktober 1828 auf den vorhin Karl Bernhard Wagnerfchen Anteilen des mm dem Josef und der Johanna Demel gehörigen Hauses in der Zicglergasse Konfkr.-Rr. und Einlage Z. 300 des VII. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 1 für Michael Lang einverleibten Forderung im Betrage von 200 fl. Wiener Währung samt Nebengebühren wird bewilligt. Das entworfene Edikt ist auszufertigen und an der Gerichtstafel Zu affigieren. Hievon wird Herr Ihr, Julius

18
Libri
Categoria:
Pedagogia, insegnamento
Anno:
[1903-1909]
Jahresbericht des Kgl. Reform-Gymnasium-Lyceums in Bozen : veröffentlicht am Schlusse des Schuljahres ...
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Pagina 302 di 316
Autore: Kaiserlich ; Königliche Staats ; Unterrealschule <Bozen> ; K.K. Staats ; Realschule <Bozen> ; K.K. Reform ; Realgymnasium <Bozen> ; Kgl. Reform ; Gymnasium ; Lyceum <Bozen> ; Staats ; Reform ; Realgymnasium <Bozen>
Luogo: Bozen
Editore: Selbstverl.
Lingua: Deutsch
Commenti: Bestand: 1875/76 - 1883/84 ; 1885/86 - 1917/18 ; 1919/20 - 1922/23 ; Erscheinungsverlauf: 1919/20 - ; 1909/10 - 1917/18 u.d.T.: Jahresbericht des k.k. Reform-Realgymnasiums in Bozen ; 1903/04 - 1908/09 u.d.T.: Jahresbericht der k.k. Staats-Realschule in Bozen ; 1878/79 - 1899/1900 u.d.T.: Jahresbericht der k.k. Staats-Unterrealschule in Bozen ; 1875/76 - 1877/78 u.d.T.: Jahresbericht der k.k. Unterrealschule
Soggetto: c.Bozen / Reform-Realgymnasium Bozen;f.Bericht
Segnatura: II Z 96/22-27(1903-09)
ID interno: 482510
und 'Wunder des Weltalls' im Saale des Gewerbeförderungsinstitutes. Auf Grund des Erlasses des L.-Soh.-R. vom 9. Dezember 1908,. Z, 7504, wurde der 2. Januar als Ferialtag behandelt. Die zwei interessanten Experimentalvorträge des Physikers I)ähne am 18. und 19. Januar wurden von dea Professoren und Schülern zahl reich besucht. Der Minister für K. und XI. hat den Professor Karl Schmid mit Erlaß vom 3. Dezember 1908, Z. 89.477, in die VII. Rangsklasse befördert. . Auf Grund des Erlasses der k. k. Statthai

war, sandten sie ihm als letzte Liebesgabe eine schöne Kranzspende. Der Lehrkörper schloß sich dem Leichenzuge vollzählig an. Am 28. Februar fand für den so jäh und früh Verschiedenen die Trauer messe in der alten Pfarrkirche statt, bei der die Sänger ein Grablied vortrugen. Über Auftrag des Stadtmagistrates war die Anstalt vom 16. Februar bis 14. März aus Gesundheitsrücksichten geschlossen. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung hat der Minister für K. u. U. mit Erlaß vom 3. April 1909, Z. 8276, angeordnet

19
Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1904
¬Das¬ Dekanat Neumarkt und Kaltern : (mit Nachträgen).- (¬Der¬ deutsche Antheil des Bisthums Trient ; Bd. 2)
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Pagina 114 di 280
Autore: Atz, Karl ; Schatz, Adelgott ; Thaler, Joseph (Schriftsteller) [Vorredner] / topographisch ; historisch ; statistisch und archäologisch beschrieben und hrsg. von Karl Atz und Adelgott Schatz. [Vorw.: Josef Thaler]
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: 272 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Neumarkt <Südtirol, Dekanat> ; <br />g.Kaltern <Dekanat>
Segnatura: II 5.562/2
ID interno: 105513
. 3. Die Kalvarienbergskirche zum hl. Kreuz; nord östlich vom Markte und gerade über die Eisenbahnstation sich Hin- Verwerfung. Ter Grund liegt klar zu Tage: während sie uns durchschauen, können wir sie nur umschauen; das, worauf es am meisten ankommt, ihr inneres Verhältnis zu Gott, bleibt immer bedeckt. So sind wir auf die äußer lich überquellenden Zeichen angewiesen, die immer trüglich bleiben und bis zum Ende wandelbar sind. So gehen sie uns aus jeder Untersuchung mit den Worten hervor: seei-àm miki

! - uns aber ist höchstens nur eine Wahr scheinlichkeit zuteil geworden. — Glücklicherweise sind diese Prvbalitäten bei Maria v. Morl so gewichtig und die Bedenken treten so sehr in den Hinter grund, daß man bei ihr ohne sonderliche Gefahr schon wagen kann, eine be stimmte Meinung zu fassen und die gefaßte auszusprechen. Der mächtigste Grund dieser größeren Sicherheit bei ihr liegt in der Einfalt und Durchsichtig keit ihres Wesens, welche sich besonders dann zu erkennen gibt, wenn sie zu sich gebracht, in die Welt

20
Libri
Anno:
1887
Ueber unsere vaterländischen Archive
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Pagina 29 di 33
Autore: Heyl, Johann Adolf ; / von J. A. Heyl
Luogo: Innsbruck
Descrizione fisica: getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Extra-Beilage zu Bote für Tirol und Vorarlberg ; Nr. 227, 228, 230, 231, 234, 238, 240<br />Heyl, Johann Adolf: ¬Ein¬ vergessenes tirolisches Adelsgeschlecht / von J. A. Heyl, 1888. - 1888 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; S. 1214. - Sign.: IV 64.777 <br />Heyl, Johann Adolf: Ist St. Sebastian in Eschenbach älteren oder jüngeren Ursprunges? / von J. A. Heyl, 1887. - 1887 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; S. 1761. - Sign.: IV 64.777 <br />Heyl, Johann Adolf: Noch einmal Unterinn und Steineck / [von J. A. Heyl], 1887. - 1887 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; - Sign.: IV 64.777
Segnatura: IV 64.777
ID interno: 156187
sein, im Interesse des europäischen Friedens eine Verständigung zwischen den mehr als Deutschland bei dieser Frage interessierten Mächten herbeizuführen und sich schließlich einer jeden aus dieser Grundlage herbeigeführten Lösung an- schließen. Keinesfalls werde Deutschland sich um jenes Landes wegen mit Oesterreich-Ungarn in Widerspruch setzen, ebensowenig aber Russland berechtigten Grund zu Klagen über Parteinahme gegen Russland geben. Die Candidatur deS Prinzen Ferdinand von Coburg wird in Berlin sicherlich

. Ein gewaltsames Eingreifen werde jedoch keinesfalls beabsichtigt; es sei vielmehr Grund, anzunehmen, dass Russland, wenn durch Vermitt- lung Deutschlands Garantien gegen das Anwachsen des österreichischen Einflusses in Bulgarien geschaffen würden, einen Modus finden möchte, weicher die Anerkennung der Wahl des Prinzen von Coburg zum Fürsten von Bulgarien ermöglichen würde. t* t DaS Schweizer Volk hat, wie wir schon gestern im Nachtrag in Kürze berichtet haben, am Sonntag in allgemeiner Volksabstimmung

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